Kein Vorrang von Pflegeeltern beim Kindergeld

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Pflegeeltern haben erst ab dem Folgemonat der Aufnahme des Kindes in ihren Haushalt Anspruch auf Kindergeld. Vorher haben die leiblichen Eltern einen vorrangigen Anspruch auf Kindergeld, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in Mรผnchen in einem am Donnerstag, 7. Mรคrz 2024, verรถffentlichten Urteil (Az.: III R 5/23).

Im Streitfall ging es um ein im November 2020 frรผhgeborenes Kind einer obdachlosen Mutter. Da die Frau ihr Kind nicht versorgen konnte, bestimmte das Jugendamt den Klรคger und seinen Lebenspartner auf unbestimmte Zeit zu Pflegeeltern.

Diese holten den Sรคugling am 7. Dezember 2020 von der Frรผhgeborenenstation einer Kinderklinik ab und nahmen ihn in ihren Haushalt auf. Die Pflegeeltern vereinbarten untereinander, dass der Klรคger kindergeldberechtigt sein sollte.

Kindergeldkasse gewรคhrte keinen Kinderbonus

Die Familienkasse zahlte an den Klรคger zwar Kindergeld, allerdings erst ab Januar 2021. Auch der Kinderbonus fรผr das Jahr 2020 wurde nicht gewรคhrt.

Der Klรคger meinte, dass ihm das Kindergeld ab Geburt zustehen mรผsse. AuรŸerdem habe er damit auch Anspruch auf den Kinderbonus in Hรถhe von 300 Euro, den die Bundesregierung unter anderem wegen der gestiegenen Energiepreise fรผr das Jahr 2020 gewรคhrt habe.

Der Kinderbonus, der im Zuge der Corona-Pandemie und steigender Energiepreise eingefรผhrt wurde, sollte die besonderen finanziellen Belastungen von Familien abmildern. Er war an die Auszahlung des Kindergeldes gekoppelt. Seit 2023 gibt es ihn nicht mehr.

BFH: Kindergeldanspruch erst im Folgemonat nach Aufnahme des Kindes

Wรคhrend das Finanzgericht Sachsen-Anhalt entschied, dass der Klรคger zumindest ab Dezember 2020 Kindergeld sowie der Kinderbonus beanspruchen kรถnne, hatte der Klรคger vor dem BFH keinen Erfolg.

Die obersten Finanzrichter betonten in ihrem Urteil vom 18. Januar 2024, dass vorrangig die leiblichen Eltern ab der Geburt des Kindes kindergeldberechtigt seien. Bei ihnen setze der Kindergeldanspruch – anders als bei Pflegeeltern – keine Aufnahme des Kindes in ihren Haushalt voraus. Deshalb sei die obdachlose leibliche Mutter auch im Dezember 2020 noch vorrangig kindergeldberechtigt.

Die Pflegeeltern kรถnnten daher nach der Aufnahme des Kindes erst im Folgemonat, im Januar 2021, Kindergeld erhalten. Ein Anspruch auf den Kinderbonus fรผr das Jahr 2020 scheide ebenfalls aus, da dieser einen Anspruch auf Kindergeld im Jahr 2020 vorausgesetzt hรคtte.

Nicht nur fรผr Pflegeeltern relevant

Von der Begrรผndung her ist die Entscheidung nicht nur auf Pflegeeltern, sondern auch auf getrennt lebende Eltern รผbertragbar, bei denen das Kind in den Haushalt des anderen Elternteils gewechselt ist. fle