Jobcenter dรผrfen nicht mehr als drei Sanktionen in Serie und kurzer Abfolge werden eines gleichen
Verstoรes verhรคngen
Das Jobcenter in Dillingen versandte insgesamt sieben Termine an eine erwerbslose Hartz IV Bezieherin. Jeden verpassten Termin sanktionierte die Behรถrde mit 10 Prozent gemessen an den Regelleistungen. Dagegen klagte die Betroffene durch alle Instanzen und bekam nun teilweise vor dem Bundessozialgericht Recht.
Um es vorweg zu nehmen, die Klรคgerin gewann das Verfahren. Das Bundessozialgericht in Kassel urteilte, dass hรถchstens drei sogenannte Meldeversรคumnisse in Folge sanktioniert werden dรผrfen. Diese dรผrfen dann mit bis zu 30 Prozent Regelsatzkรผrzung belegt werden. Demnach dรผrfen Hartz IV Behรถrden nicht fortlaufend einladen und bei Nichterscheinen sanktionieren.
7 Meldeaufforderungen in nur 8 Wochen
Im konkreten Fall hatte die Sachbearbeiterin die Klรคgerin innerhalb von acht Wochen sieben Mal eingeladen. Zu keinem der Termine konnte die Frau erscheinen. Wegen jedem โVerstoรโ kรผrzte das Jobcenter den Regelsatz um 10 Prozent. Vor einiger Zeit waren noch hรถhere Leistungskรผrzungen mรถglich, der Sanktionsbescheid musste jedoch erst wirksam sein, ehe eine weitere Sanktion verhรคngt werden konnte.
Nicht mehr als 3 Sanktionen in Folge
Seit April 2011 ist es den Behรถrden gestattet, auch mehrere Sanktionen in Folge zu verhรคngen. Es solle aber Ziel bleiben, โdie Eingliederung des Arbeitslosen zu fรถrdernโ, so die Richter. Dieses werde aber verfehlt, wenn in kurzer Zeit gleichlautende Meldeaufforderung versandt werden, um dann jeweils sofort hinterher zu sanktionieren. Mindestens โnach der dritten Meldeaufforderung und Sanktionโ sei dieses Ziel nicht erreicht. Somit wurde die 70 Prozentige Leistungskรผrzung auf 30 Prozent reduziert. Die Behรถrde ist nun verpflichtet die Differenz der einbehaltenen Regelleistungen auszuzahlen. Bundessoazialgericht Az.: B 14 AS 19/14 R, Vorinstanzen: SG Augsburg โ Az: S 11 AS 1294/11 und Bayerisches LSG Az: L 16 AS 167/12 (sb)