Prämie nach Umschulung von der BA gibt es nur einmal

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Eine zeitlich auseinanderliegende zweiteilige Abschlussprüfung einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme muss die Bundesagentur für Arbeit (BA) nicht auch zweimal mit einer Prämie belohnen. Nach dem Gesetzeswortlaut ist jeweils eine Prämie nur für die bestandene Zwischen- sowie die bestandene Abschlussprüfung als Belohnung für das Durchhalten bei der Weiterbildungsmaßnahme vorgesehen, urteilte am Mittwoch, 3. November 2021, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 11 AL 2/21 R).

Abschlussprüfung einer Umschulung nur einmal prämiert

Geklagt hatte eine aus dem Rheinland stammende gelernte Buchhändlerin. Wegen Arbeitslosigkeit finanzierte ihr die BA eine neunmonatige Umschulung zur Kauffrau für Büromanagement. Die Weiterbildungsmaßnahme schloss sie auch erfolgreich ab. Die BA belohnte die bestandene Abschlussprüfung mit 1.500 Euro.

Doch die Frau meinte, dass dies zu wenig sei. Sie verwies darauf, dass sie eine in zwei zeitlich auseinanderliegenden Teilen sogenannte gestreckte Abschlussprüfung durchlaufen habe. Solch eine Abschlussprüfung gibt es mittlerweile für zahlreiche Berufe. Den ersten Teil habe sie am 24. April 2018 absolviert, die zweite Prüfung habe dann zwei Monate später stattgefunden, so die Klägerin. Das Gesetz sehe sowohl für die Zwischen- als auch die Abschlussprüfung einer geförderten Umschulung eine Prämie vor. Der erste Prüfungsteil sei hier mit einer Zwischenprüfung vergleichbar und müsse daher mit einer Prämie von weiteren 1.000 Euro honoriert werden.

BSG: Zweiteiliger Abschlusstest beinhaltet keine Zwischenprüfung

Das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen urteilte am 23. November 2020, dass aus einem Teil einer Abschlussprüfung keine „Zwischenprüfung” werde (Az.: L 20 AL 53/19; JurAgentur-Meldung vom 5. Februar 2021). Das Gesetz sehe jeweils nur eine Prämie für eine „Zwischenprüfung” und eine Abschlussprüfung vor.

Dies bestätigte nun auch das BSG. Die Klägerin habe keine Zwischenprüfung absolviert, sondern eine sogenannte gestreckte Abschlussprüfung. Diese sei nur in zeitlich zwei auseinanderliegenden Teilen gegliedert gewesen. Nur bei Weiterbildungsmaßnahmen, die eine Zwischen- und eine Abschlussprüfung vorsehen, gebe es zur Motivation oder als Anerkennung für das Durchhalten jeweils eine Prämie. fle/mwo

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