Krankenkassen stellen Ultimatum – Sonst kein Krankengeld

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Was kann man tun, wenn man nach längerer Krankheit von der Krankenkasse plötzlich aufgefordert wird, innerhalb kurzer Zeit einen Facharzt aufzusuchen? Darf sie diese Forderung überhaupt stellen?
Dieser Fall kommt nicht selten vor und häufig reagieren Betroffene aus Unwissen falsch.

Krankengeld bei psychischer Erkrankung: Ein Fallbeispiel

Eine Versicherte aus Nordrhein-Westfalen war wegen einer psychischen Erkrankung bereits längere Zeit krankgeschrieben. Ihr Arbeitsverhältnis ruht vorübergehend, sie erhält Krankengeld. Eines Tages verlangte ihre Krankenkasse, dass sie innerhalb von 14 Tagen einen Termin beim Psychologen oder Psychiater vereinbaren sollte.

Geschehe dies nicht, werde das Krankengeld eingestellt. Diese Ankündigung löste große Verunsicherung aus und wirft natürlich die Frage auf: Darf die Krankenkasse überhaupt ein solches Ultimatum setzen?

Dürfen Krankenkassen ein Ultimatum setzen?

Grundsätzlich haben Krankenkassen das Recht, die medizinische Versorgung ihrer Versicherten zu überprüfen. Wer längere Zeit Krankengeld bezieht, muss regelmäßig ärztlich bescheinigen lassen, dass weiterhin Arbeitsunfähigkeit besteht.

Diese Punkte sind dabei wichtig:

  1. Fachärztliche Behandlung: Bei bestimmten Krankheitsbildern (z. B. psychische Erkrankungen) ist es sinnvoll und in vielen Fällen notwendig, zusätzlich zum Hausarzt einen Spezialisten zu konsultieren.
  2. Fortlaufende Krankschreibung: Die Auszahlung des Krankengeldes ist an aktuelle und korrekte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen geknüpft.

In der Praxis läuft das Vorgehen der Krankenkasse allerdings meist anders, als es im oben genannten Fall geschildert wird. Häufig kontaktiert sie zunächst den behandelnden Hausarzt, um zu klären, warum keine fachärztliche Behandlung eingeleitet wurde.

Erst wenn nach einer bestimmten Zeit (oft drei bis sechs Monate nach Krankheitsbeginn) noch immer kein Spezialist involviert ist, kommt es vermehrt zu Nachfragen oder Aufforderungen seitens der Krankenkasse.

Warum drängen Krankenkassen auf eine fachärztliche Behandlung?

Krankenkassen sind daran interessiert, den Genesungsverlauf zu begleiten und zu steuern, um längere Ausfälle und damit verbundene zusätzliche Kosten zu vermeiden. Bei chronischen oder schwerwiegenden Erkrankungen wird angenommen, dass eine spezialisierte Behandlung den Heilungsprozess beschleunigt und zugleich fundierte Gutachten erstellt.

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Davon profitieren Betroffene sowohl durch ein besseres Verständnis ihres Krankheitsbildes als auch durch gezieltere Therapieempfehlungen und eine klarere Prognose über Dauer und Verlauf der Arbeitsunfähigkeit. Ebenso belegt eine fachärztliche Diagnose gegenüber der Krankenkasse, dass eine tatsächliche Arbeitsunfähigkeit fortbesteht.

Fehlt dieser Nachweis, entsteht häufig der Verdacht, dass die Erkrankung womöglich weniger gravierend ist, als sie erscheint.

Rolle des Medizinischen Dienstes (MDK) bei Langzeiterkrankungen

Sobald Zweifel an der Notwendigkeit fortlaufender Krankschreibungen oder an der Art der Behandlung aufkommen, beauftragen viele Krankenkassen den Medizinischen Dienst (MDK). Dieser prüft die Aktenlage und entscheidet, ob:

  1. Weiterhin eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt.
  2. Fachärztliche Befunde fehlen oder nachgereicht werden sollten.
  3. Die Versicherten möglicherweise wieder arbeitsfähig sind.

Falls der MDK (in Absprache mit der Krankenkasse) zum Schluss kommt, dass keine ausreichende fachärztliche Betreuung oder kein klarer Therapieplan existiert, kann es zur Ankündigung eines Krankengeld-Stopps kommen. Betroffene werden dann schriftlich aufgefordert, sich wahlweise arbeitslos zu melden oder bestimmte ärztliche Maßnahmen einzuleiten.

Was tun bei drohendem Krankengeld-Stopp?

Erhält man ein Schreiben, in dem die Krankenkasse die Einstellung der Leistung ankündigt, sollte man umgehend reagieren. Droht der Krankengeldbezug zu enden, ist es ratsam, vorsorglich Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit zu beantragen, um nicht plötzlich ohne finanzielle Mittel dazustehen.

Dieser Schritt bedeutet nicht zwingend, dass man arbeitsfähig ist, sondern dient als Absicherung für den Fall, dass die Krankenkasse die Zahlung tatsächlich einstellt. Um weiterhin Krankengeld zu erhalten, sollte man zudem aussagekräftige Befundberichte von Haus- und Fachärzten anfordern, die den Gesundheitszustand sowie die Notwendigkeit einer fortdauernden Arbeitsunfähigkeit belegen.

Bei langwierigen Beschwerden ist es wichtig, einen Spezialisten hinzuzuziehen: Wer lediglich vom Hausarzt krankgeschrieben ist, riskiert, dass die Krankenkasse den Krankheitsverlauf anzweifelt. Insbesondere bei psychischen Erkrankungen empfehlen sich Psychologen oder Psychiater, um das Krankheitsbild fundiert zu erfassen und die fortbestehende Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen.

Wie lässt sich ein Ultimatum der Krankenkasse vermeiden?

Damit es gar nicht erst zur Androhung einer Leistungseinstellung kommt, ist eine frühzeitige und nachvollziehbare Behandlung durch Fachärzte sinnvoll. Bei chronischen oder andauernden Erkrankungen sollten Betroffene folgende Punkte beachten:

  • Frühzeitige Überweisung
    Wenn die Diagnose gestellt ist, sollte der Hausarzt zeitnah an einen entsprechenden Spezialisten überweisen.
  • Regelmäßige Dokumentation
    Alle Befunde, Berichte und Krankschreibungen sollten lückenlos dokumentiert werden.
  • Offene Kommunikation
    Falls die Krankenkasse Nachfragen hat, hilft eine transparente Kommunikation, Missverständnisse zu vermeiden.