Hält das „solidarische Grundeinkommen“ was es verspricht?

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Die SPD versucht sich mit dem „solidarischen Grundeinkommen“ von seinem Hartz IV-Makel zu befreien. In Wirklichkeit ist aber nur der Name anders. Es würde auch weiterhin sanktioniert werden, und die Betroffenen müssten immer noch am Existenzminimum leben.

Hartz IV-Bezieher als Billiglöhner

„Hauptsache nicht mehr Hartz IV“ werden sich viele SPD Mitglieder bei der Entwicklung der Pläne für das „solidarische Grundeinkommen“ gedacht haben. Wirklich innovativ ist das, was die Genossen da zusammengeschustert haben, und was in den Medien von der Parteispitze als die neue Wunderwaffe gegen die sich ausbreitende Armut verkauft wird, nämlich nicht wirklich.

Dieses Grundeinkommen wird nämlich nur denjenigen gezahlt, die einer gemeinnützigen Beschäftigung nachgehen und somit als Billiglöhner für Kommunen und Gemeinden herhalten, die solche Stellen unter normalen Umständen nicht zahlen wollen. Wo ist da der unterschied zum jetzigen 1-Euro-Job? Diejenigen, die sich dem verweigern werden auch weiterhin Hartz IV beziehen müssen.

Die Rechnung geht nicht auf

Harald Thomé vom Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles e.V. in Wuppertal hat sich die Mühe gemacht das Ganze durchzurechnen und kam zu einem ernüchternden Ergebnis.

Bei einem Bruttoeinkommen von 1.500 € bleiben noch 1106,02 € netto.

416,00 €    Regelsatz

+ 404,00 €    Bruttokaltmiete

+   78,50 €     Heizkosten Grenzwert


 898,50 € Bedarf

 

1106,02 €  Netto Einkommen

– 100,00 €  Grundfreibetrag

– 200,00 €  Erwerbsfähigenfreibetrag


    806,02 € → 92,48 € Aufstockleistungen

Bezieher des „solidarischen Grundeinkommens“ müssen also nach wie vor SBG II Leistungen in Anspruch nehmen und aufstocken.

Effektivere Maßnahmen zur Armutsbekämpfung wäre stattdessen die Anhebung der Hartz IV Regelsätze, vor allem für Kinder und die nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt mit gezielten Qualifikationsmaßnahmen.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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