Die Kindererziehungszeiten erhöhen später die monatliche Rente – und kann auch darüber entscheiden, ob Wartezeiten für bestimmte Rentenarten erfüllt werden.
Wichtig ist dabei: Nicht nur Mütter profitieren. Auch Väter können Kindererziehungszeiten gutgeschrieben bekommen. Entscheidend ist, wem diese Zeiten rentenrechtlich zugeordnet werden.
2026 ist ein Jahr, in dem sich für viele Väter ein genauer Blick lohnt. Das Rentenpaket 2025 ist seit dem 1. Januar 2026 in Kraft, und die “Vollendung der Mütterrente” ist beschlossen: Für vor 1992 geborene Kinder sollen künftig ebenfalls drei Jahre Kindererziehungszeit angerechnet werden.
Nach der aktuellen gesetzlichen Planung tritt diese Ausweitung ab 2027 in Kraft; wenn die technische Umsetzung später erfolgt, ist eine rückwirkende Auszahlung vorgesehen. Gerade deshalb ist 2026 ein guter Zeitpunkt, das eigene Rentenkonto zu klären und die Zuordnung der Kindererziehungszeiten sauber zu regeln – damit das Rentenplus am Ende auch dort ankommt, wo es ankommen soll.
Tabelle: So viel Anspruch haben Väter durch die Mütterrente
| Anzahl der Kinder | Monatliche Rentenerhöhung durch Kindererziehungszeiten (für Väter möglich, wenn die Zeiten dem Vater zugeordnet sind) |
|---|---|
| 1 Kind | Bei 3 Jahren Kindererziehungszeit: ca. +122,37 € pro Monat; bei vor 1992 geborenen Kindern nach heutiger Rechtslage oft 2,5 Jahre: ca. +101,98 € pro Monat. |
| 2 Kinder | Bei 3 Jahren je Kind: ca. +244,74 € pro Monat; bei 2,5 Jahren je Kind: ca. +203,95 € pro Monat. |
| 3 Kinder | Bei 3 Jahren je Kind: ca. +367,11 € pro Monat; bei 2,5 Jahren je Kind: ca. +305,93 € pro Monat. |
| 4 Kinder | Bei 3 Jahren je Kind: ca. +489,48 € pro Monat; bei 2,5 Jahren je Kind: ca. +407,90 € pro Monat. |
| 5 Kinder | Bei 3 Jahren je Kind: ca. +611,85 € pro Monat; bei 2,5 Jahren je Kind: ca. +509,88 € pro Monat. |
| 6 Kinder | Bei 3 Jahren je Kind: ca. +734,22 € pro Monat; bei 2,5 Jahren je Kind: ca. +611,85 € pro Monat. |
Die Beträge sind Rechenwerte auf Basis des aktuellen Rentenwerts von 40,79 € je Entgeltpunkt (Stand: Januar 2026). In der Praxis kann die tatsächliche Wirkung abweichen, weil sich der Rentenwert regelmäßig zum 1. Juli ändert und Kindererziehungszeiten bei gleichzeitiger Erwerbstätigkeit nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze zusätzlich wirken.
Was hinter der Mütterrente rentenrechtlich steckt
In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es für die ersten Lebensjahre eines Kindes rentenrechtliche Zeiten, die die spätere Rente beeinflussen. Am bekanntesten sind die Kindererziehungszeiten. Sie beginnen nicht am Geburtstag selbst, sondern mit dem Kalendermonat nach der Geburt. Diese Zeiten wirken unmittelbar rentensteigernd, weil sie mit Entgeltpunkten bewertet werden, als hätte die erziehende Person in dieser Zeit etwa durchschnittlich verdient.
Daneben gibt es Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung. Sie reichen – je nach Konstellation – bis zu zehn Jahre nach der Geburt und können Wartezeiten stützen und in bestimmten Fällen auch die Rentenhöhe mittelbar oder sogar direkt verbessern. Ein wichtiger, oft übersehener Punkt: Berücksichtigungszeiten gibt es grundsätzlich nur für die Person, der auch die Kindererziehungszeit zugeordnet wurde. Wer also als Vater “nur” die Berücksichtigungszeiten im Blick hat, kommt automatisch zur Frage der Zuordnung zurück.
Warum 2026 für Väter besonders relevant ist
Viele Väter haben Kindererziehungszeiten nie aktiv beantragt oder geprüft, weil sie davon ausgingen, dass diese “automatisch” berücksichtigt werden – oder dass das Thema ohnehin bei der Mutter liegt.
Genau hier entsteht in der Praxis ein häufiger Fehler: Kindererziehungszeiten müssen im Versicherungskonto korrekt festgestellt und – falls beide Eltern gemeinsam erzogen haben – eindeutig zugeordnet sein. Fehlt diese Klarheit, entscheidet am Ende eine gesetzliche Auffangregel, die in der Praxis häufig dazu führt, dass die Zeiten bei der Mutter landen.
Hinzu kommt der Blick nach vorn: Wenn die Ausweitung der Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder ab 2027 wirksam wird, steigt der Wert einer korrekten Zuordnung weiter. Wer dann als Vater die Zeiten erhalten soll, aber im Rentenkonto der Mutter geführt wird, hat ein Problem, das sich nicht beliebig rückwirkend “geradeziehen” lässt.
Wem Kindererziehungszeiten zugeordnet werden – und warum das für Väter der Dreh- und Angelpunkt ist
Das Gesetz geht zunächst vom Grundsatz aus, dass eine Kindererziehungszeit dem Elternteil zugeordnet wird, der das Kind erzogen hat. Schwieriger wird es in den Fällen, in denen beide Eltern ihr Kind gemeinsam erzogen haben. Dann kann die Kindererziehungszeit nur einer Person zugeordnet werden; sie wird also nicht automatisch hälftig geteilt.
Eltern können in diesen Fällen gemeinsam bestimmen, wem die Kindererziehungszeit zugeordnet wird. Dafür braucht es eine übereinstimmende Erklärung gegenüber dem Rentenversicherungsträger. Diese Erklärung wirkt grundsätzlich für die Zukunft und kann nur in engem Rahmen rückwirkend gelten. Genau dieser Zeitrahmen ist für Väter entscheidend: Wer erst Jahre später feststellt, dass die Zeiten “falsch” liegen, stößt schnell an rechtliche Grenzen.
Wenn keine wirksame gemeinsame Erklärung vorliegt, greift eine Auffangregel. In der Praxis ist das für Väter der kritische Moment: Bleibt die Zuordnung offen, endet es häufig damit, dass die Kindererziehungszeit nicht beim Vater ankommt – selbst dann nicht, wenn er sich subjektiv als gleichwertig erziehend erlebt hat.
Der enge Rückwirkungsrahmen: Warum Zögern Väter Geld kosten kann
Die gemeinsame Zuordnungserklärung ist in der gesetzlichen Rentenversicherung kein Instrument, mit dem sich jahrzehntealte Lebenswirklichkeit beliebig umetikettieren lässt. Sie ist rechtlich darauf angelegt, zeitnah Klarheit zu schaffen.
Deshalb gilt: Eine Erklärung kann für künftige Kalendermonate abgegeben werden und nur begrenzt rückwirkend wirken – typischerweise maximal für zwei Kalendermonate vor Abgabe der Erklärung. Außerdem gibt es Konstellationen, in denen eine Änderung praktisch ausgeschlossen ist, etwa wenn unter Einbeziehung dieser Zeiten bereits eine Leistung bindend festgestellt wurde oder bestimmte andere rentenrechtliche Entscheidungen bereits rechtskräftig getroffen sind.
Für Väter bedeutet das: Wer die Kindererziehungszeiten künftig bei sich haben will, muss rechtzeitig handeln – und zwar nicht erst beim Rentenantrag, sondern idealerweise lange vorher. 2026 ist dafür ein strategisch sinnvoller Zeitpunkt, weil sich viele Fälle noch ordnen lassen, bevor zusätzliche Monate und Entgeltpunkte aus der geplanten Ausweitung ab 2027 überhaupt eine Rolle spielen.
So läuft die Sicherung in der Praxis: Kontenklärung statt Bauchgefühl
Der erste Schritt ist nicht die Debatte darüber, wer “mehr gemacht” hat, sondern der Blick ins Rentenkonto. Entscheidend ist, ob die Kindererziehungszeiten überhaupt festgestellt wurden und bei wem sie aktuell geführt werden.
Wer seine Renteninformation oder den Versicherungsverlauf prüft und dort Lücken oder unklare Einträge findet, sollte das nicht auf die lange Bank schieben. In vielen Fällen ist eine Kontenklärung beziehungsweise die Feststellung von Kindererziehungszeiten der saubere Einstieg, weil damit die Zeiten formal erfasst werden.
Für die Feststellung der Zeiten stellt die Deutsche Rentenversicherung eigene Antragswege bereit, darunter auch digitale Verfahren. Häufig werden Nachweise zur Elternschaft und zur Erziehungssituation benötigt, etwa weil der Rentenversicherungsträger die Zuordnung nachvollziehbar dokumentieren muss.
Wenn beide Eltern gemeinsam erzogen haben und die Zeiten beim Vater landen sollen, kommt als zweiter Schritt die gemeinsame Zuordnungserklärung ins Spiel. Hier ist es wichtig, dass beide Elternteile wirklich übereinstimmend erklären, wie die Zuordnung erfolgen soll. Ohne diese Übereinstimmung bleibt es bei der gesetzlichen Auffangregel.
Was gilt, wenn der Vater überwiegend erzogen hat
Es gibt Fälle, in denen ein Vater nicht nur “mit” erzogen hat, sondern das Kind überwiegend oder allein betreut hat. Dann kann die Situation anders bewertet werden als bei einer klassisch gemeinsamen Erziehung. In solchen Konstellationen kann eine rückwirkende Anerkennung für den Vater deutlich weniger konfliktträchtig sein, weil die Zuordnung stärker an der tatsächlichen Erziehungsleistung ausgerichtet wird.
In der Praxis ist hier eine präzise Darstellung der Lebensumstände wichtig: Wer hat wann mit dem Kind zusammengelebt, wer hat die Betreuung im Alltag getragen, wie sah die Erwerbssituation aus, gab es Trennungsphasen oder alleinerziehende Abschnitte? Je klarer die Faktenlage, desto eher lässt sich die Zuordnung rechtssicher begründen.
Berücksichtigungszeiten: Warum Väter sie nicht als “zweitrangig” abtun sollten
Während Kindererziehungszeiten die Rentenhöhe direkt erhöhen, wirken Berücksichtigungszeiten häufig im Hintergrund – aber genau dort können sie entscheidend sein. Sie können helfen, Mindestversicherungszeiten zu erfüllen, und sie können in bestimmten Fallgruppen die Bewertung beitragsfreier Zeiten verbessern. Für Eltern, die über Jahre in Teilzeit gearbeitet haben oder Unterbrechungen in der Erwerbsbiografie hatten, kann das spürbar sein.
Für Väter ist dabei der Zusammenhang wichtig: Berücksichtigungszeiten werden grundsätzlich nur der Person zugeordnet, die auch die Kindererziehungszeit erhält. Wer also als Vater die rentenrechtlichen Vorteile aus beiden Bereichen nutzen will, muss die Zuordnung konsequent zu Ende denken.
Besondere Familienkonstellationen: Adoption, Patchwork, gleichgeschlechtliche Eltern
Die Rentenversicherung orientiert sich bei der Zuordnung nicht ausschließlich am klassischen Bild von Mutter, Vater, gemeinsamer Haushalt. Auch Adoptiveltern und in bestimmten Fällen Pflege- oder Stiefkonstellationen können relevant sein, wenn eine Elternstellung rentenrechtlich anerkannt ist und die Erziehung tatsächlich stattgefunden hat. Bei gleichgeschlechtlichen Eltern gibt es zusätzliche Zuordnungsregeln, etwa zur Frage, welcher Elternteil vorrangig die Zeiten erhält oder wie vorzugehen ist, wenn kein leiblicher Elternteil vorhanden ist.
Gerade hier lohnt es sich, nicht zu spekulieren, sondern die konkrete Fallgestaltung anhand der Angaben im Rentenkonto und der einschlägigen Zuordnungsregeln zu prüfen.
Häufige Stolperfallen, die 2026 vermeidbar sind
Ein typischer Irrtum ist die Annahme, Kindererziehungszeiten würden automatisch “gerecht” verteilt. Das System verlangt jedoch klare Zuordnung, und das Zeitfenster für eine frei gewählte Zuordnung ist eng. Ebenso riskant ist es, die Klärung bis kurz vor Rentenbeginn aufzuschieben. Dann kann es passieren, dass bereits bindende Entscheidungen getroffen sind oder dass eine Korrektur nur noch unter hohen Hürden möglich ist.
Auch der Satz “Wir haben das doch immer gleich gemacht” hilft rechtlich wenig, wenn keine gemeinsame Erklärung vorliegt und die Situation aus Sicht der Rentenversicherung als gemeinsame Erziehung gilt. Wer als Vater die Zeiten beanspruchen möchte, braucht deshalb nicht mehr Emotion, sondern bessere Aktenlage.
Was die geplante Gleichstellung ab 2027 für Väter finanziell bedeuten kann
Wenn für vor 1992 geborene Kinder künftig ebenfalls drei Jahre Kindererziehungszeit berücksichtigt werden, schließt sich eine lang diskutierte Lücke. Für viele Versicherte bedeutet das zusätzliche Entgeltpunkte.
Wie stark sich das im Monat auswirkt, hängt vom jeweils geltenden Rentenwert und vom individuellen Versicherungskonto ab. Unabhängig von der konkreten Euro-Summe gilt: Die Wirkung ist dauerhaft, weil Entgeltpunkte die monatliche Rente langfristig erhöhen.
Für Väter ist der springende Punkt nicht allein die Reform, sondern die Frage, bei wem die Entgeltpunkte am Ende landen. Wer 2026 die Zuordnung nicht klärt, riskiert, dass die zusätzlichen Monate später zwar irgendwo im Haushalt ankommen, aber nicht auf dem eigenen Rentenkonto.
Tabelle: Anspruch für Väter bei der Mütterrente
| Aspekt | Anspruch für Väter durch die „Mütterrente“ |
|---|---|
| Grundsatz | Väter können Kindererziehungszeiten als rentensteigernde Zeiten erhalten; „Mütterrente“ ist nur der umgangssprachliche Begriff. |
| Wer bekommt die Kindererziehungszeit? | Der Vater erhält sie, wenn er das Kind erzogen hat und die Zuordnung im Rentenkonto entsprechend festgestellt ist; bei gemeinsamer Erziehung entscheidet eine gemeinsame Erklärung der Eltern, sonst greift eine gesetzliche Auffangregel. |
| Wirkung auf die Rente | Die angerechneten Kindererziehungszeiten werden wie Pflichtbeitragszeiten bewertet und erhöhen dadurch die spätere monatliche Rente. |
| Zeitraum der Anrechnung pro Kind | Für ab 1992 geborene Kinder werden bis zu drei Jahre Kindererziehungszeit berücksichtigt; für vor 1992 geborene Kinder gilt derzeit eine geringere Anrechnung, mit beschlossener Ausweitung auf drei Jahre ab 2027 (je nach Umsetzung ggf. mit rückwirkender Auszahlung). |
| Gemeinsame Erziehung | Bei gemeinsamer Erziehung kann die Kindererziehungszeit nur einem Elternteil zugeordnet werden; Väter sichern ihren Anspruch durch eine übereinstimmende Zuordnungserklärung beider Elternteile gegenüber der Rentenversicherung. |
| Rückwirkung einer Zuordnungserklärung | Eine Zuordnung lässt sich in der Regel nur begrenzt rückwirkend ändern; wer als Vater die Zeiten erhalten soll, sollte die Zuordnung frühzeitig klären, nicht erst kurz vor Rentenbeginn. |
| Berücksichtigungszeiten zusätzlich | Wenn der Vater die Kindererziehungszeit erhält, kann er zusätzlich Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung bekommen, die Wartezeiten stützen und die Bewertung im Versicherungskonto verbessern können. |
| Voraussetzung in der Praxis | Feststellung der Kindererziehungszeiten im Versicherungskonto (Kontenklärung) und, falls erforderlich, formale Zuordnung bei gemeinsamer Erziehung; ohne korrektes Rentenkonto läuft der Anspruch ins Leere. |
Ein realistischer Fahrplan für 2026: Ordnung schaffen, bevor es teuer wird
Wer als Vater Kindererziehungszeiten sichern will, sollte 2026 als Jahr der Kontenordnung begreifen. Das beginnt mit dem Versicherungsverlauf und endet im Zweifel bei einer formalen Feststellung und einer eindeutigen Zuordnungserklärung.
Wer dabei feststellt, dass Zeiten fehlen oder beim anderen Elternteil liegen, sollte nicht auf Vermutungen bauen, sondern das Thema mit der Rentenversicherung strukturiert klären. Beratung kann hier helfen, weil die Rentenversicherung nicht nur Formulare entgegennimmt, sondern auch erklärt, welche Nachweise in der jeweiligen Konstellation sinnvoll sind und welche rechtlichen Grenzen eine rückwirkende Änderung hat.
Am Ende ist die Mütterrente für Väter keine Frage des guten Willens, sondern der richtigen Weichenstellung im Rentenkonto. Wer diese Weichen 2026 stellt, reduziert das Risiko, später nur noch zuschauen zu können.
Quellen
Bundesregierung – Rentenpaket 2025 (Stand: 1. Januar 2026), Deutsche Rentenversicherung – Kindererziehung: Ihr Plus für die Rente:




