Hartz IV “Mausefallen” bei der Arge

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Argenlistige Mausefallen damit die benötigten Mäuse weg fallen: Antragserfordernis: Grundsätzlich sind Hilfebedürftige verpflichtet Leistungen vor Entstehung zu beantragen. Eine nachträgliche Bewilligung von Leistungen – ist kaum möglich. Wer bereits seinen Bedarf anderweitig gedeckt hat- verliert seinen Anspruch. Die fehlenden Mäuse bleiben zur Freude der Kommunen in der "Verwaltungsschatztruhe".

Antragsteller- oder auch Kunden unterliegen einer Mitwirkungspflicht: Verzweifeln Sie nicht, Ihre Antragsformulare müssen für eine ordnungsgemäße Verarbeitung vollständig ausgefüllt sein! Weil Sie ja noch nicht wissen können, und belegen können wie hoch Ihr tatsächlicher Bedarf sein wird- sammeln Sie Belege Ihrer Aufwendungen vorher. Schon wieder fallen die benötigten Mäuse weg, denn eine Einzelfallprüfung könnte zur Bedarfsermittlung gänzlich aus geschlossen sein! Grundsätzlich gibt es in unserem Hause keinen Vorschuss finanzieller Natur* Sie gehen in Vorleistung, das kann man erwarten… Vielleicht hängt die Arbeitsaufnahme eines neuen Jobs dran???

Sie verlieren auch hier leichtfertig berechtigte Ansprüche auf Beihilfen! So bleibt die Kohle wieder in der Schublade der Kommune. Sie können keinen Anspruch auf geltend machen, denn diese Beihilfen sind ‚Kannleistungen’ ! Oftmals belässt man es eingeschüchtert berechtigte Ansprüche geltend zu machen, bei den ‚Bettelversuchen’ verzweifelter Kunden. Wohlwollen oder ‚Ermessen’ : Ihr tatsächlicher Bedarf ist nicht abhängig von einer Zielsetzung interner argen Ansparleistungen – Bestehen Sie deshalb auf eine angemessene Überprüfung Ihrer Anliegen. Auch hier wandern sehr gerne Mäuse in die Schublade. Beharrlichkeit und freundliche Hypnoseversuche sind erfahrungsgemäß auch nicht gewinnbringend, sondern treiben arge Mitarbeiter dazu sich sogar als ‚beschäftigt’ verleugnen zu lassen. ‚Sie haben doch schon alle Anträge von uns bekommen’ ’’Wer’s glaubt ist seelig!’’ Beten, betteln, hausieren als Kunde sinnlos, verzweifeltes jammern oder gar weinen erzeugt weniger Mitgefühl, als Schadenfreude. Laut werden oder gar beleidigende Äußerungen führen zu einem Hausverbot des bedarfsorientierten Kunden.

Auch hier wieder: Ohne Information des Kunden, kann dieser keinen Antrag auf Beihilfen stellen. Wie man Mäuse sicher aus der Schublade lockt: Antragsteller auch ‚Kunde’ genannt legt schriftlich seinen begründeten Bedarf dar. Es dürfen keine Zweifel offen bleiben: Wozu benötigen Sie die Mäuse? Warum ist der Bedarf unabwendbar? Besteht Dringlichkeit? Z.B.: eine finanzielle Notlage… Es macht sich immer gut eine finanzielle Notlage mittels Kontoauszug belegen zu können. Anträge schreiben darf Kunde immer, beschränken Sie sich auf kurze Ausführungen. Etwa: Ich bin alleinerziehende Mutter von 17 Kindern, meine Waschmaschine ist defekt. Ich beantrage die Kostenübernahme eines Reparaturangebotes, sowie vorsorglich die Bewilligung einer ‚neuen’ Waschmaschine. Nehmen Sie Einsicht in ‚Historien’ – Sie haben einen Anspruch darauf! Sich eine Kopie anfertigen zu lassen, von dem Inhalt einer Historie ist ebenfalls legitim. Anträge dürfen Sie auch an der ‚Information’ abgeben- mit Dringlichkeitsvermerk. Lassen Sie sich die Abgabe vom Sachbearbeiter quittieren! Nur wer sich gut vorbereitet, fällt nicht auf die Nase. Besuchen Sie am Besten die ARGE in Begleitung. Ein Gesprächsprotokoll eines Beistandes ist in schwierigen Situationen immer hilfreich. Mündliche Ablehnungen / beleidigende Äußerungen gehören in das Gesprächsprotokoll- den Inhalt Ihrer Notizen dürfen Sie sich mit Unterschrift bestätigen lassen. Ein gestellter Antrag – besitzt ab dem Tag der Antragstellung- egal ob schriftlich oder mündlich Gültigkeit. Ein schriftlich gestellter Antrag auf Leistungen- kann nicht dementiert werden. Als ‚HartzIV’ Empfänger sind Sie an eine Mitwirkungspflicht gebunden, besuchen Sie im Internet soziale Foren. Dort finden Sie oftmals auch die Sozialgesetzbücher. Das SGBII ist vornehmlich für arge Hartz IV Kunden.

Informationsbroschüren der Bundesanstalt für Arbeit finden Sie ebenfalls im Internet. Leider bekommt man zu wenig Infomaterial in heimischen Argen. Gegen Ablehnungsbescheide können Sie auch formlos Widerspruch einlegen, und eine detaillierte Begründung Ihres Widerspruches nachreichen. Der Weg zum Rechtsbeistand sollte nicht ohne Unterlagen/Anträge/Gesprächsprotokolle/Historien erfolgen. Sie erleichtern damit dem Rechtsbeistand eine Menge Arbeit. Lassen Sie sich auch die Vollständigkeit aller Historien bestätigen, auch die von Mitarbeitern ARGE beauftragter Telefonzentralen. Notieren Sie Uhrzeit und Datum- Name des Ansprechpartners am Telefon. Nur so können Sie Ihre Bemühungen auch konkret nachvollziehbar belegen- im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung. (Ein Leserartikel von Martin O., 23.10.2009)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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