Hartz IV: Keine Aushilfen bei Umzug wegen Corona

Lesedauer 2 Minuten

Geringere Infektionsgefahr mit Coronavirus bei Umzugsunternehmen -Sozialgericht Dortmund: Jobcenter muss Umzugskosten bezahlen

Jobcenter dürfen wegen der bestehenden Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus bei dem erforderlichen Umzug einer Hartz-IV-Bezieherin nicht auf studentische Umzugshelfer verweisen. Da die studentischen Helfer aus mehreren Haushalten kommen und üblicherweise nicht miteinander arbeiten, besteht eine höhere Infektionsgefahr als bei Beschäftigten eines einzelnen Umzugsunternehmens, entschied das Sozialgericht Dortmund in einem am Dienstag, 8. Dezember 2020, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: S 30 AS 4219/20 ER). Das Sozialgericht verpflichtete damit vorläufig das Jobcenter, der Klägerin die beantragte Übernahme von Umzugskosten in Höhe von 2.169 Euro zu gewähren.

Ist ein Umzug eines Hartz-IV-Beziehers erforderlich, muss dieser sich normalerweise selbst behelfen und etwa auf Familienangehörige und Freunde als Umzugshelfer zurückgreifen. Im Streitfall war dies bei der klagenden Hartz-IV-Bezieherin nicht möglich. Nach der Trennung von ihrem Partner sei der Freundeskreis zerbrochen, sie sei zudem krankheitsbedingt nicht in der Lage, selbst den Umzug zu leisten. Außerdem bedürften ihre zwei Kleinkinder der Betreuung.

Umzugskosten müssen vom Jobcenter in voller Höhe übernommen werden

Ihren Antrag auf Übernahme der Umzugskosten in Höhe von 2.169 Euro durch ein Umzugsunternehmen lehnte das Jobcenter jedoch ab. Die Frau könne stattdessen doch studentische Umzugshelfer, einen Elektriker und einen Fahrer beauftragen.

Dem widersprach jedoch das Sozialgericht Dortmund in seinem Beschluss vom 12. November 2020. Zur Begründung verwies es auf die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus. Es widerspreche bereits dem Zweck der Coronaschutzverordnung, Infektionsgefahren wirksam und zielgerichtet zu begrenzen, wenn die Antragstellerin darauf verwiesen werde, mehrere Personen einzeln zu beauftragen, die allesamt aus verschiedenen Haushalten und von verschiedenen Arbeitgebern stammen, und mit ihnen körperlich schwere Arbeit durch den Umzug zu verrichten.

So ließen sich bei einem Umzug starkes Ein- und Ausatmen sowie die Unterschreitung des vorgeschriebenen Mindestabstandes von 1,5 Metern nicht vermeiden. Bei einem Umzugsunternehmen sei die Infektionsgefahr deutlich geringer, da dessen Mitarbeiter ohnehin regelmäßig zusammen arbeiten und damit eher „einem Haushalt” entsprechen. fle/mwo

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...