Hartz IV: Hohe Stromkosten selbst gezahlt werden

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Übermäßig hohe Stromkosten müssen ALG II Bezieher selbst begleichen, wenn eigenverschuldetes Handeln vorliegt.

Das Sozialgerichts Trier (SG) urteilte: Hartz IV Bezieher müssen für einen übermäßigen hohen Stromverbrauch selbst aufkommen. Das gilt vor allem dann, wenn Betroffene nicht nachweisen können, warum der Stromverbrauch derart stark angestiegen ist. Demnach muss das Jobcenter die Kosten nicht übernehmen.

Im konkreten Fall drohte eine Arbeitslosengeld II Bezieherin die Abstellung des Stroms, weil sie einige Rechnungen des Energieversorgers nicht gezahlt hatte. Um eine Sperrung des Stroms zu verhindern, stellte die Klägerin einen Antrag beim Jobcenter auf ein Darlehen. Gegenüber der Behörde argumentierte die Klägerin, sie könne es sich nicht erklären, warum in den letzten sieben Monaten ein Verbrauch von 26.000 Kilowattstunden Strom entstanden ist. Die Hartz-IV-Behörde verneinte den Darlehensantrag und übernahm nicht die Gesamtkosten von rund 5000 Euro. Daraufhin klagte die Frau vor dem Sozialgericht Trier auf Darlehensübernahme.

Die Sozialrichter folgten allerdings nicht der Argumentation der Klägerin, sie habe die Kosten ohne Wissen verursacht. Die Klägerin habe erklärt, sie könne sich den hohen Energieverbrauch nicht erklären. Das Jobcenter muss die Kosten nur dann übernehmen, wenn die Klägerin unverschuldet in die Situation geraten ist. Da die Klägerin selbst hatte wiederholt die Abschlagsraten an den Stromversorger nicht gezahlt hat. Daher liege eine Eigenverschuldung vor, da sie den drohenden Schulden nicht entgegen gesetzt habe. Das Urteil ist unter Az.: S 1 AS 256/10 erschienen. (sb, 12.10.2010)