Behörden Willkür: Das muss man sich nicht gefallen lassen

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Bei www.gegen-hartz.de melden sich regelmäßig Leser, weil sie ungerecht behandelt werden – von Mitarbeitern der Jobcenter, von der gesetzlichen Rentenversicherung, vom Versorgungsamt, von Lehrern, Arbeitgebern oder im Alltag.

Jede Ungerechtigkeit ist unterschiedlich

Viele Menschen wenden sich an uns und möchten wissen, welche Schritte sie in ihrer Situation unternehmen können. Dabei gleicht kein Fall dem anderen: Einerseits steht die Mutter, deren schulpflichtiges Kind im Rollstuhl sitzt, während die Schule ihrer Verpflichtung zu barrierefreien Maßnahmen nicht nachkommt. Auf der anderen Seite ist da der Mann, der sich seit Jahren mit Jobcenter, Versorgungsamt und Rentenversicherung auseinandersetzen muss. Diese Behörden schieben einander hin und her und schenken ärztlichen Gutachten keine Beachtung.

Andere berichten davon, dass Mitarbeiter der Jobcenter ihre Macht missbrauchen, und sie als Leistungsberechtigte schikanieren. Mal droht einer siebenköpfigen Familie die Obdachlosigkeit, weil ein Jobcenter das nötige Schreiben für den neuen Mietvertrag nicht schickt.

Menschen mit Behinderungen werden bei einer Bewerbung benachteiligt, Mitarbeiter bei Behörden beleidigen Empfänger von Sozialleistungen oder Bürgergeld-Berechtigte bekommen nicht, was Ihnen zusteht, weil der Sachbearbeiter sie falsch informiert.

Welche Möglichkeiten gibt es, sich zu wehren?

Bei den sehr verschiedenen Einzelfällen lässt sich leicht der Überblick verlieren. Doch es gibt Herangehensweisen, die sich im Grundsatz in ganz unterschiedlichen Situationen anwenden lassen. Sie können erstens persönlich das Problem bei den Verantwortlichen ansprechen. Zweitens können Sie sich juristisch zur Wehr setzen, und drittens können Sie für Öffentlichkeit und damit für Druck sorgen.

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Legen Sie Widerspruch ein

Das Jobcenter gewährt Ihnen keinen Mehrbedarf, obwohl Sie ständig Medikamente benötigen? Die Krankenkasse verweigert Ihnen eine Kur oder eine Reha, obwohl Sie einen Anspruch darauf haben? Bei jedem Bescheid einer Behörde haben Sie das Recht, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen.

Die Behörde ist dazu verpflichtet, Ihren Widerspruch zu prüfen und Ihnen mitzuteilen, ob sie diesen für berechtigt hält oder nicht. Wird Ihr Widerspruch abgelehnt, dann können Sie eine Klage beim Sozialgericht einlegen.

Klagen Sie beim Sozialgericht

Für eine Klage beim Sozialgericht brauchen Sie in der ersten Instanz keine rechtliche Vertretung, und es kostet Sie nichts. Der Vorteil gegenüber dem Widerspruch ist, dass beim Sozialgericht unabhängige Richter außerhalb der Behörde über die Sache entscheiden, während der Widerspruch innerhalb der Behörde selbst geprüft wird.

Beschweren Sie sich

Sie können sich auch beschweren, wenn Sie ungerecht behandelt werden. Äußert sich der zuständige Sachbearbeiter beim Jobcenter abfällig über sie? Behandelt Sie ein Angestellter bei der Post schlecht wegen ihrer Behinderung? Macht sich ein Busfahrer mit Seitenblick auf ihre Einschränkung lustig über Vorschriften zur Barrierefreiheit? In solchen Fällen sollten Sie beim Vorgesetzten oder dem zuständigen Dienstherrn Beschwerde über den Mitarbeiter einlegen.

Appellieren Sie an die Zivilcourage

Sind Sie zum Beispiel von Obdachlosigkeit betroffen, und Jugendliche beleidigen Sie wegen Ihrer Obdachlosigkeit? Sprechen Sie Anwesende an und machen Sie diese auf das Fehlverhalten aufmerksam. Oft genug gibt es Menschen, die ein gutes soziales Empfinden haben und Ihnen zur Seite stehen.

Umgekehrt sollten Sie auch dann wachsam sein, wenn Sie selbst nicht betroffen sind, aber Zeuge werden, dass ein Mensch diskriminiert wird, weil er zum Beispiel im Rollstuhl sitzt oder keine Wohnung hat. Dann können Sie klar ausdrücken, dass Sie auf der Seite des Diskriminierten stehen und die Täter auffordern, die Diskriminierungen sofort zu beenden.

Sorgen Sie für Öffentlichkeit

Konflikte mit Behörden, mit Jobcentern, mit dem Versorgungsamt oder der Krankenkasse können sich lange hinziehen, und das gilt auch für Verfahren bei Sozialgerichten. Sie können Ihren Fall öffentlich machen.

Dafür können Sie die Situation auf Social Media wie Facebook oder Instagram schildern, das erreicht allerdings erst einmal wenige. Besser ist es, wenn Sie sich an professionelle Medien wenden, denen Sie vertrauen können. Wir bei www.gegen-hartz.de machen Ungerechtigkeiten öffentlich und bauen so den nötigen Druck auf die Verantwortlichen auf.