Hartz IV Regelsätze: Nur 23 Euro mehr für Kinder?

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Will die Bundesregierung die Regelsätze für Kinder nur um 20 Euro anheben?

(05.07.2010) Die Bundesregierung will anscheinend nur 23 Euro mehr pro Monat für die Neufassung der Hartz IV Regelsätze für Kinder berechnen. Jedenfalls kann man davon ausgehen, da die Bundesregierung gestern den Bundes-Haushaltsetat für 2011 verabschiedete. Denn für die Umsetzung des Grundsatzurteils des Bundesverfassungsgericht zu den Hartz IV Regelsätze von Kindern und Erwachsenen behält das Bundesfinanzministerium nur einen Betrag von 480 Millionen Euro pro Jahr bereit.

Derzeit sind rund 1,7 Millionen Kinder auf Hartz IV Leistungen angewiesen. Rechnet man die 480 Millionen Euro auf die Anzahl der betroffenen Kinder um, so ergibt das gerade einmal rein rechnerisch 23 Euro pro Kind und Monat. Nicht mit einberechnet sind die Anpassungen im Bereich der Regelsätze von Erwachsenen. Anders als in den Medien verbreitet, wurde auch die Berechnungsgrundlage der ALG II Regelsätze der Erwachsenen vom Bundesverfassungsgericht gerügt. Auch hier monierten die obersten Richter die Grundlage der Berechnungen.

Offen ist, wie die Bundesregierung die vorgesehenen 480 Millionen Euro einsetzen will. Es ist davon auszugehen, dass die Regelsätze für Kinder und Erwachsene nicht angehoben werden. Vielmehr drängt die Koalition darauf, sogenannte "Bildungsgutscheine" auszugeben. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hatte unlängst geäußert, lediglich Mehrausgaben für spezielle Bildungs-Fördermaßnahmen sowie weitere Sachleistungen wie z.B. für einen Schulranzen bereit zu halten.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar diesen Jahres die Berechnungsgrundlage der Arbeitslosengeld II (ALG II) Regelsätze für Kinder und Erwachsene als verfassungswidrig eingestuft. Dabei wurde allerdings nicht grundsätzlich die Höhe der Regelsätze moniert. Bis zum ersten Januar 2011 hat der Gesetzgeber Zeit, die Berechnungsgrundlagen verfassungskonform zu gestalten. Bislang hat sich die Bundesregierung nicht dazu geäußert, wie und wann sie die Forderungen des obersten Verfassungsgericht umsetzen will. (sb)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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