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Hartz IV: Bundesregierung ignoriert BVerfG-Urteil

Hartz IV: Bundesregierung ignoriert weiterhin das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu den ALG II- Kinderregelsätzen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am 9 Februar 2010 geurteilt, dass die Bemessung der Hartz IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsene verfassungswidrig sind, da sie insbesondere deren individuellen wachstumsbedingten Bedarf an Ernährung und Kleidung, sowie Bildung nicht berücksichtigen und auch nicht decken. Statt nun die ALG II- Regelsätze, wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert, nach dem vom Bundesverfassungsgericht vorgeschriebenen Grundsätzen und Regeln neu und bedarfsdeckend zu berechnen, sollen stattdessen an Kinder Gutscheine für Sportvereine, Musikschulen und Nachhilfestunden vergeben werden.

Dieses Vorhaben, welches die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) aktuell im Auftrag der Bundesregierung der Bevölkerung nahe bringt, widerspricht jedoch grundsätzlich dem, was das Bundesverfassungsgericht gefordert hat. Die Bundesregierung will sich so offensichtlich erneut um die vom Bundesverfassungsgericht als unabdingbare Pflicht des Staates klargestellte bedarfsdeckende Grundsicherung herumdrücken, um so die dabei drohenden Mehrkosten einzusparen, die sie lieber anderweitig als rückzahlungsfreie Bankenkredite und Diätenerhöhungen ausgibt.

Wir erleben erneut, wie der Staat sich über seine grundlegenden Pflichten hinweg setzt und dem Bürger dessen grundlegende Rechte verweigert. Die Bundesregierung degradiert damit in einer kaum noch zu überbieten rechts- und menschenrechtsverachtender Arroganz das Grundgesetz der BRD zu einem Fetzen wertlosen Papiers, das sie nur dann beachtet, wenn es ihr in den Kram passt. Es bleibt abzuwarten, ob der neue Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, eine derartig freche Ignoranz seiner Institution und des Grundgesetzes durchgehen lässt. Sollte es tatsächlich so weit kommen, dass die Bundesregierung nicht nur das Grundgesetz, sondern auch die Urteile des Bundesverfassungsgerichts nach Belieben ignorieren darf, dann: "Gute Nacht, Deutschland.". (F.M., 13.04.2010)

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