Jobcenter fragen immer mehr Kontodaten ab

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Jobcenter und andere Ämter rufen immer häufiger Kontodaten von Bankkunden ab
Jobcenter, Steuerbehörden und andere Ämter rufen immer öfter Kontodaten von Bankkunden ab. Damit sollen unter anderem Steuer- und Sozialkassenbetrüger aufgespürt werden. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff warnt jedoch vor der behördlichen Neugier.

Jobcenter und andere Behörden wollen Betrüger durch Kontodatenabrufe entlarven
In den vergangenen 15 Monaten hat sich die Zahl der Datenabrufe privater Konten durch deutsche Behörden verdoppelt. Das geht aus einem Bericht des Bundesfinanzministeriums hervor. 2014 seien demnach fast 142.000 Kontoabfragen durchgeführt worden – so viele wie noch nie. Vor allem Finanzämter und Gerichtsvollzieher haben der Zeitung zufolge die Abfragen genutzt. Auch im ersten Quartal diesen Jahres wurde bereits mehr als 48.000 Kontodatenabfragen getätigt.

Seit der Einführung im Jahr 2005 haben immer mehr Behörden die Möglichkeit erhalten, Daten von Bankkunden abzufragen. Dazu zählen Jobcenter, Steuerbehörden, Gerichtsvollzieher und Ämter, die für Bafög, Wohngeld und andere Sozialleistungen zuständig sind. Die Behörden nutzen dieses Instrument, um Betrüger zu entlarven – so zumindest die offizielle Version. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff berichtete gegenüber der Nachrichtenagentur „dpa“, dass Prüfungen der Aufsichtsbehörden jedoch gezeigt hätten, dass die Kontodatenabrufe häufig sogar ohne konkrete Begründungen erfolgten und die Betroffenen keine Benachrichtigung über diese Aktivität der Behörden erhielten. Der Gesetzgeber stehe deshalb „in der Pflicht, die Befugnis zum Kontenabruf zu überprüfen und auf das unbedingt erforderliche Maß zurückführen", so Voßhoff.

„Die neuen Zahlen zeigen wieder einmal, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit von den Behörden von Jahr zu Jahr mehr verletzt wird", mahnt der Jan Korte von der Partei Die Linke gegenüber der Nachrichtenagentur. Die Kontenabfrage werde allmählich zur Standardmaßnahme. Korte fordert eine strikte Begrenzung des Verfahrens.

Durch den Kontodatenabruf können die Behörden den Namen, Adresse, Geburtsdatum sowie die Kontonummer des Betroffenen erfahren, der Kontostand bleibt dabei jedoch geheim. Gerichtsvollzieher dürfen zudem seit 2013 Daten beim Bundeszentralamt für Steuern, bei der Rentenversicherung und beim Kraftfahrt-Bundesamt über Konten, Beschäftigungsverhältnisse und Fahrzeuge abrufen. (ag)

Bild: Bredehorn.J / pixelio.de

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