Abfindung auch bei Kündigung nach Insolvenz der Firma

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Wenn ein Arbeitgeber in Insolvenz geht, und die Arbeitsplätze der Arbeitnehmer in Gefahr sind, dann stellt sich die Frage: Ist eine Abfindung möglich oder gilt das Prinzip “einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen”?

Die gute Nachricht zuerst: Eine Abfindung ist grundsätzlich möglich. Sie durchzusetzen, ist jedoch schwierig, es gibt keine Garantie, und es hängt von den jeweiligen Bedingungen ab. Wir zeigen in diesem Beitrag, worauf es ankommt.

Bei Insolvenz sind kaum finanzielle Mittel da

Die Abfindung entschädigt als einmalige Zahlung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Sie kann auch bei einer Insolvenz geltend gemacht werden.

Dies führt häufig nicht zum Erfolg, nämlich dann, wenn keine finanziellen Mittel vorhanden sind, um die Forderungen abzudecken.

Wann ist der Anspruch entstanden?

Ob eine Abfindung überhaupt in Frage kommt, und wie hoch sie ist, liegt an mehreren Faktoren. Ganz wichtig ist, wann der Anspruch entstanden ist.

Wurde die Abfindung vor der dem eröffneten Insolvenzverfahren (Insolvenzforderung) beansprucht, oder nach der Eröffnung (Masseforderung). Generell haben Masseforderungen eine bessere Aussichten, vollständige Abfindungen durchzusetzen als Insolvenzforderungen. Warum ist das so?

Insolvenzforderung und Masseforderung

Bei einer Insolvenzforderung, also bevor das Verfahren eröffnet wurde, besteht die Insolvenzmasse aus dem Vermögen des insolventen Unternehmens.

Dieses reicht meist nicht aus, um alle Zahlungen zu leisten. Arbeitnehmer bekommen oft nur einen Teil ihrer Forderungen oder gehen sogar leer aus.

Masseforderungen werden nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet. Dazu zählen Abfindungsansprüche, die sich aus Aufhebungsverträgen ergeben, aus einem Sozialplan, oder aus der Kündigung des Insolvenzverwalters.

Die zur Verfügung stehende Insolvenzmasse ist hier weitaus größer. Allerdings kann sie auch hier nicht ausreichen, um alle Forderungen abzudecken.

Wie wird der Anspruch durchgesetzt?

Grundsätzlich gibt es mehrere Möglichkeiten, eine Abfindung zu erwirken: durch eine gerichtliche Geltendmachung, durch einen Aufhebungsvertrag oder durch eine Kündigungsschutzklage.

Was sollten Arbeitnehmer tun?

Eine Kündigungsschutzklage oder eine gerichtliche Geltendmachung hat umso bessere Chancen, je besser die juristische Vertretung ist.

Arbeitnehmer, deren Unternehmen von Insolvenz bedroht ist, sollten sich deshalb frühzeitig absprechen, Anwälte einbeziehen, und eine Strategie planen, wie sie juristisch vorgehen.

Wann haben Sie keine Chance auf eine Abfindung?

Eine professionelle Einschätzung der Lage kann nicht nur zu einer erfolgreichen Strategie führen, um zu einer vollständigen Abfindung zu kommen.

Arbeitnehmer können so auch einschätzen, ob die Möglichkeit für eine Abfindung überhaupt gegeben ist. Kurz gesagt: Wenn es sich um eine Insolvenzforderung handelt, und die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Gläubiger auzuzahlen, dann wird eine Abfindung kaum möglich sein.

Auch wenn der Arbeitgeber bereits vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zahlungsunfähig ist, werden Forderungen offen bleiben müssen.

Wenn ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Anwalt dies bereits im Vorfeld feststellt, dann ist das zwar ernüchternd. Es ist aber allemal besser, als Zeit und Energie in juristischen Verfahren zu vergeuden, die keine Aussicht auf Erfolg haben.

Was sind Anzeichen für eine drohende Insolvenz?

Arbeitnehmer sollten sich also bereits im Vorfeld auf eine mögliche Insolvenz einstellen, um ihre Chancen auf Abfindungen zu verbessern.

Anzeichen deuten auf eine drohende Insolvenz hin, vor allem, wenn sie sich verdichten. Das sind besonders wiederkehrende Verzögerungen bei der Zahlungen von Löhnen und Gehältern.

Zweitens gehören dazu vom Arbeitgeber mit wirtschaftlichen Problemen begründete Verkürzungen der Arbeitszeit, und drittens Abbau auf das Nötigste, um Kosten zu sparen (Aufgabe angemieteter Büroräume, Verkauf von Dienstwagen, etcetera).

Viertens sind offensichtliche wirtschaftliche Probleme Indizien für eine drohende Insolvenz, zum Beispiel fehlende Aufträge.

Wie können Sie frühzeitig ihre Abfindung absichern?

Um frühzeitig ihre Abfindung abzusichern können Sie mit dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag aushandeln. Achten Sie auf Rücktrittsrecht oder Ausstiegsklausel.

Sie sollten sich, wenn Sie einen Verdacht haben, so früh wir möglich mit dem Arbeitgeber über die Wirtschaftslage im Unternehmen auseinander setzen.

Es hat sehr mit der Persönlichkeit des Arbeitgebers und dem Verhältnis zu diesem zu tun, ob er im Falle eines Falles mit offenen Karten spielt.

Arbeitnehmer sollten darauf achten, ob Ihnen konkrete Daten genannt werden, oder bei einer wirtschaftlich schwierigen Situation fundierte Strategien, um sie zu meistern.

Verbreitet der Arbeitgeber hingegen Durchhalteparolen und weicht immer dann aus, wenn es um harte Fakten geht, dann sollten die Alarmglocken klingeln.

Was bleibt als Fazit?

Noch einmal zusammengefasst: Auch bei einer Insolvenz des Arbeitgebers haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, eine Abfindung zu erhalten.

Möglichkeit bedeutet aber weder Garantie noch Regel, denn es gibt viele Gläubiger, die Forderungen haben, und bei den meisten Insolvenzen werden nicht alle Ansprüche erfüllt.

Ob ihr Anspruch auf Abfindung als Insolvenzforderung bewertet wird oder als Masseforderung, ist wesentlich dafür, ob eine Abfindung zustande kommt, und wie hoch diese ist.

Je früher Arbeitnehmer handeln, sich Rechtsberatung holen oder einen Aufhebungsvertrag schließen, umso besser ist ihre Position, eine Abfindung zu erhalten.