Können Sie Arbeitslosengeld I beziehen, wenn Sie studieren? In bestimmten Fällen ist das möglich.
Wer bekommt Arbeitslosengeld I?
Um Arbeitslosengeld I zu beziehen, müssen Sie mindestens zwölf Monate zuvor versicherungspflichtig gearbeitet haben, und das innerhalb der letzten 30 Monate. Minijobs und selbstständige / freiberufliche Tätigkeiten zählen nicht.
Dann müssen Sie sich fristgerecht arbeitslos gemeldet haben und dem Arbeitsmarkt zur Aufnahme einer neuen Arbeit zur Verfügung stehen.
Studenten und Verfügbarkeit
Die Hürde für Studierende, die die sonstigen Bedingungen erfüllen, ist die Verfügbarkeit. Ein Vollzeitstudium lässt die Aufnahme einer Vollzeitstelle kaum zu.
Jedenfalls geht die Agentur für Arbeit davon erst einmal aus, und es liegt an den Studierenden das Gegenteil zu belegen: „Bei Schülerinnen, Schülern, Studentinnen oder Studenten einer Schule, Hochschule oder sonstigen Ausbildungsstätte wird vermutet, dass sie nur versicherungsfreie Beschäftigungen ausüben können.” (Paragraf 139 Abs. 2 SGB III)
Diese Vermutung lässt sich widerlegen, “wenn die Schülerin, der Schüler, die Studentin oder der Student darlegt und nachweist, dass der Ausbildungsgang die Ausübung einer versicherungspflichtigen, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassenden Beschäftigung bei ordnungsgemäßer Erfüllung der in den Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen vorgeschriebenen Anforderungen zulässt.“ (Paragraf 139 Abs. 2 SGB III)
Bei Studierenden gilt hier also die Umkehrung der Beweislast.
Lesen Sie auch:
– Dann haben Studenten einen Wohngeld-Anspruch
Teilzeitstudiengang und Fernstudium
Bessere Chancen, Arbeitslosengeld zu beziehen, bestehen bei einem offiziell als solchem ausgewiesenen Teilzeitstudium. Hier können Sie nachweisen, dass die vorgeschriebene Zeit für die Uni weniger als 25 Stunden pro Woche beträgt und so zumindest 15 Stunden pro Woche Arbeit möglich sind.
Übrigens: Bürgergeld, also Arbeitslosengeld II zu beziehen, ist bei einem Teilzeitstudium möglich, weil es für diese Studiengänge kein BAFöG gibt.
Lohnt sich Arbeitslosengeld I beim Studium?
Allerdings ist das ALG I, auch wenn Sie es als Studierender erhalten, voraussichtlich nicht üppig. Denn, wenn Sie nachweisen, dass Sie 15 Stunden pro Woche arbeiten können (bei 25 Stunden Studium), dann bekommen Sie auch ALG I nur noch anteilig.
Kooperation von Universitäten und der Agentur für Arbeit
Manche Universitäten haben das Problem des gleichzeitigen Studierens und des Bezugs von Arbeitslosengeld erkannt und Kooperationsverträge mit der Agentur für Arbeit geschlossen. Zu diesen gehört die Fernuni Hagen.
Sie schreibt: “Ein Studium an der Fernuni Hagen steht grundsätzlich auch Arbeitslosen und Hartz IV -Empfängern offen. (…) Aus diesem Grunde stellt ein Teilzeitstudium an der Fernuni Hagen auch keinen Hinderungsgrund für den Bezug von Arbeitslosengeld I oder II dar.”
Arbeitslosengeld und Promotion
Manche Menschen schreiben ihre Doktorarbeit, haben nach ihrem Studium versicherungspflichtig gearbeitet und suchen außerdem patallel zu ihrer Doktorarbeit nach einem Job.
Doktoranden können sich, müssen sich aber nicht, als Studierende erfassen lassen. Die Chancen, ALG I zu bekommen, sind hier in der Regel höher als bei regulären Studenten, da Doktoranden keine Pflichtvorlesungen mehr besuchen und auch keine Creditpoints mehr sammeln müssen.
Gerade für Doktoranden ist beim Bezug von ALG I sehr wichtig, dass der für sie zuständige Mitarbeiter kompetent ist und kooperiert. Im Idealfall können Sie so über die Agentur genau die Weiterbildungen belegen, die ihr Berufsprofil abrunden – eine schlechte Betreuung kann hingegen die Doktorarbeit gefährden.
- Über den Autor
- Letzte Beiträge des Autors
Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.