Arbeitsminister wollen Hartz IV-Reformen

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Vielleicht besinnt sich die CDU doch noch ihres christlichen Anliegens. Neben einer Reform des Rentensystems durch Umstellung auf Regelversicherungszeit, die in der Partei diskutiert wird, haben die Arbeitsminister von vier Bundesländern einen Forderungskatalog zur Reform von Hartz IV an die Bundesregierung verfasst. Doch der hat einige Haken.

Arbeitsminister fordern Reform von ALG II

Die CDU-Arbeitsminister von Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen fordern eine Refom der Hartz IV-Regelungen, so berichten Augsburger Allgemeine Zeitung, Berliner Zeitung und Stuttgarter Zeitung. Dabei soll es vor allem darum gehen, größere Anreize zu schaffen, Erwerbstätigkeit über den geringfügigen Lohnsektor hinaus auszuweiten.

Einkommensfreibeträge für Aufstocker und Vermögens-Grundfreibetrag erhöhen

Zu diesem Zweck fordern die Minister, die Einkommensfreibeträge und den Vermögens-Grundfreibetrag für Betroffene von Hartz IV zu erhöhen. Dadurch könnten Betroffene ohne Kürzungen der Regelsätze mehr verdienen und außerdem mehr Geld ansparen.

Die finanziellen Anreize müssten stärker sein, damit Leistungsempfänger motivierter seien, sich aus eigener Kraft aus ihrer Situation herauszuarbeiten. Und auch der Freibetrag für Wohneigentum soll dem Freibetrag für geldwerte Altersvorsorgeansprüche angepasst werden, damit vor allem ältere Betroffene, die ihre Rente mit Hartz IV aufstocken müssen, nicht gezwungen werden, ihre Wohnung zu verkaufen.

Ohne Sanktionen geht bei der CDU gar nichts

Das Bundesverfassungsgericht hatte am 05. November 2019 geurteilt, dass Sanktionen über 30 Prozent verfassungswidrig sind (1 BvL 7/16). Seither hat der Gesetzgeber allerdings keine Maßnahmen ergriffen, um die Rechtslage auch im Gesetz abzubilden. Die Reformforderung sieht jetzt vor, Sanktionen „verfassungssicher“ zu machen, anstatt das Konzept komplett zu überdenken.

Die CDU-Minister fordern stattdessen sogar schärfere Sanktionen gegen jene, die sich „beharrlich weigern“, eine zumutbare Arbeit anzunehmen. Diese Betroffenen sollen dem Eckpunktepapier zufolge vollsanktioniert werden. Dass das dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes entgegen steht und Sanktionen per se eher Demütigung denn Motivation sind, sei ein Mal dahingestellt… Vom Bild des faulen Arbeitslosen, der auf Kosten des Staates in seiner Hängematte lebt, scheint sich die ach so christliche CDU offenbar nicht frei machen zu können.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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