Sozialhilfe: Kein Anspruch auf eine neue Waschmaschine laut Urteil

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Sozialhilfebezieher mรผssen bei einer kaputten Waschmaschine ein Neugerรคt aus dem Regelsatz ansparen oder auf ein Darlehen vom Sozialhilfetrรคger zurรผckgreifen.

Nur bei einer Erstausstattung oder bei einer erheblich vom Durchschnitt abweichenden Bedarfslage sei ein einmaliger Zuschuss gesetzlich vorgesehen, urteilte am Donnerstag, 19. Mai 2022, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 8 SO 1/21 R). Dass die Betroffenen โ€žeigenverantwortlich” aus ihrem Regelsatz ein Neugerรคt ansparen sollen, stelle kein VerstoรŸ gegen Verfassungsrecht dar.

3 Jahre Wรคsche mit der Hand gewaschen

Im Streitfall ging es um eine unter Betreuung stehende Frau aus Berlin. Als ihre Waschmaschine kaputt ging, wusch sie mangels finanzieller Reserven die Wรคsche rund drei Jahre mit der Hand oder ging in den Waschsalon.

Als sie Rente erhielt und zusรคtzlich auf Grundsicherung im Alter angewiesen war, beantragte sie fรผr den Neukauf einer Waschmaschine einen einmaligen Zuschuss von insgesamt 99,90 Euro. Das 299 Euro teure Gerรคt hatte sie teilweise mit Gutscheinen eines Warenhauses bezahlt.

Sozialhilfe-Behรถrde wies auf Mรถglichkeit eines Darlehens hin

Die Behรถrde lehnte den Zuschuss mit Verweis auf die gesetzlichen Bestimmungen ab. Diese wรผrden keinen Zuschuss infolge eines VerschleiรŸes vorsehen. Der Sozialhilfetrรคger wies zudem auf die Mรถglichkeit eines Darlehens hin.

Dieses kรถnne dann mit bis zu fรผnf Prozent des Regelsatzes monatlich abgestottert werden. Bei einem Regelsatz fรผr eine alleinstehende Person von derzeit 449 Euro sind dies 22,45 Euro monatlich.

Der Anwalt der Klรคgerin hielt die Regelungen fรผr verfassungswidrig. Fรผr โ€žweiรŸe Ware”, also grรถรŸere Haushaltsgerรคte, seien im Regelsatz monatlich nur 1,60 Euro vorgesehen. Dann mรผsste sie 16 Jahre lang fรผr eine neue Waschmaschine sparen. Das sei vรถllig unrealistisch.

Die โ€žweiรŸe Ware” sei ein unregelmรครŸiger Bedarf und hรคtte gar nicht im Regelsatz berรผcksichtigt werden dรผrfen. Auch ein Darlehen helfe nicht weiter, da auf diese Weise das soziokulturelle Existenzminimum unterschritten werde.

Sozialhilfebeziehern ist Ansparen fรผr eine Waschmaschine zuzumuten

Die Klage hatte vor dem BSG jedoch keinen Erfolg. Nach dem Gesetz sei ein Zuschuss nur bei einer Erstausstattung oder bei einer erheblich vom Durchschnitt abweichenden Bedarfslage mรถglich. Hier liege aber nur ein VerschleiรŸ einer Waschmaschine vor.

Der Klรคgerin sei es zuzumuten, die Kosten hierfรผr entweder โ€žeigenverantwortlich” aus dem Regelsatz anzusparen oder ein Darlehen in Anspruch zu nehmen. Dies stehe mit der Verfassung im Einklang.

BSG: Kein Anspruch auf Zuschuss fรผr defekte Waschmaschine

Anders als bei Arbeitslosengeld-II-Beziehern seien bei Sozialhilfeempfรคngern die Regelungen zur Rรผckzahlung eines Darlehens groรŸzรผgiger ausgestaltet. So sei die monatliche Rรผckzahlung nicht auf zehn, sondern auf fรผnf Prozent des Regelsatzes begrenzt.

Hรคrtefรคlle mรผssen allerdings beachtet werden

Der Sozialhilfetrรคger mรผsse zudem die Umstรคnde des Einzelfalls prรผfen und kรถnne daher Hรคrtefรคlle berรผcksichtigen. fle/mwo