Pflegegeld: Anspruch auf eine Haushaltshilfe ab Pflegegrad 2

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Wer Pflegegrad 2 hat, kann sich in vielen Fรคllen nicht mehr alleine um Wohnung, Einkรคufe und Wรคsche kรผmmern. Angehรถrige springen oftmals ein, doch auf Dauer geraten viele Familien dabei an ihre Grenzen.

Genau hier wird es interessant: Mit Pflegegrad 2 besteht ein Anspruch auf verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung, mit denen eine Haushaltshilfe zumindest teilweise finanziert werden kann. Es geht nicht darum, dass โ€ždie Kasse eine Haushรคlterin komplett bezahltโ€œ, sondern darum, dass bestimmte Budgets gezielt fรผr hauswirtschaftliche Unterstรผtzung eingesetzt werden dรผrfen.

Gleich zu Beginn ist wichtig zu verstehen: Haushaltshilfe ist im Pflege- und Krankenversicherungsrecht kein einheitlicher Begriff. Mal ist damit eine รผber die Pflegeversicherung finanzierte Alltagshilfe gemeint, mal eine zeitlich begrenzte Unterstรผtzung der Krankenkasse nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei akuter Krankheit. Fรผr Menschen mit Pflegegrad 2 ist vor allem die dauerhafte, planbare Unterstรผtzung รผber die Pflegeversicherung bedeutsam.

Was bedeutet Pflegegrad 2 rechtlich?

Pflegegrad 2 wird vergeben, wenn der Medizinische Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei privat Versicherten) eine โ€žerhebliche Beeintrรคchtigung der Selbststรคndigkeitโ€œ feststellt. Die Begutachtung bewertet unter anderem Mobilitรคt, kognitive Fรคhigkeiten, Selbstversorgung und den Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen.

Mit Pflegegrad 2 entsteht ein Anspruch auf mehrere Leistungen der Pflegeversicherung, vor allem auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst, Entlastungsbetrag sowie weitere Unterstรผtzungsformen wie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Fรผr den Anspruch auf Haushaltshilfe sind vor allem der Entlastungsbetrag und die Umwandlung von Pflegesachleistungen entscheidend.

Zwei Mรถglichkeiten: Entweder Pflegeversicherung oder Krankenkasse

Haushaltshilfe kann aus zwei unterschiedlichen โ€žTรถpfenโ€œ finanziert werden:
Aus der Pflegeversicherung nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI), wenn eine anerkannte Pflegebedรผrftigkeit ab Pflegegrad 1 vorliegt und zu Hause gepflegt wird.

Aus der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Fรผnften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), wenn wegen Krankheit, Klinikaufenthalt oder bestimmter familiรคrer Situationen der Haushalt vorรผbergehend nicht gefรผhrt werden kann โ€“ unabhรคngig vom Pflegegrad.

Fรผr Menschen mit Pflegegrad 2 spielt die Pflegeversicherung in der Praxis die grรถรŸere Rolle, weil sie eine dauerhafte, planbare Unterstรผtzung im Haushalt ermรถglicht. Die Haushaltshilfe der Krankenkasse ist meist zeitlich begrenzt und an strengere medizinische Voraussetzungen geknรผpft.

Der Entlastungsbetrag: Einstieg in die finanzierte Haushaltshilfe

Alle Pflegebedรผrftigen, die zu Hause oder in einer hรคuslichen Umgebung (zum Beispiel in einer Wohngemeinschaft) leben und einen Pflegegrad haben, erhalten einen monatlichen Entlastungsbetrag. Seit 2025 liegt er bei 131 Euro im Monat.

Dieses Geld ist zweckgebunden. Es darf nur fรผr sogenannte โ€žAngebote zur Unterstรผtzung im Alltagโ€œ eingesetzt werden, die nach Landesrecht anerkannt sind. Dazu gehรถren ausdrรผcklich auch Leistungen im Haushalt: Unterstรผtzung beim Reinigen der Wohnung, beim Wรคschewaschen, beim Kochen oder beim Einkaufen, ebenso Begleitung zu ร„rzten und Behรถrden oder Hilfen bei der Tagesstruktur.

Der Entlastungsbetrag funktioniert in der Praxis so:
Pflegebedรผrftige oder Angehรถrige wรคhlen einen anerkannten Anbieter aus (zum Beispiel einen Alltagsbegleitdienst, einen hauswirtschaftlichen Dienst oder einen darauf spezialisierten Pflegedienst). In Niedersachsen und anderen Bundeslรคndern fรผhren die Lรคnder Listen anerkannter Angebote.

Die Leistungen werden entweder direkt mit der Pflegekasse abgerechnet (Abtretungserklรคrung) oder die Familie bezahlt zunรคchst selbst und reicht die Rechnungen ein.

Nicht verbrauchte Betrรคge werden innerhalb des Jahres weitergeschoben und kรถnnen bis zum 30. Juni des Folgejahres nachtrรคglich genutzt werden. Danach verfรคllt das Restguthaben.

Fรผr viele Familien ist der Entlastungsbetrag der erste Schritt: Schon wenige Stunden Haushaltshilfe im Monat kรถnnen die Situation spรผrbar entspannen.
Bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistungen fรผr Haushaltshilfe nutzen
Mit Pflegegrad 2 besteht zusรคtzlich ein Anspruch auf Pflegesachleistungen in Hรถhe von monatlich bis zu 796 Euro (Stand 2025).

Dieses Budget ist eigentlich fรผr pflegerische Leistungen durch einen ambulanten Pflegedienst gedacht: Hilfe beim Waschen, Duschen, An- und Auskleiden, bei der Medikamentengabe und รคhnlichen Tรคtigkeiten.

Wird dieses Pflegesachleistungs-Budget nicht vollstรคndig fรผr reine Pflege ausgeschรถpft, lรคsst sich ein Teil davon in weitere Unterstรผtzung im Alltag umwandeln. Pflegebedรผrftige mit Pflegegrad 2 dรผrfen bis zu 40 Prozent des Sachleistungsbudgets fรผr anerkannte Alltags- und Haushaltshilfen einsetzen.

Fรผr Pflegegrad 2 bedeutet das konkret:

  • Pflegesachleistungen: 796 Euro
  • 40 Prozent davon: 318,40 Euro

Diese 318,40 Euro kรถnnen zusรคtzlich zu den 131 Euro Entlastungsbetrag fรผr Alltagshilfen genutzt werden, also insgesamt bis zu 449,40 Euro monatlich allein fรผr anerkannte Angebote im Haushalt und in der Alltagsbegleitung.

Seit einer Gesetzesรคnderung ist hierfรผr kein gesonderter Antrag mehr nรถtig: Wenn die Leistungen bei einem anerkannten Anbieter abgerufen und entsprechend abgerechnet werden, rechnet die Pflegekasse die Umwandlung automatisch innerhalb der 40-Prozent-Grenze.

Pflegegeld, Kombinationsleistungen und privat organisierte Haushaltshilfen
Menschen mit Pflegegrad 2 kรถnnen sich entscheiden, ob sie ausschlieรŸlich Pflegegeld, ausschlieรŸlich Pflegesachleistungen oder eine Kombination aus beidem nutzen. Das Pflegegeld ist ab 2025 auf 347 Euro im Monat gestiegen.

Pflegegeld flieรŸt direkt an die pflegebedรผrftige Person. Es ist nicht zweckgebunden und kann etwa:

  • an pflegende Angehรถrige weitergegeben werden,
  • fรผr eine privat angestellte Haushaltshilfe verwendet werden,
  • oder zur Deckung sonstiger pflegebedingter Kosten dienen.

Wird eine private Haushaltshilfe beschรคftigt, die nicht als offizielles Unterstรผtzungsangebot nach Landesrecht anerkannt ist, kann deren Vergรผtung in der Regel nicht รผber den Entlastungsbetrag oder die umgewandelten Pflegesachleistungen abgerechnet werden.

Hier kommen dann vor allem Pflegegeld und eigenes Einkommen zum Einsatz. Viele Bundeslรคnder lassen allerdings auch nachbarschaftliche Hilfen und Einzelpersonen anerkennen โ€“ etwa in Form von โ€žAngeboten zur Unterstรผtzung im Alltagโ€œ oder ehrenamtlichen Helferkreisen.

Wer Sachleistungen und Pflegegeld kombiniert, erhรคlt anteilig beides: Wird zum Beispiel nur ein Teil des Sachleistungsbudgets durch den Pflegedienst verbraucht, bleibt ein prozentualer Anteil als Pflegegeld erhalten.

Dieses kombinierte Modell kann sinnvoll sein, wenn sowohl pflegerische Hilfe durch Profis als auch eine zusรคtzlich privat organisierte Haushaltshilfe finanziert werden soll.

Haushaltshilfe รผber die Krankenkasse โ€“ der Sonderfall SGB V

Neben der Pflegeversicherung gibt es die Mรถglichkeit einer Haushaltshilfe nach ยง 38 SGB V รผber die Krankenkasse. Sie richtet sich vor allem an Versicherte, die aufgrund einer akuten Krankheit, nach einem Krankenhausaufenthalt oder wรคhrend einer Behandlung ihren Haushalt vorรผbergehend nicht fรผhren kรถnnen โ€“ zum Beispiel nach einer Operation.
Typisch ist dieser Weg, wenn im Haushalt Kinder unter 12 Jahren leben oder besondere familiรคre Umstรคnde vorliegen.

Die Krankenkasse kann dann eine Haushaltshilfe stellen oder deren Kosten รผbernehmen, oft mit klarer Stundenbegrenzung und Eigenanteilen. Einige Kassen nennen als Richtwert bis zu acht Stunden tรคglich mit einem festgelegten Erstattungssatz pro Stunde, ein Eigenanteil von etwa zehn Prozent der Kosten ist รผblich.

Pflegegrad 2 ist fรผr diese Leistung kein Muss, kann aber die Begrรผndung erleichtern. Es handelt sich dennoch um eine zeitlich begrenzte Hilfe, nicht um eine Dauerlรถsung fรผr den pflegerischen Alltag. Fรผr eine langfristige Unterstรผtzung im Haushalt bleibt die Pflegeversicherung das wichtigere Instrument.

Was eine bezahlte Haushaltshilfe konkret leisten darf

Haushaltshilfen, die รผber Entlastungsbetrag oder umgewandelte Pflegesachleistungen abgerechnet werden, konzentrieren sich auf hauswirtschaftliche und alltagsnahe Tรคtigkeiten. Dazu gehรถren zum Beispiel:

  • Reinigung und Ordnung in der Wohnung, etwa Staubsaugen, Wischen, Bad und Kรผche sauber halten.
  • Wรคschepflege, also Waschen, Aufhรคngen, Bรผgeln und Schrankorganisation.
  • Unterstรผtzung beim Einkauf und beim Tragen schwerer Tรผten, gelegentlich auch beim Kochen oder bei der Vorbereitung von Mahlzeiten.
  • Begleitung zu Arztterminen, zur Apotheke, zu Behรถrden oder zu sozialen Aktivitรคten.

Nicht vorgesehen ist die รœbernahme von medizinischen oder pflegerisch anspruchsvollen Aufgaben, etwa Wundversorgung, Injektionen oder komplexes Medikamentenmanagement โ€“ dafรผr sind ambulante Pflegedienste zustรคndig, die รผber Pflegesachleistungen finanziert werden. In der Praxis kombinieren viele Familien beides: Morgens kommt der Pflegedienst fรผr die Kรถrperpflege, spรคter am Tag unterstรผtzt eine Haushaltshilfe.

Voraussetzungen gegenรผber der Pflegekasse

Damit die Pflegekasse die Haushaltshilfe tatsรคchlich bezahlt oder erstattet, mรผssen einige Bedingungen erfรผllt sein:

Die pflegebedรผrftige Person muss mindestens Pflegegrad 1 haben und zu Hause beziehungsweise in einer hรคuslichen Umgebung versorgt werden. Es muss ein anerkannter Anbieter fรผr Unterstรผtzungsangebote im Alltag beauftragt werden, wenn Entlastungsbetrag oder umgewandelte Pflegesachleistungen genutzt werden sollen.

Die Anerkennung erfolgt durch die Bundeslรคnder; viele stellen Listen oder Suchportale bereit, auf denen gezielt nach Angeboten mit Schwerpunkt Haushaltshilfe gesucht werden kann.

Die Leistungen mรผssen dokumentiert werden, meist durch Stunden- oder Leistungsnachweise. Bei Direktabrechnung bestรคtigt der Pflegebedรผrftige regelmรครŸig die erbrachten Stunden, die Pflegekasse prรผft anschlieรŸend. Bei Kostenerstattung mรผssen Rechnungen und Quittungen eingereicht werden. Wichtig ist auรŸerdem, dass die Kostenarten klar erkennbar sind, damit die Kasse zwischen haushaltsnahen und pflegerischen Leistungen unterscheiden kann.

Wie man praktisch vorgeht: Vom Bedarf zur passenden Haushaltshilfe

In der Praxis hat es sich bewรคhrt, zunรคchst eine Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen โ€“ entweder รผber die Pflegekasse, รผber einen kommunalen Pflegestรผtzpunkt oder รผber Wohlfahrtsverbรคnde. Dort wird gemeinsam ermittelt, wie viel Hilfe im Haushalt nรถtig ist, welche Budgets bereits genutzt werden und welche Reserven noch bestehen.

AnschlieรŸend folgt die Suche nach einem geeigneten Anbieter. Gerade in Ballungsrรคumen gibt es eine Vielzahl von Diensten, die Hauswirtschaft, Alltagsbegleitung und niedrigschwellige Betreuung anbieten. Auf dem Land kann die Suche schwieriger sein, hier spielen nachbarschaftliche Hilfen und kleinere regionale Anbieter eine grรถรŸere Rolle. Wichtig ist vor Vertragsabschluss die Klรคrung, ob der Anbieter fรผr den Entlastungsbetrag und fรผr die Umwandlung von Pflegesachleistungen anerkannt ist und wie die Abrechnung erfolgt.

Nach einigen Wochen lohnt sich ein Blick auf die Abrechnungen der Pflegekasse. So lรคsst sich feststellen, ob der Entlastungsbetrag vollstรคndig genutzt wird, ob noch Spielraum fรผr zusรคtzliche Stunden besteht oder ob die Pflegesachleistungen sinnvoller in Pflege statt in Haushaltshilfe flieรŸen sollten.

Kosten, Eigenanteile und steuerliche Entlastung

Stundenlรถhne fรผr Haushaltshilfen variieren stark. Vermittler einfacher Haushaltshilfen nennen teilweise Einstiege um die 15 Euro pro Stunde, wรคhrend รผber einen Pflegedienst organisierte Hauswirtschaft je nach Region deutlich รผber 30 Euro liegen kann.

Gerade wenn der Entlastungsbetrag ausgeschรถpft und zusรคtzlich umgewandelte Pflegesachleistungen genutzt werden, bleibt oft ein Eigenanteil.

Dieser Eigenanteil lรคsst sich steuerlich teilweise abfedern. Aufwendungen fรผr haushaltsnahe Dienstleistungen kรถnnen nach ยง 35a Einkommensteuergesetz mit 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal bis zu 4.000 Euro im Jahr, direkt von der Einkommensteuerschuld abgezogen werden.
Voraussetzung ist, dass die Leistung legal abgerechnet und nicht bar โ€žunter der Handโ€œ bezahlt wird: Eine Rechnung und eine unbare Zahlung sind notwendig.

Gerade Haushalte mit Einkommen profitieren spรผrbar von dieser Steuervergรผnstigung. Wรคhrend Leistungen der Pflegeversicherung den steuerlichen Abzug mindern kรถnnen, bleibt das Pflegegeld in der Regel anrechnungsfrei.

Unterschiede zwischen den Bundeslรคndern

Die Grundregeln fรผr Pflegeleistungen gelten bundesweit. Unterschiede bestehen jedoch bei der Anerkennung von Unterstรผtzungsangeboten im Alltag. Die Lรคnder legen fest, welche Trรคger haushaltsnahe Dienstleistungen mit Entlastungsbetrag und umgewandelten Pflegesachleistungen abrechnen dรผrfen, welche Qualifikationen verlangt werden und in welcher Form Nachbarschaftshilfe eingebunden werden kann.

In Niedersachsen zum Beispiel fรผhrt das Sozialministerium Listen mit anerkannten Angeboten, darunter ausdrรผcklich auch haushaltsnahe Dienstleistungen. ร„hnliche รœbersichten existieren in anderen Bundeslรคndern รผber Pflegewegweiser, kommunale Pflegestรผtzpunkte oder Portale der Pflegekassen.

Fรผr Betroffene lohnt sich daher ein kurzer Blick in die landesspezifischen Informationen oder ein Anruf bei der eigenen Pflegekasse: So lรคsst sich vermeiden, dass man eine Haushaltshilfe engagiert, die spรคter nicht abgerechnet werden kann.

Typische Stolperfallen โ€“ und wie man sie vermeidet

Immer wieder kommt es zu Problemen, weil Rechnungen zu spรคt eingereicht werden oder weil der Entlastungsbetrag รผber Jahre ungenutzt bleibt und schlieรŸlich verfรคllt. Da nicht verbrauchte Betrรคge jeweils nur bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden kรถnnen, ist es sinnvoll, mindestens einmal im Jahr eine รœbersicht bei der Pflegekasse anzufordern.

Ein weiterer hรคufiger Punkt ist die Verwechslung von haushaltsnahen und pflegerischen Leistungen. Wird zum Beispiel ein Pflegedienst beauftragt, der sowohl bei der Kรถrperpflege hilft als auch die Wohnung reinigt, sollten diese Leistungen getrennt dokumentiert sein. Nur so lรคsst sich spรคter nachvollziehen, welcher Teil als Pflegesachleistung und welcher Teil รผber Entlastungsbetrag oder umgewandelte Sachleistungen finanziert wurde.

SchlieรŸlich ist auch das Thema Schwarzarbeit ein Risiko: Wer eine Haushaltshilfe bar und ohne Anmeldung beschรคftigt, gefรคhrdet nicht nur den Versicherungsschutz der Hilfe selbst, sondern verliert auch die Mรถglichkeit, Entlastungsbetrag oder Steuervergรผnstigungen zu nutzen.

Fazit: Mit Pflegegrad 2 gibt es echte Spielrรคume fรผr Haushaltshilfe

Pflegegrad 2 bedeutet fรผr Betroffene und Angehรถrige einen spรผrbaren Mehrbedarf an Unterstรผtzung im Alltag โ€“ zugleich erรถffnet er einen rechtlich abgesicherten Zugang zu finanzierten Haushaltshilfen. Der monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro, die Mรถglichkeit, bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistungen fรผr anerkannte Alltags- und Haushaltshilfen zu nutzen, sowie das Pflegegeld als frei verfรผgbares Budget bilden zusammen eine solide Grundlage, um Hilfe im Haushalt zu organisieren.

Wer die verschiedenen Bausteine kennt, die Regeln seines Bundeslands beachtet und frรผhzeitig Beratung nutzt, kann mit Pflegegrad 2 nicht nur die Pflege, sondern auch die haushaltsnahe Unterstรผtzung so gestalten, dass Selbststรคndigkeit, Lebensqualitรคt und Entlastung der Angehรถrigen mรถglichst gut im Gleichgewicht bleiben.