Kostenzuschüsse für Brillen: Kritik an Dioptrien-Grenze

Lesedauer < 1 Minute

Damit die Krankenkassen Hartz IV-Beziehern einen Zuschuss zur Anschaffung einer Brille zahlen, muss die Sehschwäche die Grenze von 6,00 Dioptrien übersteigen – eine Grenze, die in der Realität Viele von leistbaren Sehhilfen ausschließt.

Lange Zeit kein Kostenzuschuss

Erst seit Februar 2017 zahlen Krankenkassen Zuschüsse zur Anschaffung von Brillen. Davor bekamen Hartz IV-Betroffene auch bei starken Einschränkungen der Sehkraft keine Unterstützungsleistungen. 2015 hatte ein Mainzer Leistungsbezieher vom Amtsgericht Recht bekommen, dass Brillen – wie orthopädische Schuhe – zu den Sonderanschaffungen des § 31 des Zwölften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB XII) gehören. Die Entscheidung erging, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2014 beschlossen hatte, dass bei Sonderanschaffungen eine Unterdeckung drohe, sofern die höheren Kosten nicht übernommen würden. In seinem Beschluss verwies das Gericht konkret auf „langlebige Konsumgüter, die in zeitlichen Abständen von mehreren Jahren angeschafft werden“ (BVerfG, 1 BvL 10/12, Absatz 120).

Lage weiterhin unklar

Das Jobcenter sowie das Sozialamt Bremerhaven verwiesen nun, anstatt einer Bezuschussung, auf die Möglichkeit einer Darlehensgewährung nach einer dahingehenden Antragstellung, da die Kosten für Brillen allgemein im Regelsatz enthalten seien. Eine Ausnahme stelle nur dar, wenn im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine Sehhilfe nötig sei.

Politik setzte 6,0 Dioptrien-Grenze fest

Krankenkassen verwiesen auf die Grenze von 6,0 Dioptrien, ab der ein Zuschuss bewilligt werden würde. Diese Grenze wurde vom deutschen Bundesgesetzgeber festgesetzt. Allerdings empfehlen Optiker Korrekturen bereits ab 0,5 Dioptrien. Bei 5,5 Dioptrien sehe der Betroffene etwa 10 % dessen, was ein durchschnittlicher Mensch ohne Sehschwäche erkennt.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...