Wohngeld dient dazu, Menschen zu unterstützen, die genug verdienen, um im Alltag auszukommen, aber zuwenig, um voll ihre Wohnung zu zahlen. Sehr viele, die diese Möglichkeit haben, nehmen sie nicht in Anspruch – manche davon wissen vermutlich nicht, dass sie diese Hilfe beantragen können. Wann aber wird das Wohngeld im Mai für Juni ausgezahlt?
Inhaltsverzeichnis
Wohngeld wird im Voraus bezahlt
Auch 2024 wird Wohngeld im Voraus für den nächsten Monat bezahlt, weil auch die Miete am Monatsanfang fällig wird.
Dabei ist das Wohngeld entweder ein Zuschuss für Miete oder für Eigentümer, die Kredite abzahlen müssen. Damit diejenigen, die diese Zahlungen leisten, keine Probleme mit Vermieter oder Bank bekommen, ist das Geld bereits auf dem Konto, wenn der Vermieter es einfordert.
An welchem Tag wird Wohngeld ausgezahlt?
Der Stichtag für Mietzahlungen ist gewöhnlich der erste Tag des Monats. Wenn Wohngeld bewilligt wird, dann muss es deshalb spätestens am letzten Werktag des Vormonats auf dem Konto sein, um pünktlich die Zahlung zu leisten.
Zuschuss zur Miete oder zum Eigenheim
Wohngeld gilt als staatliche Leistung für Haushalte, die nur wenig Einkommen zur Verfügung haben. Gezahlt wird an Alleinstehende ebenso wie an Familien. Dieser Zuschuss gilt nur für die Miete oder für die Kosten einer Eigentumswohnung / eines Eigenheims.
Wann wird 2024 jeweils Wohngeld ausgezahlt?
Der letzte Werktag des Monats, an dem das Wohngeld ausgezahlt wird, ist von Monat zu Monat unterschiedlich – je nachdem, wie Wochenenden und Feiertage liegen. 2024 bedeutet das:
Die Auszahlung erfolgt für April erfolgt am Freitag den 29.03, für Mai am Dienstag, den 30.04.und für Juni am Freitag, den 31.05..
In der zweiten Jahreshälfte sind die Termine wie folgt: Für Juli am Freitag, den 28.06,, für August am Mittwoch, den 31.07. Für September ist der 30.08. Stichtag, ein Freitag, für Oktober der 30.09., ein Montag. Für November wird am 31.10 ausgezahlt, an einem Donnerstag, und für Dezember am Freitag, den 29.11.
Auszahlungstabelle Wohngeld 2024
Zur besseren Übersicht haben wir eine Tabelle mit den Auszahlungsterminen erstellt:
Monat | Datum | Wochentag |
---|---|---|
Mai 2024 | 30.04.2024 | Dienstag |
Juni 2024 | 31.05.2024 | Freitag |
Juli 2024 | 28.06.2024 | Freitag |
August 2024 | 31.07.2024 | Mittwoch |
September 2024 | 30.08.2024 | Freitag |
Oktober 2024 | 30.09.2024 | Montag |
November 2024 | 31.10.2024 | Donnerstag |
Dezember 2024 | 29.11.2024 | Freitag |
Januar 2025 | 31.12.2024 | Dienstag |
Wohngeld gibt es nur auf Antrag
Wohngeld erhalten Sie nicht automatisch, sondern Sie müssen dafür in einem Antrag nachweisen, dass Sie berechtigt sind, es zu erhalten.
Was muss der Antrag enthalten?
In diesem Antarg enthalten sein müssen das Antragsformular Wohngeld, der Mietvertrag oder der Nachweis des Eigentums, ein Nachweis über das Einkommen sowie der Nachweis über die Mietzahlungen mit Nebenkosten (bei Eigentümern die laufenden Abzahlungen).
Wo beantragen Sie Wohngeld?
Die Leistung beantragen können Sie entweder direkt bei der Wohngeldstelle am Ort oder online. Die Wohngeldämter stellen das Antragsformular digital zum Download zur Verfügung, und den Antrag können Sie per Mail schicken.
Welche Voraussetzungen gibt es, um Wohngeld zu erhalten?
Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie soviel verdienen, dass Sie sich außerhalb der Wohnkosten die Existenz sichern können, es aber nicht reicht, um die Wohnung zu zahlen.
Außerdem müssen Sie entweder die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen oder einen Aufenthaltstitel haben. Die Miete muss erstens eine bestimmte Grenze überschreiten, das Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegen.
Wohngeld und Bürgergeld
Wer Bürgergeld erhält, dem werden auch Wohnkosten übernommen. Das ist aber nicht mit Wohngeld identisch. Das Wohngeld dient im Gegenteil dazu, Geringverdiener zu unterstützen, die mehr verdienen als die Grenze, die zu Bürgergeld berechtigt, aber immer noch zu wenig für die Wohnkosten. Es soll gerade davor schützen, vor anderen Sozialleistungen wie dem Bürgergeld abhängig zu werden.
Als Ersthilfe gedacht
Das Wohngeld ist also als Ersthilfe gedacht, wenn Sie wegen gestiegener Preise für Miete, Strom und Heizung diese nicht mehr selbst leisten können. Reicht das Wohngeld allerdings nicht aus, um im Lebensunterhalt das Existenzminimum zu finanzieren, dann haben Sie vermutlich einen Anspruch auf Bürgergeld.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.