Kein Telefon mit dem Jobcenter

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Kein Telefon mit dem Jobcenter – Justiz gegen Erwerbslose

30.10.2016

Organisationen von Erwerbslosen fordern, laut Peter Nowak, seit langem, dass die dienstlichen Telefonnummern von Mitarbeitern der Jobcenter öffentlich zugänglich sind. Jobcenter lehnen das ab und verweisen auf den Datenschutz, der sie indessen bei Hartz-IV-Abhängigen ebenso interessiert wie deren sonstigen Grundrechte.

Das Bundesverwaltungsgericht entschied am 20.10.2016 zugunsten der Jobcenter. Vier Erwerbslose hatten zuvor geklagt, die telefonischen Dienstnummern von Jobcenter-Mitarbeitern öffentlich zugänglich zu machen. Das Gericht wies die Klage zurück – mit einer pikanten Begründung.

So handle es sich um eine „Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ und die rechtfertige es ausnahmsweise, das Informationsfreiheitsgesetz einzuschränken und dienstliche Telefonnummern nicht bekannt zu geben.

Öffentliche Sicherheit umfasst Gesundheit wie Eigentum, insbesondere aber die Funktionsfähigkeit staatlicher Einrichtungen. Eine Gefährdung besteht dann, wenn es wahrscheinlich ist, dass die Bekanntgabe von bestimmten Informationen das Schutzgut beeinträchtigt.

Das Oberverwaltungsgericht Münster und der Verwaltungsgerichtshof München urteilten, dass eine solche Gefährdung bestehe, weil die Freigabe dienstlicher Telefonnummern die Jobcenter hindere, effizient und zügig ihre Aufgaben zu erfüllen, was der Fall sei, wenn Mitarbeiter direkt angerufen würden.

Eine beachtliche Aussage in Anbetracht der Tatsache, dass Hartz-IV-Abhängige über Wochen und Monate hinweg vergeblich bei Jobcentern vorsprechen, weil Mitarbeiter notwendige Briefe für Wohnungs- oder Kindergeld nicht losschicken, Ansprüche der Betroffenen nicht erfüllen, Gelder zu spät oder gar nicht überweisen.

Im Umkehrschluss gilt ein solcher Datenschutz für Hartz-IV-Abhängige (selbstredend?) nicht. Sie müssen für die Mitarbeiter des Jobcenters telefonisch erreichbar sein.

Kampf von oben
Peter Nowak nennt dieses Messen mit zweierlei Maß vollkommen zu Recht „Klassenkampf von oben“. Mit gleichberechtigten Verhandlungspartnern habe ein solches Ungleichgewicht nichts zu tun.

Der Kläger Sven F sagt: „Ohne die Herausgabe der Telefonnummern ist direkter Kontakt mit den zuständigen Mitarbeitern des Jobcenters nicht möglich. Die eingerichteten Servicenummern werden nun weiterhin zu einer Vielzahl von Missverständnissen führen, die nicht selten in unnötigen Klagen enden.“

Druck auf die Jobcenter
Erwerbsloseninitiativen rufen jetzt dazu auf, den Druck auf die Jobcenter zu verstärken. Die Initiative Frag das Jobcenter möchte Onlineanfragen starten, um die Jobcenter dazu zu bringen, ihre Transparenzregeln offen zu legen.

Alle Rechte für die Jobcenter, keine für die Hartz-IV-Abhängigen
Laut Nowak werden die Erwerbslosen hingegen für die Jobcenter „immer gläserner“. Die Jobcenter dürfen alle Kontodaten der Betroffenen einsehen, sie schicken „Sozialdetektive“ aus, die kontrollieren, ob „eine Bedarfsgemeinschaft“ vorliegt, also in Kühlschrank und Schlafzimmer herum schnüffeln.

Nowak schließt: „So ist die Verheimlichung der Dienstnummern der Jobcenterangestellten nur ein weiterer Baustein einer systematischen Entrechtung von Erwerbslosen unter Hartz IV. Mit der Verweigerung der Telefonnummer wird ihnen deutlich gemacht, dass sie keine gleichberechtigen Gesprächs- und Verhandlungspartner sind, sondern gefährliche Klassen, die man im Zweifel ausgesperrt lässt.“ (Dr. Utz Anhalt)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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