Jobcenter-Mitarbeiter bereicherte sich an der Not von Hartz IV Beziehern?

Lesedauer 2 Minuten

Vor dem Amtsgericht Osnabrรผck muss sich ein Jobcenter-Mitarbeiter verantworten. Unter anderem soll der 44-Jรคhrige Leistungsminderungen bei Hartz IV Beziehern wieder zurรผckgenommen haben. Dafรผr sollte der Betroffene die wieder ausgezahlte Differenz mit ihm teilen.

Bestechlichkeit und Betrug

Wegen dem Vorwurf der Bestechlichkeit in sieben Fรคllen sowie in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit gewerbsmรครŸiger Untreue muss sich ein Jobcenter-Mitarbeiter in einer Strafverhandlung am Amtsgericht Osnabrรผck verantworten. Hierzu soll am kommenden Donnerstag eine Verhandlung stattfinden.

Leistungsminderungen zurรผckgenommen und Differenz geteilt

In einem Fall soll der Angeklagte als Leistungssachbearbeiter im Dezember 2020 veranlasst haben, dass einem Hartz IV-Leistungsempfรคnger im Januar und Februar 2021 jeweils nur verminderte Leistungen ausbezahlt wurden.

Als der Betroffene anrief, soll er diesem vorgeschlagen haben, dass er die Hartz IV Leistungen wieder vollstรคndig ausgezahlt bekommt, wenn dieser die Differenz mit ihm teilen wรผrde. Damit sei der Leistungsbezieher einverstanden gewesen. Daraufhin habe der Jobcenter-Mitarbeiter von dem Hartz IV Bezieher 300 Euro erhalten.

Lesen Sie auch:
Bei Hartz IV sind ehrbare Bรผrger schnell Betrรผger

Mehr Kostenerstattung รผberwiesen, als beantragt

In einem weiteren Fall soll der Angeklagte im Mรคrz 2021 eine hรถhere Erstattung von Kosten รผberwiesen haben, als diese tatsรคchlich beantragt wurden. Bei einem Treffen zwischen dem Leistungsbeziehenden und dem Jobcenter-Mitarbeiter soll dieser dann 140 Euro รผbergeben haben.

Im April 2021 soll nochmals eine unberechtigte Zuvielzahlung an den Leistungsempfรคnger veranlasst worden sein. Danach wurden wieder 200 Euro รผbergeben.

Weitere รคhnliche “Deals”

In vier sehr รคhnlichen Fรคllen soll der Jobcenter-Sachbearbeiter einer weiteren Leistungsempfรคngerin in vier Fรคllen โ€žDealsโ€œ vereinbart haben. Auch diesen Fรคllen soll eine hรคlftige Teilung des “Gewinns” vereinbart worden sein. Insgesamt sollen mindestens 2.200,00 Euro so betrรผgerisch ergaunert worden sein.

Wie das Amtsgericht mitteilte, soll der Verdรคchtige aus einer Barkasse einer Ratsfraktion 200,00 Euro entwendet haben.

Verhandlung nรคchste Woche

Die Verhandlung findet am kommenden Donnerstag den 7.Juli um 10:45 Uhr in Saal 7 des Amtsgerichts (Saalzentrum) statt. Geladen sind zudem vier Zeugen. Die Gegen-Hartz.de Redaktion wird รผber den Ausgang des Verfahrens berichten.