Schwerbehinderung: Wann hat man Anspruch auf Merkzeichen B?

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Das Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis bescheinigt, dass eine stรคndige Begleitung durch eine andere Person bei der Nutzung รถffentlicher Verkehrsmittel notwendig ist. Inhaber dieses Merkzeichens haben das Recht, eine Begleitperson kostenfrei mitzunehmen, sind aber nicht verpflichtet, immer eine Begleitung dabei zu haben.

Voraussetzungen fรผr das Merkzeichen B

Um das Merkzeichen B zu erhalten, mรผssen besondere Voraussetzungen erfรผllt sein. Es wird ausschlieรŸlich an Menschen vergeben, die bereits eines der folgenden Merkzeichen haben:

  • Merkzeichen G (gehbehindert)
  • Merkzeichen Gl (gehรถrlos)
  • Merkzeichen H (hilflos)

Zusรคtzlich muss regelmรครŸig fremde Hilfe bei der Nutzung รถffentlicher Verkehrsmittel aufgrund der Behinderung erforderlich sein.

Personengruppen, die eine stรคndige Begleitung benรถtigen

Bei einigen Personengruppen wird automatisch angenommen, dass sie eine stรคndige Begleitung benรถtigen. Dazu gehรถren:

  • Querschnittsgelรคhmte
  • Ohnhรคnder
  • Menschen mit dem Merkzeichen G wegen Blindheit, Seh- oder
  • Hรถrbehinderung, Anfallskrankheit (wie z.B. Epilepsie) oder geistiger Behinderung

Merkzeichen B nur bei besonderer Beeintrรคchtigung

Wer nicht zu diesen Gruppen gehรถrt, kann das Merkzeichen B nur erhalten, wenn eine รคhnliche gesundheitliche Beeintrรคchtigung vorliegt oder ein regelmรครŸiger behinderungsbedingter Hilfebedarf in fast allen Verkehrsmitteln und bei fast allen Fahrten nachgewiesen werden kann. Bei Sรคuglingen und Kleinkindern gelten die gleichen Beurteilungskriterien wie bei Erwachsenen mit รคhnlichen Gesundheitsstรถrungen.

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Vorteile und Nachteilsausgleiche mit Merkzeichen B

Inhaber des Merkzeichens B und ihre Begleitpersonen profitieren von verschiedenen Vergรผnstigungen und Nachteilsausgleichen:

  • Kostenfreie Mitnahme der Begleitperson:
    Die Begleitperson fรคhrt in รถffentlichen Verkehrsmitteln im Nah- und Fernverkehr kostenfrei mit. Dies gilt auch hรคufig im innerdeutschen Flugverkehr.
  • Kostenlose Platzreservierung:
    Im Fernverkehr der Deutschen Bahn und ihrer Verbundpartner ist die Platz- oder Abteilreservierung fรผr Inhaber des Merkzeichens B kostenlos. Online-Reservierungen sind jedoch kostenpflichtig.
  • Erstattung von Reisekosten:
    Begleitet die Begleitperson den schwerbehinderten Menschen zu einer stationรคren RehamaรŸnahme und reist danach alleine zurรผck, werden die Kosten fรผr die Rรผckreise vom Rehatrรคger erstattet. Entsprechendes gilt fรผr die Hinreise zur Abholung des Menschen mit Behinderung.
  • Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung:
    Wenn die Begleitperson den Menschen mit Behinderung bei dessen Berufsausรผbung und auf Dienstreisen begleitet, steht sie unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
  • Steuerliche Vergรผnstigungen:
    Mehraufwendungen, die durch Kosten fรผr Fahrten, Unterbringung und Verpflegung der Begleitperson auf einer Urlaubsreise entstehen, kรถnnen bis zu 767 โ‚ฌ zusรคtzlich zum Pauschbetrag als auรŸergewรถhnliche Belastung bei der Steuer angesetzt werden (EStG ยงยง 33, 33b Abs. 3 Satz 3, BFH-Urteil vom 4.7.2002 (III R 58/98)).

Weitere wichtige Merkzeichen

Neben dem Merkzeichen B gibt es noch weitere wichtige Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis, die unterschiedliche Rechte und Vorteile bieten:

Diese Merkzeichen ermรถglichen ebenfalls verschiedene Nachteilsausgleiche und sollten entsprechend beantragt werden, wenn die Voraussetzungen erfรผllt sind.