Abschreckene Sofortmaรnahmen in Konstanz fรผr ALG II Bezieher. Im Rahmen ihrer Tรคtigkeit hat die Erwerbslosenberatung Konstanz erfahren, daร das Jobcenter Landkreis Konstanz Abschreckungsmaรnahmen fรผr Antragsteller von Hartz IV eingefรผhrt hat.
Bei dieser Maรnahme handelt es sich um ein sogenanntes einwรถchiges "Sofortprogramm", das laut Broschรผre Hilfestellung beim Ausfรผllen des ALG II Antrags bieten sowie รผber die Hartz IV Gesetzgebung informieren soll.
Diese Maรnahme wird jedem Antragsteller "angeboten", unabhรคngig davon, ob tatsรคchlich Hilfe benรถtigt wird. Bei Verweigerung der Teilnahme an der Maรnahme wird eine Kรผrzung der Geldleistungen in Hรถhe von 30% angedroht โ und das, obwohl noch kein Leistungsbezug besteht, ja noch bevor eine Prรผfung auf Anspruch auf ALG II stattgefunden hat.
Um das Jobcenter Konstanz aufgrund dieser Tatsachen zu einer Stellungnahme zu veranlassen und die Unterlassung derart rechtswidriger Praktiken zu erreichen, hat die Erwerbslosenberatung Konstanz einen Offenen Brief an das Jobcenter Landkreis Konstanz geschickt. Siehe auch: Artikel รผber Abschreckene Hartz IV Sofortprogramme.
Bislang hat die Behรถrde auf den offenen Brief der Erwerbsloseninitiative nicht reagiert. Aus diesem hat die Initiative nun eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht, die wir hiermit dokumentieren.
Hiermit reichen wir Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Geschรคftsfรผhrer des Jobcenters Landkreis Konstanz ein, die wir wie folgt begrรผnden. In unserem offenen Brief vom 16.Mai an Herrn W. haben wir um Stellungnahme und Unterlassung bezรผglich der vom Jobcenter Landkreis Konstanz angebotenen Maรnahme namens "Sofortprogramm" gefordert.
Auf diesen Brief haben wir bis zum heutigen Tag keine Antwort erhalten. In der Zwischenzeit haben wir durch die Mitarbeiterin der Service- und Informationstelle des Jobcenters Landkreis Konstanz, Frau ***, erfahren, daร es sich bei den rechtswidrigen Praktiken bezรผglich dieser Maรnahme um eine Weisung "von oben" handelt. Es ist also auszuschlieรen, daร die Mitarbeiter der Service- und Informationsstelle aus eigenem Antrieb gehandelt haben. Frau*** hat bestรคtigt, daร Sie durch interne Anweisung jedem Antragsteller auf Arbeitslosengeld II die Maรnahme "Sofortprogramm" anbieten muss und bei Weigerung der Teilnahme an dieser Maรnahme auf die Konsequenz in Form einer 30 % igen Leistungskรผrzung hinweisen muss.
In seiner Position als Geschรคftsfรผhrer des Jobcenters Landkreis Konstanz ist Herr W. fรผr derartige interne Anweisungen verantwortlich zu machen. Unserer Ansicht nach verleitet Herr Wetzel mit dieser Anweisung seine Untergebenen zu
rechtswidrigen Handlungen, die durchaus strafrechtliche Relevanz haben kรถnnten.
Wir bitten Sie daher darum, das Verhalten von Herrn W. dienstaufsichtsrechtlich zu bewerten und uns eine schriftliche Stellungnahme zukommen zu lassen. (20.06.2008)