Bürgergeld: Befreiung vom Rundfunkbeitrag (GEZ) und 18,36 Euro im Monat einsparen

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Menschen, die Bürgergeld beziehen, können sich vom Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ-Beitrag) befreien lassen und dadurch 18,36 Euro pro Monat einsparen. Denn das Bürgergeld gilt als finanzielle Notlage, in der keine Rundfunkgebühren verlangt werden. Allerdings passiert das nicht automatisch. Bürgergeld-Bezieher müssen einen Antrag stellen.

Die Befreiungsregel bleibt auch beim Bürgergeld

Rundfunkbeitrag.de klärte auf: „Das Arbeitslosengeld II (ALG II), welches bislang ein wesentlicher Anknüpfungspunkt für die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht war, wird durch das Bürgergeld abgelöst. Bezogen auf die Befreiungsregeln zum Rundfunkbeitrag ändert sich aber praktisch nichts: Alle Bezieher des neuen Bürgergelds können wie zuvor beim Bezug von ALG II von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden. Gleiches gilt für Menschen, die bisher Sozialgeld nach dem SGB II bezogen haben.“

Wer ist vom Rundfunkbeitrag (GEZ) befreit?

Menschen, die folgende Leistungen beziehen, sind vom Rundfunkbeitrag befreit:

  • Bürgergeld (SGB II),
  • Sozialhilfe (SGB XII),
  • Grundsicherung im Alter (SGB XII),
  • Erwerbsminderung (SGB XII),
  • Leistungen nach Aslylbewerberleistungsgesetz,
  • Pflegegeld,
  • Blindenhilfe,
  • Geringverdiener, die durch den GEZ-Beitrag in die Bedürftigkeit rutschen.

Pflicht, den Rundfunkbeitrag zu zahlen

Die grundsätzliche Pflicht, den Rundfunkbeitrag zu bezahlen, hat jeder Bürger und jede Bürgerin der Bundesrepublik Deutschland. Menschen, die Bürgergeld beziehen, sind nicht automatisch von dieser Pflicht befreit, sondern müssen eine Befreiung beantragen. Diese Befreiung bekommen die Betroffenen dann per Bescheid ausgesprochen. Ohne Antrag gilt: Die Rundfunkgebühren müssen bezahlt werden.

Wie können Sie sich befreien?

Wer Bürgergeld bezieht, muss selbst einen Antrag auf Befreiung stellen, da die Jobcenter aus Datenschutzgründen der GEZ-Behörde keine diesbezüglichen Informationen über ihre Kund:innen weitergeben darf.

Sie müssen indessen nur ein Antragsformular ausdrucken, ausfüllen und mit den Belegen, dass Sie Bürgergeld erhalten, an die GEZ schicken. Hier finden Sie den Befreiungsantrag!

Wie lange gilt eine Befreiung?
In der Regel gilt eine Befreiung bei unbefristetem Bürgergeld drei Jahre. Das bei können Sie seit 2017 eine Befreiung sogar rückwirkend beantragen – für bis zu drei Jahre.

Dann erhalten Sie Zahlungen zurück, die Sie leisteten. Das gilt allerdings nur, wenn Sie in dieser Zeit Leistungen bezogen, die eine Befreiung rechtfertigten wie Bürgergeld oder Sozialhilfe.

Und auch in anderen Fällen, kann unter Umständen eine Befreiung möglich sein:

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