Hartz IV: Zehntausende von rechtswidrigen Richtwerten für Miete und Heizung betroffen

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Eine Recherche der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages zeigt, dass im Zeitraum 2014 bis 2020 in acht Städten und Kreisen rechtswidrige Richtwerte für Miete und Heizung von den Jobcentern bzw. Arbeitsagenturen angewandt wurden. Allein 2020 stellten die Sozialgerichte 24 Fälle rechtswidriger Richtwerte fest. Insgesamt sind während der entsprechenden Zeiträume jeweils mehrere zehntausend Menschen betroffen.

Hartz IV: In zentausenden Fällen zu wenig Kosten der Unterkunft bewilligt

Zwischen 2014 und 2020 waren Menschen in Hartz IV in bis zu 184.279 Fällen von rechtswidrigen Richtlinien für die Kosten der Unterkunft betroffen, da die Zahl der von Hartz IV Betroffenen in den jeweiligen Kreisen und Städten in den jeweiligen Zeitspannen zwischen 6.000 und 29.000 Menschen lag. Dies sind Fälle, in denen die Betroffenen bei korrekter Bewilligung mehr Leistungen erhalten hätten, die also von einer Wohnkostenlücke betroffen waren.

Dies geht aus einer Mitteilung von Ulrike Müller, Referentin für Existenzsicherung bei der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag aus dem November hervor, die sich auf Recherchen der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages beruft, welcher Urteile ausgewertet hat, die auf der Plattform juris veröffentlicht wurden. Der Verein tacheles e.V. hat dazu eine Übersicht der Urteile aus juris veröffentlicht.

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Verstöße bei Bewilligung der Wohnkosten: Dunkelziffer ist viel größer

Tatsächlich beziehen sich viele der Urteile oft nur auf Einzelaspekte und es sind nur Urteile berücksichtigt, die bei juris veröffentlicht wurden. Die tatsächliche Zahl der Fälle rechtswidriger Anwendung von Richtlinien zur Ermittlung der angemessen Kosten der Unterkunft ist vermutlich um ein Vielfaches größer. Betroffene sollten das Vorgehen der Jobcenter und ihre Bescheide genau überprüfen und sich gegen zu geringe und unrechtmäßige Bewilligungen wehren!

Bild: Budimir Jevtic / AdobeStock