Anspruch auf Vermittlungsgutscheine – bei Arbeitslosengeld sowie Hartz IV

Lesedauer 2 Minuten

Vermittlungsgutschein – Antrag und Anspruch

Arbeitssuchende Erwerbslose einen Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein. Mit diesem Gutschein kรถnnen auch Privatunternehmen zur Arbeitssuche beauftragt werden. Nach etwa sechs Wochen nach dem Bezug des Arbeitslosengeldes Eins (ALG I) besteht ein Rechtsanspruch auf ein Vermittlungsgutschein (AVGS). Auch Bezieher von Hartz IV Leistungen kรถnnen einen Antrag stellen. Allerdings ist der Gutschein eine sogenannte Kannleistung.

Immer wieder verweigern Arbeitsagenturen die Ausstellung eines Vermittlungsgutscheines. Deshalb ist es wichtig seine Rechte zu kennen, um diese in konkreten Situationen einzufordern. Denn nicht selten kรถnnen durch private Arbeitsvermittler Arbeitsangebote gefunden werden, zu denen offenbar staatliche Behรถrden nicht in der Lage sind.

Wer hat einen Anspruch?

Jeder Arbeitslosengeld I Bezieher hat einen Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein, wenn er/sie die Arbeitslosenversicherungsleistungen bereits mindestens sechs Wochen bezieht und demnach seit sechs Wochen arbeitslos gemeldet ist. Seit April 2012 kann jeder, ob arbeitslos gemeldet oder nicht, einen solchen Vermittlungsgutschein beantragen.

Ob dieser dann bewilligt wird, ist eine sogenannte โ€žKann-Leistungโ€œ des zustรคndigen Sachbearbeiters. Dieser ortet, ob die durch die Vergabe die Chancen tatsรคchlich erhรถht werden einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Auch Hartz IV Bezieher kรถnnen einen solchen Gutschein beantragen. Aber auch hier entscheidet das Jobcenter, ob der Vermittlungsgutschein ausgestellt wird oder nicht. Denn bei Hartz IV ist die Vergabe ebenfalls eine โ€žErmessensleistungโ€œ. Um einen Antrag zu stellen kann der nachfolgende verwendet werden oder man wendet sich direkt an einen privaten Arbeitsvermittler.

Musterantrag eines Vermittlungsgutscheins

โ€žSehr geehrte Damen und Herren, leider fรผhrten meine und Ihre Bemรผhungen bisher zu keinem Erfolg. Aus diesem Grund habe ich mich entschlossen, mich durch einen oder mehrere Private Arbeitsvermittler bei der Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhรคltnis unterstรผtzen zu lassen. Hierfรผr beantrage ich mit heutigem Datum die Ausstellung eines Vermittlungsgutscheins nach (nach ยง 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. ยง 421g SGB III). Bitte senden Sie mir diesen umgehend zu. Sollten Sie meinem Antrag nicht entsprechen kรถnnen, bitte ich umgehend um eine schriftliche Darstellung der Ablehnungsgrรผnde. Mit freundlichen GrรผรŸenโ€œ. Bei dem Musterantrag nicht die BG-Nummer, Unterschrift, Ort und Datum vergessen.

Es ist es ratsam den Antrag persรถnlich bei der Arbeitsagentur abzugeben. Damit sicher gestellt ist, dass der Antrag nicht verschรผtt geht, sollte bei Abgabe auf einen Eingangsstempel, Unterschrift des Sachbearbeiters oder Behรถrdenangestellten und Datum auf der Kopie des Antrages bestanden werden.

Wenn der Antrag auf einen Vermittlungsgutschein abgelehnt wird

Wird der Antrag abgelehnt ist es wichtig auf eine schriftlichen Ablehnungsbescheid zu bestehen. Sind die Grรผnde unzureichend die zur Ablehnung gefรผhrt haben, sollte ein Widerspruch eingelegt werden. Um hierfรผr Hilfe zu bekommen, kรถnnen Betroffene zum Beispiel Fragen im Hartz IV-Forum stellen oder sich an einen spezialisierten Fachanwalt fรผr Sozialrecht wenden. In aller Regel stimmt das Amtsgericht der Kostenรผbernahme einer Beratungskostenhilfe zu. Meist lohnt sich ein Widerspruch, weil aller Erfahrung nach die meisten Ablehnungsbescheide rechtlich ungenรผgend oder gar falsch sind.

Ab wann gilt der Vermittlungsgutschein

Der Vermittlungsgutschein gilt ab dem Tag der Antragstellung, auch wenn der Gutschein selbst erst spรคter per Post zu gesendet wurde. Um die Wartezeit zu verkรผrzen, kann sich der Vermittlungsgutschein auch bei der Arbeitsagentur oder Jobcenter direkt ausgedruckt werden.

Der Gutschein wird nicht an den Privatvermittler ausgezahlt, wenn das Arbeitsverhรคltnis innerhalb der ersten Rate weniger als sechs Wochen und zur zweiten Hรคlfte weniger als sechs Wochen anhielt. Zudem muss ein Arbeitsvertrag von mindestens drei Monaten geschlossen worden sein. Es darf es sich dabei nicht um einen Minijob auf 450 Euro-Basis handeln. (wm)