Automatische Hartz IV Weiterbewilligung wird jetzt gestoppt

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Während der Corona-Pandemie wurden Weiterbildungsmaßnahmen, Termine in den Jobcentern und Weiterbewilligungsanträge auf Eis gelegt, um den Zugang zu den Hartz IV Leistungen zu erleichtern. Auch wurden kaum Unterlagen angefordert. Diese Sonderregelungen werden spätestens zum 30. August gestoppt. Schon jetzt laden zahlreiche Jobcenter wieder zu Terminen in die Behörden ein.

Weiterbewilligungsanträge werden wieder gefordert

Demnach müssen Leistungsbezieher von Arbeitslosengeld II wieder einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Für Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 31. März 2020 bis einschließlich 30. August 2020 enden, werden die ALG II-Leistungen automatisch weiter bewilligt. Diese Regelung läuft jedoch nunmehr zum 30. August 2020 aus.

Der Bewilligungszeitraum von Hartz IV-Leistungen beträgt im Regelfall sechs Monate (§ 41 Abs. 1 S. 3 SGB II). Danach muss der Leistungsberechtigte einen Antrag auf Weiterbewilligung beim Jobcenter stellen und es erfolgt eine erneute Prüfung der Hilfebedürftigkeit durch das Jobcenter. Besteht ein fortdauernder Hartz IV Anspruch werden die Leistungen zur Grundsicherung für weitere sechs Monate gewährt.

Jobcenter verschicken Anschreiben

Aus diesem Grund werden die Jobcenter ab sofort Schreiben an alle Leistungsberechtigten verschicken, deren Bewilligung zum 31. August 2020 enden. “Die Weiterbewilligungsanträge müssen zeitnah durch die Kunden bearbeitet werden”, sagte ein Sprecher des Jobcenters. Ansonsten könne es passieren, dass die Hartz IV Leistungen automatisch enden. Die Verlängerung des Leistungsbezuges ohne erneuten Hartz IV Antrag ist nicht mehr möglich.

Anträge werden wieder umfangreich geprüft

Die Jobcenter werden jetzt wieder beginnen, umfangreich einen Anspruch auf Hartz IV zu prüfen. Die vereinfachte Vermögensprüfung sowie die Übernahme der Mietkosten sollen noch bis zum 30. September 2020 gelten. Neu- und Weiterbewilligungsanträge, die ab dem 1. Oktober 2020 gestellt werden müssen sich umfangreichen Überprüfungen unterziehen. Lesen Sie dazu auch: Nur das dürfen Jobcenter für einen Hartz IV Antrag fordern. Vielerorts beginnen die Jobcenter schon jetzt umfangreich Unterlagen anzufordern.

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