Immer mehr Menschen in Deutschland sehen sich im Alter mit finanziellen Engpässen konfrontiert: Die Rente reicht oftmals nicht zum Leben, und Betroffene fragen sich, welche staatlichen Leistungen ihnen zur Sicherung des Lebensunterhalts zustehen.
Lässt sich Bürgergeld auch im Rentenalter beziehen? Oder ist stattdessen die Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII die richtige Anlaufstelle?
Im Folgenden beantworten wir die wichtigsten Fragen zu diesen Themen und werfen einen Blick auf Voraussetzungen, Antragstellung und Stolpersteine.
Inhaltsverzeichnis
Was verbirgt sich hinter der Grundsicherung im Alter?
Die Grundsicherung im Alter ist eine Sozialleistung, die Menschen im Rentenalter vor Armut schützen soll. Sie zielt darauf ab, ein existenzsicherndes Einkommen zu gewährleisten und die wichtigsten Lebenshaltungskosten abzudecken. Gesetzliche Grundlage dafür ist das Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII).
Insbesondere § 41 SGB XII regelt die Altersgrenze und weitere Voraussetzungen für den Bezug der Grundsicherung.
Schutz vor Altersarmut
Der Begriff „Altersarmut“ bezieht sich auf Personen, die auch nach Erreichen des Rentenalters über kein ausreichend hohes Einkommen verfügen. Die Armutsgrenze liegt – nach gängiger Definition – derzeit bei einem monatlichen Nettoeinkommen unterhalb von 1.148 Euro.
Wenn Ihre Rente diese Grenze unterschreitet oder nur knapp darüber liegt und dadurch nicht alle Lebenshaltungskosten abgedeckt werden können, kann die Grundsicherung im Alter in Betracht kommen.
Wer hat Anspruch auf Grundsicherung im Alter?
Gemäß § 41 Abs. 2 SGB XII erhalten alle Personen Grundsicherung im Alter, die das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht haben und ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.
Derzeit liegt das Renteneintrittsalter bei 65 Jahren und einigen Monaten (65 Jahre und 8 Monate), wobei es in den kommenden Jahren weiter ansteigen wird. Wer diesen Zeitpunkt erreicht hat, darf einen Antrag auf Grundsicherung stellen.
Ausnahmen und Ausschlüsse
- Vorzeitige Rente: Wer vorzeitig in Rente geht, verliert in der Regel den Anspruch auf Grundsicherung im Alter.
- Vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Bedürftigkeit: Hat jemand seine finanzielle Notlage in den letzten zehn Jahren absichtlich oder grob fahrlässig verursacht, kann das zum Ausschluss von Leistungen führen.
Warum entfällt der Anspruch auf Bürgergeld im Rentenalter?
Gemäß § 7 SGB II wird das Bürgergeld (ehemals Hartz IV) nur an erwerbsfähige Personen ausgezahlt. Mit dem Erreichen des Rentenalters endet dieser Status offiziell; man ist dann nicht mehr erwerbsfähig im Sinne des Gesetzes.
Das bedeutet: Der Bezug von Altersrente und gleichzeitigem Bürgergeld ist ausgeschlossen. Als Rentnerin oder Rentner ist das Sozialamt zuständig – nicht mehr das Jobcenter.
Wie wird die Rente durch Grundsicherung aufgestockt?
Der Umfang der Aufstockung richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf und dem verfügbaren Einkommen (also in der Regel die Rente). Dabei werden folgende Komponenten berücksichtigt:
- Regelbedarf: Dieser ergibt sich aus den im SGB XII festgelegten Regelsätzen und ist bei der Grundsicherung identisch mit denen, die auch beim Bürgergeld gelten.
- Angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung: Die Höhe, die hierfür übernommen wird, orientiert sich an der Region und am ortsüblichen Mietspiegel. Bei alleinstehenden Personen gelten in der Regel 45 Quadratmeter als angemessen; für jede weitere Person werden 10 bis 15 Quadratmeter hinzugerechnet.
Vereinfacht gesagt:
(Bedarf nach Regelsatz + angemessene Wohn- und Heizkosten) – eigene Rente = Anspruch auf Grundsicherung.
Liegt Ihre Rente beispielsweise nur knapp unter dem Existenzminimum, stockt die Grundsicherung den Betrag so auf, dass Sie Ihren laufenden Lebensunterhalt sicher bestreiten können.
Allerdings kann es sein, dass Sie zuvor Vermögen aufbrauchen müssen, da in der Grundsicherung geringere Freibeträge gelten als beim Bürgergeld.
Was zählt als „angemessene“ Wohnkosten?
Diese Frage ist häufig sehr individuell und hängt stark von Ihrem Wohnort ab. Während manche Kommunen einen relativ hohen Mietspiegel haben, liegen die Obergrenzen für Wohnkosten in ländlichen Gebieten deutlich niedriger. Das Sozialamt prüft stets, ob Ihre Wohnung „angemessen“ ist:
- Wohnfläche: 45 Quadratmeter für eine alleinstehende Person gelten als Richtgröße. Für jede zusätzliche Person werden 10 bis 15 Quadratmeter hinzuaddiert.
- Höhe der Mietkosten: Der Mietpreis muss sich im Rahmen der örtlichen Mietobergrenzen bewegen. Genauere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Sozialamt oder in vielen Fällen direkt über Broschüren und Informationsstellen der Kommune.
Wie und wo stelle ich den Antrag auf Grundsicherung im Alter?
Sobald Sie wissen, dass Ihre Rente zu gering ausfallen wird und dass Sie finanzielle Unterstützung benötigen, sollten Sie sich an das zuständige Sozialamt wenden. Dort reicht man den Antrag auf Grundsicherung im Alter (SGB XII) ein.
Dieser Antrag ist ähnlich umfangreich wie ein Bürgergeld-Antrag und erfordert die Vorlage zahlreicher Unterlagen (z. B. Rentenbescheid, Kontoauszüge, Mietvertrag).
Warum ist rechtzeitiges Handeln so wichtig?
Da das Jobcenter in der Regel keine gesonderte Erinnerung verschickt, sind Sie selbst für den fristgerechten Wechsel verantwortlich. Läuft Ihr Bewilligungszeitraum für das Bürgergeld ab, sollten Sie spätestens zwei Monate vorher einen Termin beim Sozialamt vereinbaren.
Die Bearbeitungszeiten sind nicht nur aufgrund knapper Personalkapazitäten in den Ämtern recht lang. Vor allem das Prüfen der eingereichten Dokumente kann sich ziehen. Um Mietrückstände und andere finanzielle Engpässe zu vermeiden, ist vorausschauendes Handeln ratsam.
Was passiert mit meinem Vermögen?
In der Grundsicherung gelten – anders als beim Bürgergeld – in der Regel strengere Vermögensgrenzen.
Das heißt: Bevor Ihnen Grundsicherung im Alter gewährt wird, kann es sein, dass Sie größere Teile Ihres Ersparten zunächst aufbrauchen müssen. Das Sozialamt prüft genau, ob noch Rücklagen vorhanden sind, die Ihren Lebensunterhalt für eine gewisse Zeit abdecken können.
Wichtige Grundregeln
- Selbstgenutztes Wohneigentum kann teilweise geschützt sein, sofern es angemessen ist.
- Kleinere Rücklagen für den Lebensbedarf (z. B. für Reparaturen, Ersatzbeschaffung) bleiben meist unangetastet.
- Größere Geldvermögen oder Immobilienbesitz beeinflussen die Entscheidung über einen möglichen Leistungsbezug.
Frühzeitig über Alternativen informieren
Obwohl das Bürgergeld für viele Menschen eine bekannte soziale Sicherungsleistung ist, kommt es bei Erreichen des Rentenalters nicht mehr infrage.
Wer finanziell Unterstützung benötigt, muss die Grundsicherung im Alter beantragen. Um Leistungslücken und finanzielle Notlagen zu vermeiden, ist es wichtig, sich frühzeitig zu informieren:
- Rechnen Sie Ihre voraussichtliche Rente durch: Ermitteln Sie, ob Sie unter das Existenzminimum fallen könnten.
- Kümmern Sie sich rechtzeitig um die Antragstellung: Mindestens zwei Monate vor Ablauf des vorherigen Bewilligungszeitraums sollten Sie aktiv werden.
- Erkundigen Sie sich beim Sozialamt: Dort erfahren Sie, welche Unterlagen benötigt werden und welche Freibeträge gelten.
So können Sie sicherstellen, dass Sie – auch wenn Ihre Rente niedrig ausfällt – Ihren Lebensstandard halten und nicht in eine finanzielle Schieflage geraten. Die Grundsicherung im Alter soll schließlich genau dafür sorgen, dass Menschen nach einem langen Berufsleben nicht unverschuldet in Armut geraten.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) – insbesondere §§ 41, 28
- Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) – insbesondere § 7
- Aktuelle Informationen der zuständigen Sozialämter und Kommunen