Besonders in Unternehmen, die ihren langjährigen Mitarbeitern eine sanfte Landung ins Rentenalter ermöglichen möchten, ist die Altersteilzeit nach wie vor verbreitet.
Die Altersteilzeit ist in der Regel in zwei Phasen unterteilt: die aktive und die passive Phase. Im sogenannten Blockmodell, das eine der häufigsten Formen der Altersteilzeit darstellt, arbeitet der Arbeitnehmer in der ersten Hälfte des vereinbarten Zeitraums (beispielsweise vier Jahre) ganz normal weiter, erhält jedoch nur ein reduziertes Gehalt.
In der zweiten Hälfte muss der Arbeitnehmer dann nicht mehr arbeiten, erhält aber weiterhin das reduzierte Gehalt.
Diese passive Phase ermöglicht es dem Arbeitnehmer, die letzten Jahre vor dem Ruhestand stressfrei zu genießen, während er gleichzeitig finanziell abgesichert ist.
Kann man nach der Altersteilzeit Arbeitslosengeld beziehen?
Eine häufig gestellte Frage lautet, ob es möglich ist, nach dem Ende der Altersteilzeit – aber vor dem Eintritt in die gesetzliche Rente – Arbeitslosengeld zu beziehen.
Grundsätzlich ist dies möglich, doch es gibt einige wichtige Punkte zu beachten.
Die Gesetzgebung sieht eigentlich vor, dass Arbeitnehmer nach der Altersteilzeit direkt in den Ruhestand gehen.
Dennoch ist es nicht ausgeschlossen, sich nach der Altersteilzeit arbeitslos zu melden und Arbeitslosengeld zu beziehen.
Dies kann in bestimmten Situationen eine überlegenswerte Option sein, insbesondere wenn der Zeitraum zwischen dem Ende der Altersteilzeit und dem Beginn der gesetzlichen Rente überbrückt werden muss.
Allerdings sind hier einige Besonderheiten zu berücksichtigen.
Welche Hürden gibt es beim Bezug von Arbeitslosengeld nach der Altersteilzeit?
Zunächst einmal wird das Arbeitslosengeld, das nach der Altersteilzeit gezahlt wird, auf Basis des reduzierten Gehalts berechnet, das während der Altersteilzeit bezogen wurde.
Dies bedeutet, dass der Anspruch in der Regel deutlich niedriger ausfällt, als es vor der Altersteilzeit der Fall gewesen wäre.
Ein weiterer kritischer Punkt ist, dass die Arbeitsagentur den Jobverlust als selbstverschuldet betrachtet, da der Arbeitnehmer die Altersteilzeit freiwillig gewählt hat.
Dies führt dazu, dass in den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit eine Sperrzeit verhängt wird, in der kein Arbeitslosengeld gezahlt wird.
Darüber hinaus wird die Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld um ein Viertel gekürzt. Für jemanden, der normalerweise Anspruch auf 24 Monate Arbeitslosengeld hätte, bedeutet dies, dass nur noch 18 Monate Arbeitslosengeld gezahlt werden.
Lohnt es sich, Arbeitslosengeld vor der Rente in Anspruch zu nehmen?
Die Entscheidung, ob man Arbeitslosengeld vor dem Rentenbeginn in Anspruch nehmen sollte, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
In einigen Fällen könnte das Arbeitslosengeld tatsächlich höher ausfallen als die spätere gesetzliche Rente. Insbesondere, wenn der Rentenbeginn hinausgezögert werden soll, um Abschläge zu vermeiden, kann das Arbeitslosengeld eine interessante Brücke sein.
Wichtig: Das Arbeitslosengeld, das nach der Altersteilzeit gewährt wird, ist in der Regel deutlich niedriger und die Bezugsdauer ist reduziert.
Zudem sollten Betroffene berücksichtigen, dass sie in den ersten drei Monaten nach der Altersteilzeit aufgrund der Sperrzeit keine Zahlungen erhalten.
Fazit: Was sollten Arbeitnehmer beachten?
Die Möglichkeit, nach der Altersteilzeit Arbeitslosengeld zu beziehen, besteht, sollte jedoch sorgfältig abgewogen werden.
Die Einbußen, die durch das reduzierte Arbeitslosengeld und die verkürzte Bezugsdauer entstehen, können erheblich sein. Zudem ist die dreimonatige Sperrzeit ein nicht zu vernachlässigender Faktor.
Arbeitnehmer sollten daher im Vorfeld gut abwägen, ob der Bezug von Arbeitslosengeld nach der Altersteilzeit für sie die beste Option ist, oder ob andere Wege, wie etwa eine Überbrückung durch Ersparnisse oder eine vorgezogene Rente, nicht vorteilhafter wären.
Letztendlich ist eine individuelle Beratung durch die Arbeitsagentur oder einen Rentenberater ratsam, um die für die persönliche Situation beste Entscheidung treffen zu können.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.