Jobcenter-Mitarbeiter bereicherte sich an der Not von Hartz IV Beziehern?

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Vor dem Amtsgericht Osnabrück muss sich ein Jobcenter-Mitarbeiter verantworten. Unter anderem soll der 44-Jährige Leistungsminderungen bei Hartz IV Beziehern wieder zurückgenommen haben. Dafür sollte der Betroffene die wieder ausgezahlte Differenz mit ihm teilen.

Bestechlichkeit und Betrug

Wegen dem Vorwurf der Bestechlichkeit in sieben Fällen sowie in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit gewerbsmäßiger Untreue muss sich ein Jobcenter-Mitarbeiter in einer Strafverhandlung am Amtsgericht Osnabrück verantworten. Hierzu soll am kommenden Donnerstag eine Verhandlung stattfinden.

Leistungsminderungen zurückgenommen und Differenz geteilt

In einem Fall soll der Angeklagte als Leistungssachbearbeiter im Dezember 2020 veranlasst haben, dass einem Hartz IV-Leistungsempfänger im Januar und Februar 2021 jeweils nur verminderte Leistungen ausbezahlt wurden.

Als der Betroffene anrief, soll er diesem vorgeschlagen haben, dass er die Hartz IV Leistungen wieder vollständig ausgezahlt bekommt, wenn dieser die Differenz mit ihm teilen würde. Damit sei der Leistungsbezieher einverstanden gewesen. Daraufhin habe der Jobcenter-Mitarbeiter von dem Hartz IV Bezieher 300 Euro erhalten.

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Mehr Kostenerstattung überwiesen, als beantragt

In einem weiteren Fall soll der Angeklagte im März 2021 eine höhere Erstattung von Kosten überwiesen haben, als diese tatsächlich beantragt wurden. Bei einem Treffen zwischen dem Leistungsbeziehenden und dem Jobcenter-Mitarbeiter soll dieser dann 140 Euro übergeben haben.

Im April 2021 soll nochmals eine unberechtigte Zuvielzahlung an den Leistungsempfänger veranlasst worden sein. Danach wurden wieder 200 Euro übergeben.

Weitere ähnliche “Deals”

In vier sehr ähnlichen Fällen soll der Jobcenter-Sachbearbeiter einer weiteren Leistungsempfängerin in vier Fällen „Deals“ vereinbart haben. Auch diesen Fällen soll eine hälftige Teilung des “Gewinns” vereinbart worden sein. Insgesamt sollen mindestens 2.200,00 Euro so betrügerisch ergaunert worden sein.

Wie das Amtsgericht mitteilte, soll der Verdächtige aus einer Barkasse einer Ratsfraktion 200,00 Euro entwendet haben.

Verhandlung nächste Woche

Die Verhandlung findet am kommenden Donnerstag den 7.Juli um 10:45 Uhr in Saal 7 des Amtsgerichts (Saalzentrum) statt. Geladen sind zudem vier Zeugen. Die Gegen-Hartz.de Redaktion wird über den Ausgang des Verfahrens berichten.

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