Ausweg Arbeitsmarktrente bei EM-Rente: Weniger als 3 Jahre oder auch länger?

Lesedauer 2 Minuten

Die Arbeitsmarktrente ist eine spezielle Form der Erwerbsminderungsrente, die gewährt wird, wenn man zwar teilweise erwerbsfähig ist – also noch zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten kann –, aber aufgrund der Lage auf dem Arbeitsmarkt keine geeignete Teilzeitbeschäftigung findet.

Diese Art von Rente soll den Einkommensverlust ausgleichen, wenn Betroffene trotz verbleibender Teilzeitarbeitsfähigkeit keine adäquate Anstellung finden können.

Wie lange kann die Arbeitsmarktrente befristet werden?

Im Sozialgesetzbuch VI, Paragraph 102, wird für Erwerbsminderungsrenten eine Befristung „längstens“ auf drei Jahre festgelegt.

Darin wird betont, dass die Arbeitsmarktrente auf maximal drei Jahre befristet sein darf, was jedoch keine Mindestlaufzeit vorschreibt.

Die Rentenversicherung entscheidet über die Dauer anhand der individuellen Umstände des Einzelfalls und kann die Arbeitsmarktrente auch auf kürzere Zeiträume wie ein oder zwei Jahre befristen.

Warum kommt es häufig zu kürzeren Befristungen als drei Jahre?

Die Arbeitsmarktrente kann auch unter drei Jahren befristet werden, wenn absehbar ist, dass der Arbeitsmarkt oder der Arbeitgeber in Kürze eine geeignete Teilzeitstelle zur Verfügung stellen kann.

Ein Beispiel wäre ein Arbeitgeber, der zusagt, innerhalb der nächsten zwei Jahre einen leidensgerechten Arbeitsplatz anbieten zu können. In einem solchen Fall kann die Rentenversicherung die Befristung der Arbeitsmarktrente auf diesen Zeitraum anpassen.

Ein weiteres Szenario ist, wenn die Erwerbsminderungsrente bereits nur auf zwei Jahre befristet ist – dann würde eine längere Befristung der Arbeitsmarktrente widersprüchlich wirken.

Haben rechtliche Arbeitsanweisungen der Rentenversicherung bindende Wirkung?

Die Deutschen Rentenversicherung veröffentlicht betriebsinterne Arbeitsanweisungen, die als Leitfaden zur Auslegung des Rentenrechts dienen.

Diese Weisungen sind jedoch keine Gesetze und haben keine bindende Wirkung für die Rentenversicherten oder Gerichte, erklärt der Rentenberater und Rechtsanwalt Peter Knöppel aus Halle. Sie geben nämlich lediglich die Interpretation und Handlungsanweisungen der Rentenversicherung wieder, häufig auf Basis höchstrichterlicher Rechtsprechung.

Sozialgerichte sind  also nicht an diese Arbeitsanweisungen gebunden und unterliegen ausschließlich den gesetzlichen Bestimmungen.

Welche Rechte und Möglichkeiten haben Betroffene, wenn die Befristung der Arbeitsmarktrente zu kurz erscheint?

Betroffene, die ihre Erwerbsminderungsrente nur befristet erhalten und der Meinung sind, dass sie dauerhaft gewährt werden sollte, haben die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen oder zu klagen.

Hierfür müssen jedoch medizinische Nachweise vorgelegt werden, die belegen, dass eine Entfristung der Erwerbsminderungsrente gerechtfertigt ist.

Die Durchsetzung einer unbefristeten Rente ist in der Regel sehr anspruchsvoll, sagt Knöppel. Deshalb sollten Betroffene anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen.

Warum führt die Arbeitsmarktrente häufig zu Streitfällen?

Die Regelungen zur Befristung der Arbeitsmarktrente und Erwerbsminderungsrenten im Allgemeinen sorgen häufig für Unsicherheit und Missverständnisse.

Da die Befristungsdauer von individuellen Faktoren und Bewertungen der Rentenversicherung abhängt, empfinden viele Betroffene die Entscheidungen als unvorhersehbar oder ungerecht.

Ein weiterer Streitpunkt ist die Diskrepanz zwischen der Interpretation der Rentenversicherung und der Erwartungshaltung der Versicherten.