Eingliederungshilfe: Die Kosten fรผr die Fahrten vom Wohnheim nach Hause sind fรผr eine Behinderte im Rahmen der Eingliederungshilfe zu รผbernehmen.
1. Nach dem Recht der neuen Eingliederungshilfe besteht ein Anspruch auf behinderungsrechten Umbau eines Kraftfahrzeugs, um einen in einer Einrichtung der Behindertenhilfe wohnenden Menschen an den Wochenenden und in den Ferien zur Familie und wieder zurรผck zu transportieren.
2. Soweit eine Nutzung von รถffentlichen Verkehrsmitteln aufgrund der Art und Schwere der Behinderung nicht zumutbar ist.
3. Nicht die Vorstellungen des Eingliederungshilfetrรคgers oder des Gerichts bestimmen hier die Reichweite und Hรคufigkeit der Teilhabe des behinderten Menschen (vgl BSG vom 8.3.2017 – B 8 SO 2/16 R – ).
4. Ein Verweis auf Fahrdienste ist an Wochenenden und in den Ferien nicht zielfรผhrend, da diese zum einen umfรคnglich organisiert werden mรผssen und zum anderen in der Kapazitรคt sehr beschrรคnkt sind.
So entschieden vom SG Halle, vom 16.03.2022 – S 22 SO 39/20 –
Inhaltsverzeichnis
Begrรผndung:
Geltung der neuen Eingliederungshilfe zum 1.1.2020 – รbergangszeit – Erledigung von Antrรคgen zur bisherigen Eingliederungshilfe – Erforderlichkeit der Stellung eines Antrags fรผr die neue Eingliederungshilfe – Spontanberatungspflicht der Behรถrde
Mit Inkrafttreten des BTHG kann die begehrte Leistung der Kfz-Beihilfe nach ยงยง 53, 54 SGB XII ab 1. Januar 2020 nicht mehr gewรคhrt werden, weil diese Vorschriften nicht mehr gelten, (vgl auch SG Frankfurt v. 15.03.2021 – S 20 SO 32/17 -).
Sozialrechtlichen Herstellungsanspruch
Die behinderte Antragstellerin hat jedoch unter dem Gesichtspunkt des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs einen Anspruch auf Gewรคhrung der streitigen Leistung.
Spontanberatungspflicht wurde von der Behรถrde missachtet – diese Pflicht besteht bei neuer Gesetzeslage
Aus der Rechtsรคnderung und der sich daraus ergebende Folge der Erledigung des bisherigen Antrags folgte eine Spontanberatungspflicht der Behรถrde.
Diese hรคtte darauf hinweisen mรผssen, dass ein Antrag nach neuem Recht gestellt werden muss und der Leistungsanspruch nur auf die Regelungen des ยงยง 114, 113 Abs 2 Nr 7, 83 SGB IX gestรผtzt werden kann, da es sich um eine neue Sozialleistung handelt.
Leistung zur Mobilitรคt
Es handelt sich hier um eine Leistung zur Mobilitรคt. Die behindertengerechte Zusatzausstattung (allein diese ist hier streitig, da das KfZ aus eigenen Mitteln angeschafft wurde) fรผr das KfZ erleichtert es der Behinderten, mobil zu sein.
Die behinderte Tochter ist darauf angewiesen, gefahren zu werden – in diesem Fall von der Mutter
Sie kann Einrichtung nicht selbstรคndig verlassen kann, ist sie darauf angewiesen, gefahren zu werden. Der Rollstuhl kann nur mit der Zusatzausstattung transportiert werden.
Nutzung รถffentlicher Verkehrsmittel ist nicht zumutbar aufgrund von Behinderung
Die Nutzung รถffentlicher Verkehrsmittel ist aufgrund der Art und Schwere der Behinderung nicht zumutbar. Die Klรคgerin kann weder sitzen, noch sich sonst fortbewegen, so dass die Nutzung รถffentlicher Verkehrsmittel fรผr sie nicht zumutbar ist. Durch den Einsatz der Mutter ist gewรคhrleistet, dass ein Dritter das KfZ fรผr sie fรผhrt.
Behรถrde erbringt nur eine Heimfahrt im Monat – unzureichend nach Meinung des Gerichts
Denn Wege, die mit dem Kfz zurรผckgelegt werden sollen, sind nur dann fรผr die Beurteilung der Notwendigkeit der Nutzung eines Kfz unbeachtlich, wenn es sich um Wรผnsche handelt, deren Verwirklichung in der Vergleichsgruppe der nicht behinderten, nicht sozialhilfebedรผrftigen Personen in der gleichen Altersgruppe als unangemessen gelten (etwa wegen der damit regelmรครig verbundenen Kosten) und die damit der Teilhabe nicht dienen kรถnnen.
Selbstbestimmung behinderter Menschen im Hinblick auf Hรคufigkeit und Reichweite ihrer Teilhabe
Das ist nicht der Fall, da auch gleichaltrige Kinder, die nicht รผber ein Fahrzeug verfรผgen, auf Transporte der Eltern zurรผckgreifen, wenn รถffentliche Verkehrsmittel nicht oder nur in einem zeitlich wenig attraktiven Umfang zur Verfรผgung stehen.
Weiterhin bestimmen in einem solchen Fall auch nicht die Vorstellungen des Leistungstrรคgers oder des Gerichts die Reichweite und Hรคufigkeit der Teilhabe des behinderten Menschen (BSG, Urteil vom 8. Mรคrz 2017 – B 8 BO 2/16 R – ).
Sie ist nicht nur vorรผbergehend, sondern – stรคndig – auf die Nutzung des KfZ angewiesen
Denn das Auto wird hier fรผr das alltรคgliche Leben der Familie gebraucht, was insbesondere fรผr die Ferien gilt und die Wochenenden. Dabei bedeutet stรคndig nicht nur zeitlich hรคufig, sondern insbesondere regelmรครig und nicht unbedingt vorhersehbar, da niemand ein KfZ โstรคndigโ im Sinne von โ24/7โ benรถtigt.
Abgrenzung zum gelegentlichem Gebrauch
Ein Behinderte, die das KfZ fรผr den Weg zur Arbeit braucht, braucht es am Wochenende und im Urlaub nicht fรผr diese Zwecke.
Das Abgrenzungsmerkmal dient der Abgrenzung zu – nur gelegentlichem Gebrauch -, der eher durch die Inanspruchnahme von Fahrdiensten abgedeckt werden kann.
Fazit:
Auch nach dem Recht der neuen Eingliederungshilfe besteht ein Anspruch auf behinderungsrechten Umbau eines Kraftfahrzeugs, um einen in einer Einrichtung der Behindertenhilfe wohnenden Menschen an den Wochenenden und in den Ferien zur Familie und wieder zurรผck zu transportieren, soweit eine Nutzung von รถffentlichen Verkehrsmitteln aufgrund der Art und Schwere der Behinderung nicht zumutbar ist.
Anmerkung Sozialrechtsexperte Detlef Brock
Weiterhin gab das Gericht bekannt:
1. Mit dem Inkrafttreten des BTHG kann die begehrte Leistung der Kfz-Beihilfe nach ยงยง 53, 54 SGB XII ab 1. Januar 2020 nicht mehr gewรคhrt werden, weil diese Vorschriften nicht mehr gelten.
Der Leistungsanspruch muss nunmehr auf die Regelungen des ยงยง 114, 113 Abs 2 Nr 7, 83 SGB IX gestรผtzt werden, daher handelt es sich um eine neue Sozialleistung.
Soweit die Rechtsรคnderung im Widerspruchsverfahren erfolgt und kein Hinweis der Widerspruchsbehรถrde erfolgt, ist ein Antrag nach neuem Recht รผber den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch zu ersetzen.
2. Stรคndig im Sinne ยง 114 Nr 1 SGB IX bedeutet nicht 24/7, vielmehr ist regelmรครig und in zeitlich nicht vorhersehbarem Umfang ausreichend.
Ich kann nur sagen, diese Entscheidung zeigt mal wieder, was man doch Alles fรผr so einen behinderten Menschen tun kann.
Betroffenen ist es wirklich zu empfehlen anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, sehr Komplex das Ganze.