Der DGB klagt nicht gegen Rente 67 Gesetz

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Viel heiße Luft um nichts: Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) geht nicht juristisch gegen die Rente 67 vor.

Entgegen anders lautenen Nachrichten erwägt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) keinen juristischen Klageweg gegen das neue Rentengesetz "Rente mit 67 Jahren". Der DGB Chef, Michael Sommer erklärte heute: "Der Gewerkschaftsbund halte die Entscheidung der Koalitionsfraktionen zur schrittweisen Anhebung des Rentenalters von 65 auf 67 Jahre zwar für falsch. Man strebe aber keine juristische Auseinandersetzung an."

Noch am Tag der Bundestagsentscheidung hatte die Vize-Chefin des DGBs, Ingrid Sehrbrock, gegenüber der Zeitung "Westfälischen Rundschau" gesagt, dass man die die Sorge teile, dass die Rente mit 67 nicht verfassungsgemäß sei. Hauptkritikpunkt sei die "45 Jahre Regelung" die nicht als Verfassungskonform angesehen wird.

Walter Hirrlinger, Vorsitzender des Sozialverbandes VdK bekräftigte erneut, dass die Rente mit 67 "nichts anderes als ein weiteres gigantisches Kürzungsprogramm" sei. Ob nun andere Sozial- Verbände eine Verfassungsklage planen, steht bis jetzt noch nicht fest. (13.03.07)

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