Erhobene Gebühren: Geld zurück von Banken und Sparkassen!

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Laut eines Urteils des Bundesgerichtshof (BGH) müssen Sparkassen und Banken bei unzulässigen Vertragsänderungen Gebühren an die Kunden zurückerstatten. Das tun die Banken allerdings nicht freiwillig, weshalb der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) zu einer Musterfeststellungsklage aufruft.

Mögliche Sammelklage geplant

Mit einer Sammelklage wollen die Verbraucherzentralen gegen die Sparkassen und Banken vorgehen. „Mit dem BGH-Urteil zu unzulässigen Vertragsänderungen stehen Verbraucherinnen und Verbrauchern Erstattungen zu Unrecht kassierter Entgelte zu. Doch zahlen die Banken und Sparkassen die Gebühren schon zurück?”

“Der vzbv will wissen, ob Verbraucherschützer noch mehr unternehmen müssen und fragt die Betroffenen selbst“, sagte vzbv-Vorstand Klaus Müller. „Banken sollen aktiv auf ihre Kunden zugehen und die zu Unrecht erhobenen Gebühren unbürokratisch zurückzahlen.“

Gebühren bei der Sparkasse

Viele Banken weigern sich die Gebühren zurückerstatten zu lassen

Doch viele Banken weigern sich und hüllen sich ins Schweigen. Sabine Müller, eine Kundin einer Sparkasse berichtet. “Ich bin zu meiner Bank gegangen und habe um Rückerstattung gebeten. Doch die Beraterin zeigte sich Unwissend. Sie wisse angeblich nichts von einer Rückerstattung. Ich habe extra auf das BGH-Urteil hingewiesen.”

Mitmachen bei einer Sammelklage

So und so ähnlich ergeht es Hunderttausenden Kunden. Der vzbv ruft deshalb Verbraucher auf, unter www.musterfeststellungsklagen.de/bankgebuehren mitzuteilen, wie ihre Bank auf das BGH-Urteil zu unzulässigen Vertragsänderungen reagiert. Nach der Auswertung entscheidet der vzbv, ob, wie und gegen wen weitere gerichtliche Maßnahmen ergriffen werden.

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Höhere Gebühren: Schweigen wurde als Zustimmung gewertet

Zum Hintergrund: Die Postbank und andere Geldinstitute setzten höhere Gebühren oder neue Preismodelle durch, indem sie ein Schweigen ihrer Kunden zu diesen Änderungen als Zustimmung werteten. Wer an den bisherigen Vertragskonditionen festhalten wollte, musste aktiv widersprechen oder sogar den Vertrag kündigen.

BGH urteilte: Vorgehen unzulässig

Der BGH hat die Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Postbank, die dieses Vorgehen möglich machten, in seinem Urteil als viel zu weitgehend und damit als unzulässig verworfen. Inhaltsgleiche Klauseln wurden branchenweit verwendet, so dass sich das Urteil auch zugunsten der Kunden anderer Kreditinstitute auswirkt. Der vzbv vertritt die Ansicht, dass deswegen in vielen Fällen Gebühren zurückgezahlt werden müssen.

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