49-Euro-Ticket: Armutsbetroffene oft ausgeschlossen

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Das sogenannte 49-Euro-Ticket (Deutschlandticket) gilt seit dem 1. Mai 2023. Der Erwerb des Tickets wird vor allem für Armutsbetroffene deutlich erschwert.

49-Euro-Ticket am Schalter oft ausgeschlossen

Seit dem 1. Mai ist das Deutschlandticket als bundesweit gültiger Fahrausweis im Nahverkehr erhältlich und gültig. Wenn Kundinnen und Kunden das Ticket nicht online kaufen können, bleibt nur der Kauf am Schalter.

Eine Auswertung der Verbraucherzentralen ergab, dass einige Anbieter diese Erwerbsmöglichkeit jedoch explizit ausschließen (5 von 15). 4 von 15 Anbietern machen hierzu keine Angaben.

Für die Auswertung haben die Verbraucherzentralen die Internetseiten der bundesweit fahrgaststärksten Anbieter untersucht, die das Deutschlandticket sowie andere Nahverkehrsabonnements auch auf ihren Seiten zum Kauf anbieten.

Unnötig hohe Hürden geschaffen

Die Verbraucherzentralen fordern deshalb, dass das Ticket für alle Menschen zugänglich sein muss, auch wenn sie kein Smartphone oder keinen Internetzugang haben. Statt eines Tickets für alle, so die Kritik, habe die Politik eine unnötig hohe Hürde geschaffen.

“Das von Anfang an favorisierte Onlineticket droht für viele Verbraucher zum Problem zu werden und der Abozwang zum Bumerang. Niemand darf ausgeschlossen werden“, warnt deshalb Ramona Pop vom Bundesverband der Verbraucherzentralen.

Restriktive Regelungen schließen viele Menschen aus

Der Sozialrechtsexperte Harald Thomé von Tacheles e.V. kritisiert, dass die Regelungen zum 49-Euro-Ticket zu restriktiv seien. Eine Reihe von Menschen werde schlichtweg ausgeschlossen. Und zwar vor allem diejenigen, die eigentlich von einem solchen Angebot des vergünstigten Nahverkehrs profitieren sollten, das bundesweit gilt.

  • Wer das Ticket kaufen will, muss einen Internetzugang haben und mit der Technik vertraut sein.
  • Wer das Online-Ticket abonnieren möchte, benötigt ein Bankkonto. Gerade wohnungs- und obdachlose Menschen verfügen oft nicht über ein solches, so Thomé.
  • Bei einem negativen Schufa-Eintrag können auch Menschen mit einem Konto von der Möglichkeit, ein Abo abzuschließen, ausgeschlossen werden.
  • Da das Ticket personengebunden sein soll, muss die/der Nutzer:in ein Ausweisdokument mit sich tragen. Gerade wohnungs-/obdachlose Menschen haben oft kein Ausweisdokument oder führen es zumindest nicht immer mit sich.

Die Politik ist daher gefordert, zeitnah Änderungen auf den Weg zu bringen, damit alle Menschen in Deutschland das 49-Euro-Ticket nutzen können.

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