SPD-Arbeitsminister gegen neue Sozialrechte

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In den Umfragewerten liegt die SPD noch immer weit abgeschlagen hinter der Union. SPD-Anhänger und ehemalige Wähler fühlen von den Sozialdemokraten kaum noch vertreten. Der Abstieg begann mit der Einführung von Hartz IV und setzt sich bis heute fort. Aktuelle Aussagen des Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zu der Europäischen Sozialcharta tun ihr Übriges.

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Bundesarbeitsminister gegen Recht auf Wohnen und Recht auf Schutz gegen soziale Ausgrenzung

Soziale Standards sind die Grundpfeiler einer gerechten Demokartie, um auch diejenigen zu schützen, die über ein geringes Einkommen verfügen. Nun hat sich Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) dagegen ausgesprochen, ein neues “Recht auf Wohnen” sowie ein “Recht auf Schutz gegen Armut und soziale Ausgrenzung” per Gesetz zu definieren. Das jedenfalls ergeht aus einem Positionsentwurf hervor, in dem die Bundesregierung die revidierte Europäische Sozialcharta in deutsches Recht schreiben will.

Bisher nie in Deutsches Recht umgesetzt

Das Bundesarbeitsministerium begründet die Ablehnung damit, dass die Vorgaben “nicht ausreichend konturiert” wären. Hierzu soll auch der Deutsche Bundestag angehört werden. Dieser soll das Völkerrechtsabkommen ratifizieren, um die sozialen Grundrechte zu definieren, die der Europarat festlegte.

Deutschland hatte das Abkommen zwar unterzeichnet, die Vorgaben waren aber bisher nicht bindend. Die Debatte um die sozialen Grundrechte wird seit Jahren zum Teil kontrovers diskutiert. Der Sozialausschuss soll sich im Oktober hierzu zusammenfinden.

Scharfe Kritik vom Sozialverband

Deutschland hat derzeit die EU-Ratspräsidentschaft inne. Sozialverbände kritisieren die Ablehnung des Bundesarbeitsministers scharf.

“Die Bundesregierung fällt mit dem vorgelegten Ratifikationsgesetz weit hinter bereits Erreichtes zurück. Sie verkennt soziale Realitäten und Bedarfe. Und sie bremst die soziale Integration in Europa. Das muss sich ändern”, kritisiert der Paritätische Gesamtverband in einer aktuellen Stellungnahme. Das Bundesarbeitsministerium teilte daraufhin mit, seine “rechtstechnischen Vorbehalte” würden “keinesfalls auf einer politischen Distanz zu den Grundanliegen” beruhen. Dennoch halte man daran fest.

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