Keine Unterhaltszahlung – kein Reisepass

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EGMR billigt unkonventionelles Vorgehen Italiens gegen säumige Väter

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat das unkonventionelle Vorgehen Italiens gegen zahlungsunwillige Väter gebilligt. Nach dem Straßburger Urteil vom 16. Januar 2020 durfte Italien einem Mann gut sechs Monate lang einen Reisepass verweigern, weil er den Zahlungsverpflichtungen für seine Kinder nicht nachgekommen war (Az.: 68957/16).

Der heute 34-jährige Beschwerdeführer hat die italienische Staatsangehörigkeit, lebt aber in Hongkong. 2011 hatte er in Italien geheiratet; mit seiner russischstämmigen Frau hat er zwei Töchter. Das Paar trennte sich jedoch bald. Daraufhin wollte die Mutter mit den Kindern zu ihrer Familie nach Russland, der Vater zu einer neuen, inzwischen schwangeren Freundin nach China.

In dieser Situation verweigerte der Vater seine Zustimmung zu den notwendigen Reisepapieren für die Kinder. Er selbst erhielt zunächst einen Reisepass, damit er in China die Vaterschaft für sein dortiges Kind anerkennen kann. Dagegen klagte mit Erfolg die Mutter mit dem Hinweis, er habe bislang nur einen Bruchteil des Unterhalts für seine Töchter bezahlt. Erst Ende 2017 konnte sich das Paar einigen: Der Mann zahlte, sie stimmte seinem Reisepass zu und er den Reiseunterlagen für die Töchter. Auch eine rechtliche Scheidung war nun möglich.

Mit seiner Beschwerde beim EGMR machte der Vater geltend, mit der Verweigerung eines Reisepasses habe Italien unzulässig sein Recht auf Reisefreiheit beschränkt.

Die Straßburger Richter wiesen seine Beschwerde jedoch ab. Zwar gehöre auch die Reisefreiheit zu den von der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierten Rechten. Eine Beschränkung dieses Rechts sei aber auf gesetzlicher Grundlage zulässig.

Hier hätten die Behörden entsprechend den italienischen Gesetzen gehandelt. Auch hätten die mit dem Streit befassten Gerichte die Lebensumstände des säumigen Vaters berücksichtigt und insbesondere auch geklärt, dass er den geforderten Kindesunterhalt durchaus zahlen könnte. In dieser Situation sei es gerechtfertigt gewesen, dem Vater vorübergehend Reisepapiere zu verweigern. Denn auf der anderen Seite habe immerhin der Anspruch seiner Töchter auf den ihnen zustehenden Unterhalt gestanden.

Mit ihrem umsichtigen, die Umstände des Einzelfalls berücksichtigenden Vorgehen hatten die italienischen Behörden und Gerichte offenbar aus einem vergleichbaren früheren Fall aus 2014 gelernt. Hier hatte der EGMR einem anderen Vater recht gegeben, weil Behörden und Gerichte nicht einmal geprüft hatten, ob der Mann den geforderten Kindesunterhalt überhaupt aufbringen kann (Urteil vom 2. Dezember 2014, Az.: 43978/09). mwo/fle

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