3 Millionen Rentner freuen sich: Zusätzlich Rentenzuschlag neben der Rentenerhöhung 2025

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Viele Rentnerinnen und Rentner in Deutschland freuen sich jedes Jahr auf den Stichtag 1. Juli, an dem die gesetzliche Rente um 3,74 Prozent erhöht wird. 2025 könnte dieser Termin jedoch für rund drei Millionen Menschen doppelt erfreulich sein.

Denn für genau diese Gruppe, die einst eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) zwischen 2001 und 2018 beantragt hat oder aus dieser EM-Rente in eine Altersrente übergegangen ist, gibt es neben der regulären Rentenerhöhung im Juli noch einen zusätzlichen Betrag.

Der sogenannte Rentenzuschlag, der seit dem 1. Juli 2014 auf Basis des § 307j SGB VI gezahlt wird, steigt ebenfalls und sorgt damit für zwei Erhöhungen im selben Monat.

Warum gibt es für manche Rentnerinnen und Rentner eine doppelte Erhöhung?

Die Antwort liegt im Rentenzuschlag, der Personen zugutekommt, deren EM-Rente zwischen 2001 und 2018 begonnen hat. Dieser Zuschlag soll ihre Ansprüche so stellen, als hätten sie von verbesserten Regelungen profitiert, die eigentlich erst später in Kraft traten.

Für die Betroffenen bedeutet das eine zweite monatliche Zahlung, die zusätzlich zur eigentlichen Rente erfolgt. Steigt die reguläre Rente, so erhöht sich zugleich auch der prozentuale Zuschlag. Wer also zwei Zahlungen erhält – die monatliche Rente und den rentenzuschlag –, spürt im Juli gleich zwei Mal eine Anhebung des Einkommens.

Wie wird die Rentenhöhe überhaupt ermittelt?

Bei den alljährlichen Rentenanpassungen orientiert sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales an verschiedenen Faktoren. Maßgeblich sind unter anderem die Entwicklung der Löhne und Gehälter, allerdings nicht nur die nominalen Werte, sondern auch diverse rechnerische Größen wie Beitragssatzanteile.

Die endgültigen Zahlen für das Jahr 2025 werden normalerweise im Frühjahr vom Ministerium verkündet und dann vom Gesetzgeber in die Praxis umgesetzt. In den letzten Jahren sind die Löhne erkennbar gestiegen, weshalb viele Beobachter davon ausgehen, dass dies auch in der Rentenanpassung 2025 sichtbar sein wird.

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Warum endet die Übergangslösung im November 2025?

Der Rentenzuschlag für die EM-Rentnerinnen und -Rentner, die zwischen 2001 und 2018 Leistungen beantragt haben, wird nur bis zum 30. November 2025 in seiner bisherigen Form ausgezahlt.

Dies ist eine vom Gesetzgeber geschaffene Übergangsregelung, nach der die betroffenen Personen zum Monatsanfang ihre reguläre Rente erhalten und zwischen dem 10. und 20. Tag eines Monats den rentenzuschlag.

Ab dem 1. Dezember 2025 wird die Berechnung neu aufgestellt und beide Beträge in einem einzigen Gesamtrentenbescheid zusammengeführt. Dadurch bekommen die Betroffenen schließlich eine einheitliche Zahlung, anstatt wie bisher zwei separate Überweisungen.

Welche Auswirkungen hat diese Neuberechnung auf die Versicherten?

Am 30. November 2025 läuft die Übergangsregelung aus und die Deutsche Rentenversicherung muss sämtliche Ansprüche neu kalkulieren. Dabei werden die bis dahin erworbenen Entgeltpunkte und alle weiteren relevanten persönlichen Daten berücksichtigt.

Für die allermeisten Rentnerinnen und Rentner, deren EM-Rente oder Altersrente in diesen Zeitraum fällt, bedeutet das einen höheren Rentenbetrag ab Dezember 2025. Gleichzeitig fällt jedoch die zusätzliche Überweisung weg, weil Rente und Zuschlag zusammengefasst werden.

Der Arbeitsaufwand für die Rentenversicherung ist enorm, da jeder einzelne Fall neu geprüft werden muss, um einen korrekten Bescheid zu erstellen.

Wer eine laufende EM-Rente oder Altersrente bezieht und zusätzlich den Rentenzuschlag erhält, sollte die entsprechenden Informationen von der Deutschen Rentenversicherung aufmerksam verfolgen.

Ob und in welcher Höhe Nachberechnungen oder neue Rentenbescheide nötig werden, lässt sich erst nach Verkündung der offiziellen Werte für 2025 genauer abschätzen. Sobald die Rentenversicherung die Daten hat, werden die Bescheide angepasst und an die Versicherten verschickt.

Worauf sollten Rentnerinnen und Rentner nun achten?

Wer unsicher ist, ob er zu der Gruppe mit doppelter Erhöhung gehört, kann sich beraten lassen oder seinen aktuellen Rentenbescheid prüfen.

Bei weiteren Fragen zu Fristen, Übergangsregelungen oder zur genauen Berechnungsweise empfiehlt es sich, professionelle Auskünfte einzuholen, etwa durch Rentenberater oder direkt bei der Deutschen Rentenversicherung. Die Zeit bis zur offiziellen Bekanntgabe der Rentenanpassung 2025 bietet die Gelegenheit, sich bereits jetzt mit den eigenen Unterlagen vertraut zu machen und mögliche Fragen zu klären.