OLG Frankfurt/Main: EU-Recht auf Freizรผgigkeit wรผrde sonst verletzt
Eine im EU-Ausland geschlossene Ehe mit Minderjรคhrigen ab 16 kann in Deutschland grundsรคtzlich nicht mehr aufgehoben werden. Eine Aufhebung der Ehe wรผrde sonst das EU-Recht auf Freizรผgigkeit verletzen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Mittwoch, 4. September 2019, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 5 UF 97/19).
Nach den deutschen Vorschriften ist eine Ehe mit einem unter 16-jรคhrigen Partner generell unwirksam. Die Ehe kann zudem aufgehoben werden, wenn der Verlobte im Zeitpunkt der Eheschlieรung zwischen 16 und 18 Jahren alt war. Eine Aufhebung ist nur ausgeschlossen, wenn der zuvor minderjรคhrige Ehegatte, nach seiner Volljรคhrigkeit erklรคrt, dass er die Ehe weiter fortsetzen will oder die Ehe-Aufhebung eine schwere Hรคrte fรผr den minderjรคhrigen Ehegatten darstellen wรผrde.
Im jetzt entschiedenen Fall ging es um ein bulgarisches Ehepaar. Zum Zeitpunkt der 2018 in Bulgarien geschlossenen Ehe war die Frau erst 17 Jahre alt. Seit Sommer 2018 leben sie in Hessen. Bereits im Alter von 15 Jahren hatte sie von ihrem Partner ein Kind bekommen, derzeit erwarten sie ein Zweites.
Die zustรคndigen deutschen Behรถrden beantragten, die Ehe aufzuheben. Die Frau sei zum Zeitpunkt ihrer Heirat minderjรคhrig und damit nicht โehemรผndig” gewesen.
Sowohl das Amtsgericht als nun auch das OLG wiesen den Antrag zurรผck. Die Ehe sei nach bulgarischem Recht wirksam geschlossen worden, so das OLG Frankfurt in seinem Beschluss vom 28. Juli 2019. Zwar bestehe in Bulgarien grundsรคtzlich auch erst ab dem 18. Lebensjahr Ehemรผndigkeit. Die Ehe ab 16 sei aber ausnahmsweise mรถglich.
An die nach bulgarischem Recht geschlossene Ehe seien die deutschen Behรถrden gebunden. Hier wรผrden zum einen auch die deutschen Vorschriften greifen. Danach sei die Aufhebung einer Ehe mit einem ab 16-Jรคhrigen ausgeschlossen, wenn sie aufgrund โauรergewรถhnlicher Umstรคnde eine so schwere Hรคrte fรผr den minderjรคhrigen Ehegatten darstellen wรผrde, dass die Aufrechterhaltung der Ehe ausnahmsweise geboten erscheint”. Dies sei hier der Fall.
Das Paar kรถnne sich darรผber hinaus aber auch auf EU-Recht berufen. Denn die Aufhebung der Ehe wรผrde das Paar in ihrem Recht auf Freizรผgigkeit innerhalb der EU sowie ihrem Recht auf Arbeitnehmerfreizรผgigkeit und Aufenthalt verletzen.
Die Verletzung der Freizรผgigkeitsrechte sei auch nicht aus Grรผnden der รถffentlichen Ordnung gerechtfertigt. So habe die zum Zeitpunkt der Heirat minderjรคhrige Frau die Tragweite und Rechtsfolgen der Eheschlieรung durchaus erfasst. Auch wolle das Paar kรผnftig mit den gemeinsamen Kindern zusammenleben.
Inwieweit dagegen auch das gesetzliche generelle Verbot einer im Ausland rechtmรครig und freiwillig geschlossenen Ehe von Kindern unter 16 Jahren rechtmรครig ist, muss noch das Bundesverfassungsgericht prรผfen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte mit Beschluss vom 14. November 2018 den Verfassungsrichtern einen Rechtsstreit um die Eheaufhebung eines syrischen Flรผchtlingspaares vorgelegt (Az.: XII ZB 292/16; JurAgentur-Meldung vom 14. Dezember 2018).
Der zum Zeitpunkt der Eheschlieรung am 10. Februar 2015 21-jรคhrige Mann hatte vor einem syrischen Scharia-Gericht seine 14-jรคhrige Cousine nach syrischem Recht wirksam geheiratet. Als das Paar im August 2015 nach Deutschland floh, wurde die 14-Jรคhrige von ihrem Ehemann getrennt und in einer Jugendhilfeeinrichtung fรผr weibliche minderjรคhrige unbegleitete Flรผchtlinge untergebracht. Das Jugendamt wurde zum Vormund bestellt.
Ihr Ehemann beantragte, die โรberprรผfung der Inobhutnahme” und damit ein Ende der Zwangstrennung von seiner Frau. Er sei schlieรlich mit ihr verheiratet.
Der BGH hielt das generelle deutsche Verbot von Kinderehen fรผr verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht solle daher darรผber entscheiden, ob der insbesondere im Grundgesetz verankerte Schutz von Ehe und Familie mit dem gesetzlichen generellen Verbot von Kinderehen fรผr Minderjรคhrige unter 16 Jahren verletzt wird. Dabei sei zu prรผfen, ob die Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Kinderehe nicht vom jeweiligen Einzelfall abhรคngen mรผsste. fle/mwo
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