Wer längere Zeit arbeitsunfähig wird, steht irgendwann vor der Frage, was nach dem Ende des Krankengeldbezugs passiert. Denn nach spätestens sechs Wochen zahlt zunächst nicht mehr der Arbeitgeber, sondern die Krankenkasse bis zu maximal 72 Wochen lang. Falls man danach immer noch nicht arbeitsfähig ist, kommt es zur sogenannten Aussteuerung des Krankengeldes.
Ab diesem Moment ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Viele Betroffene sind unsicher, ob sie nun schlechter gestellt werden und weniger Arbeitslosengeld erhalten könnten.
Genau an diesem Punkt setzt die Nahtlosigkeitsregelung an, die in solchen Fällen greifen kann. Doch wie genau wird das Arbeitslosengeld berechnet, wenn Krankengeld vorausging?
Inhaltsverzeichnis
Nach der Aussteuerung ist die Arbeitsagentur zuständig
Es wirkt zunächst widersinnig, dass man sich arbeitslos melden soll, obwohl man medizinisch betrachtet weiterhin krank ist. Dennoch ist die Arbeitsagentur die richtige Anlaufstelle, sobald die Zahlung der Krankenkasse endet.
Ein unmittelbarer Übergang in eine andere Leistung, wie etwa die Erwerbsminderungsrente, ist nicht immer möglich oder angezeigt, sodass die Arbeitsagentur vorübergehend eintritt. Im Regelfall lohnt es sich, sich bereits einige Monate vor Ablauf des Krankengeldes – empfohlen werden von dem Sozialrechtsexperten Dr. Utz Anhalt drei bis spätestens zwei Monate – bei der Arbeitsagentur zu melden.
So bleibt genügend Zeit, den Anspruch zu klären und alle notwendigen Unterlagen zu beschaffen.
Wie wird das Arbeitslosengeld berechnet, wenn man zuvor krank war?
Die Frage, die viele Betroffene beschäftigt, lautet, wie sich das Arbeitslosengeld bemisst, wenn im letzten Jahr kaum oder gar kein Gehalt geflossen ist, weil Krankengeld bezogen wurde.
Üblicherweise wird das Arbeitslosengeld anhand des durchschnittlichen Arbeitsentgelts der letzten zwölf Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit berechnet.
Man erhält in der Regel 60 Prozent, mit unterhaltspflichtigen Kindern 67 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens.
Wer allerdings mehrere Monate Krankengeld bezogen hat, hat in diesem Zeitraum kein reguläres sozialversicherungspflichtiges Einkommen erhalten. Würde man das Krankengeld als Berechnungsbasis heranziehen, fiele das Arbeitslosengeld deutlich niedriger aus. Um diese Benachteiligung zu vermeiden, sieht das Gesetz eine Verlängerung des Bemessungszeitraums vor.
Gibt es eine Verlängerung des Bemessungszeitraums?
Wenn in den letzten zwölf Monaten vor Beginn des Arbeitslosengeldbezugs weniger als 150 Tage mit Arbeitsentgelt vorhanden sind, wird der Bemessungszeitraum auf 24 Monate ausgedehnt.
Entscheidend ist dabei, ob im erweiterten Zeitraum genügend Tage mit Gehalt zusammentreffen, um eine verlässliche Berechnungsgrundlage für das Arbeitslosengeld zu schaffen.
Auf diese Weise wird so getan, als sei keine Unterbrechung durch das Krankengeld erfolgt. Betroffene werden dadurch in eine vergleichbare Position versetzt wie Menschen, die ohne eine längere Krankheitsphase arbeitslos werden.
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Ein Beispiel von Peter aus Hannover
Hier kann das Beispiel eines Malers und Lackierers deutlich machen, wie die Regelung funktioniert. Peter aus Hannover war ab April 2018 für insgesamt 78 Wochen krankgeschrieben.
Nach diesem Zeitraum endete sein Anspruch auf Krankengeld, und er musste sich arbeitslos melden.
Da er in den letzten zwölf Monaten ausschließlich Krankengeld bezogen hatte und keinerlei Gehalt von seinem Arbeitgeber geflossen war, wurde der Bemessungszeitraum auf die davorliegenden Monate ausgeweitet.
Als Grundlage diente somit das Gehalt, das Peter vor seiner Erkrankung im Betrieb verdient hatte. Er erhielt am Ende also sein Arbeitslosengeld in derselben Höhe, als hätte er sich direkt aus dem Job heraus arbeitslos gemeldet.
Sind Nachteile durch vorheriges Krankengeld zu befürchten?
Die wichtigste Botschaft für Betroffene lautet, dass keine finanziellen Einbußen entstehen, wenn man nach der Aussteuerung Krankengelds in den Bezug von Arbeitslosengeld wechselt.
Die gesetzliche Regelung schützt vor einer Schlechterstellung und sorgt dafür, dass das frühere Brutto- und Nettoentgelt ausschlaggebend bleibt. Dadurch erhalten erkrankte Beschäftigte einen vergleichbaren Betrag, als wären sie ohne Krankheitsunterbrechung arbeitslos geworden.
Welche Rolle spielt die Krankenversicherung nach der Aussteuerung?
Wer ausgesteuert wird, verliert nach dem Ende des Krankengelds nicht automatisch seinen Krankenversicherungsschutz. Dennoch sollte man genau klären, wie die Krankenversicherung während der Zeit des Bezugs von Arbeitslosengeld nahtlos weiterläuft.
In der Regel ist man über den Leistungsbezug bei der Agentur für Arbeit gesetzlich versichert. Für Fragen zur konkreten Ausgestaltung und zu potenziellen Beiträgen kann es sinnvoll sein, frühzeitig das Gespräch mit der Arbeitsagentur sowie der eigenen Krankenkasse zu suchen.
Was ist zusammenfassend wichtig?
Die Furcht vor Nachteilen ist in den meisten Fällen unbegründet, da das Gesetz vorsieht, dass die für das Arbeitslosengeld maßgebliche Bemessung so berechnet wird, als hätte es keine Krankengeldphase gegeben.
Diese Vorgehensweise ist besonders wichtig für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen langfristig nicht arbeiten konnten und befürchten, dass sich ihre vorherige Einkommenssituation massiv verschlechtern könnte.
Wer sich rechtzeitig bei der Arbeitsagentur meldet und die nötigen Nachweise über sein früheres Einkommen erbringt, kann nahtlos in das Arbeitslosengeld wechseln und ist weiterhin krankenversichert.
Damit ist sichergestellt, dass ein längerfristiger Krankheitsverlauf nicht unweigerlich zu einem finanziellen Nachteil führt.




