Hartz IV: Ehepaar muss Haus verkaufen

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Ein Haus abzubezahlen ist eine finanzielle Herausforderung, doch bietet ein Eigenheim auch eine gewisse Sicherheit im Alter. Fรคllt man jedoch in den Hartz IV-Bezug, kann das Eigenheim Vermรถgen darstellen, welches zunรคchst aufgebraucht werden muss, bevor Hartz IV-Leistungen ausgezahlt werden. Doch wann droht eigentlich die Gefahr des gezwungenen Hausverkaufs durch das Jobcenter?

Hartz IV-Antrag wegen Eigenheim abgelehnt

Als ein Ehepaar die Weiterbewilligung ihrer Hartz IV-Leistungen beantragte, bekamen diese einen Schock. Der Hartz IV-Antrag wurde aufgrund fehlender Hilfebedรผrftigkeit abgelehnt. Da das Ehepaar ein Eigenheim bewohnt, welches auch abbezahlt ist, stellt dieses Vermรถgen dar. Dieses Vermรถgen mรผsse erst aufgebraucht werden, bevor wieder ein Anspruch auf Hartz IV besteht.

Eigenheim sei unangemessen groรŸ

GemรครŸ ยง 12 SGB II wird ein Eigenheim dann nicht als Vermรถgen angesehen, wenn es selbst genutzt wird und eine angemessene GrรถรŸe hat. In diesem Fall betrug die angemessene GrรถรŸe fรผr ein Eigenheim 90 Quadratmeter. Das Ehepaar bewohnte jedoch ein Haus mit einer GrรถรŸe von 162 Quadratmetern.

Jobcenter berรผcksichtigt nur Verkehrswert

Um das Vermรถgen des Ehepaares konkret zu berechnen, wurde fรผr das Haus ein Verkehrswertgutachten eingeholt. Dieses ergab einen Verkehrswert von 60.000 EUR. Abzรผglich des Freibetrages kam das Jobcenter auf anrechenbares Vermรถgen in Hรถhe von 44.000 EUR. Das der tatsรคchliche Verkehrswert bei einem Hausverkauf so gut wie nie erzielt wird, berรผcksichtigte das Jobcenter nicht.

Jobcenter gewรคhrt Darlehen

Anstatt dem Ehepaar bis zum Verkauf des Hauses Hartz IV-Leistungen zu gewรคhren, haben diese ein Darlehen in Hรถhe von 24.000 EUR erhalten. Hiervon sollte das Ehepaar seinen Lebensunterhalt bestreiten. Auch die Kosten fรผr eine Krankenversicherung mรผssen hiervon gezahlt werden. Da der Marktwert des Hauses bestenfalls bei 20.000 EUR liegt, wird es dem Ehepaar somit bei einem Hausverkauf nicht einmal mรถglich sein, dass Jobcenter-Darlehen zurรผckzuzahlen.

Eigentum muss geschรผtzt werden

Hartz IV-Bezieher haben einen Freibetrag fรผr sonstige Altersvorsorge. Diese betrรคgt 750 EUR pro Person und Lebensjahr. Das betroffene Ehepaar hatte in diesem Fall ein Schonvermรถgen von 95.500 EUR. Leider fรคllt ein Haus nicht unter den Freibetrag fรผr die sonstige Altersvorsorge und ist somit auch nicht geschรผtzt. Gerade in Bezug auf Hartz IV bedarf es eines stรคrkeren Schutzes des Eigentums.