100 Euro Heizkostenzuschuss bei Hartz IV geplant?

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Die Energie- und Heizkosten steigen rasant. Zur Entlastung plant offenbar die neue Bundesregierung aus SPD, Grüne und FDP einen einmaligen Heizkostenzuschuss für Hartz IV- bzw. Sozialleistungsbeziehende.

Drastischer Anstieg der Heizkosten erwartet

Die Preise für Gas und Strom sind in Europa explodieren. Zwischen Januar und Oktober sind die Erdgaspreise um 440 Prozent gestiegen. Im Jahresvergleich sind die Heizkosten in deutschen Haushalten im Vergleich zum Vorjahr bereits jetzt um 30 Prozent angestiegen. Beim Strom liegt die Steigerung bei 4 Prozent.

Hintergrund für den drastischen Anstieg ist einerseits der gestiegene Energiebedarf im Zuge der Corona-Pandemie, andererseits hat das Emissionshandelssystem für CO2-Ausstöße der EU zu einer Kostensteigerung geführt. Einige europäische Staaten wollen daher ihre Verbraucher entlasten oder Tarifbremsen installieren. In Deutschland wolle man nun Sozialleistungsbezieher entlasten.

Genaue Summe noch nicht bekannt

Nach Angaben des SPD Unterhändlers Bernhard Daldrup sollen Hartz IV Bezieher einen sog. Entlastungszuschuss erhalten. Zwar ist zur eigentlichen Höhe noch nichts bekannt, allerdings ist davon auszugehen, dass sich die kommende Bundesregierung an andere EU-Länder wie Italien, Spanien und Frankreich orientieren wird. In diesen Ländern werden Grundsicherungsbezieher bzw. arme Haushalte mit etwa 100 EUR unterstützt.

Fur Harald Thomé von der Erwerbslosenberatungsstelle Tacheles e.V. reicht das allerdings nicht aus. Zwar sei es zu begrüßen, dass es einen solchen einmaligen Zuschuss geben soll, allerdings wären monatlich regulär mindestens 50 Euro von Nöten, um die Mehrbelastungen zu stemmen.

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Arme Menschen wurden bislang vernachlässigt

“Arme Menschen sind während der Corona Pandemie von der Politik weitgehend vernachlässigt worden, dies obwohl „Geld genug da sei“ und die Politik mit der Bazooka die Coronafolgen für die Bürger/innen abmildern wollte. Diese Bazooka muss jetzt auch mal bei den Einkommensschwachen ankommen. Besonders da es nicht nur um Heizkosten geht, sondern auch um rasant gestiegene Preise im Bereich Energie und Lebenshaltung”, so Thomé.

Zusätzlich ergebe sich ein wirtschaftlicher Aspekt. Finanzielle Mittel, die Einkommensschwache erreiche, fördere auch unmittelbar die Wirtschaft.

Zudem sei es wichtig, “den Adressatenkreis sorgfältig zu prüfen, um nicht die gleichen Fehler wie beim Freizeitbonus zu machen. Dieser sollte mindestens folgende Gruppen umfassen: SGB II-, SGB XII-, AsylbLG-, /Kiz-, WoGG-, BAföG-, Jugendhilfe-, UVG-, Krankengeld-, SGB III-, und Mindestrente – Beziehende.”