Brutto-Kaltmiete muss bei Hartz IV angemessen sein
17.05.2011
In dem Urteil vom 6 April 11 (S 41 AS 3047/10) hat das Sozialgericht Duisburg fรผr die Stadt Essen einen anderen Berechnungsmodus fรผr die Bedarfe der Unterkunft angewendet, als dieses vom Jobcenter selbst seit 2005 geschieht. Wรคhrend das Jobcenter nur die Netto-Kaltmiete oder auch Grundmiete genannt auf ihre Angemessenheit kontrolliert, ist nach dem SG-Urteil die Summe von Grundmiete und Nebenkosten entscheidend.
Das SG stรผtzt sich hierbei auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 19 Okt 10 (B 14 AS 50/10 R, Rz. 33ff.). Demnach gibt es im Gesetzestext nur den Begriff der Kosten der Unterkunft (neuerdings "Bedarf fรผr Unterkunft") und es findet anders als bei den Heizkosten keine Unterteilung in die Bestandteile Grundmiete und Nebenkosten statt.
Wรคhrend das SG auf eine angemessene Grundmiete von 4,45 Euro pro qm in Essen kommt, nimmt es als angemessene kalte
Nebenkosten 1,89 Euro pro qm an. Dieser Wert ist demBetriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes fรผr NRW als
Durchschnittswert entnommen. Der Gesamt-qm-Preis von 6,34 Euro wรคre demnach mit der angemessenen Grundflรคche zu multiplizieren, welche fรผr eine Person 50 qm und fรผr jede weitere Person 15 qm betrรคgt. Fรผr einen Ein-Personen-Haushalt sind 317,00 Euro die angemessene Brutto-Kaltmiete.
Grundsรคtzlich ist das Urteil aus meiner Sicht zu begrรผรen, da die tatsรคchlichen Betriebskosten in den meisten Wohnungen wohl den Wert von 1,89 Euro/qm nicht erreichen dรผrften und somit ein grรถรerer Spielraum fรผr die Betroffenen verbleibt,
sich nicht an die engen Grenzen der Grundmiete halten zu mรผssen. Unangemessene Grundmieten kรถnnten somit durch
niedrige Betriebskosten kompensiert werden. Im Detail geht das SG nicht auf die Berechnung der Grundmiete und hier insbesondere nicht auf die Ausstattungsmerkmale ein, die einen Faktor der Berechnung fรผr die Grundmiete bilden.
Fรผr die Betroffenen ist jetzt eine unรผbersichtliche Lage entstanden. Das Jobcenter hรคlt an seinem Wert von 217,50
Euro Grundmiete (fรผr 45 qm) fest. Ein Teil der Rechtsprechung geht fรผr Essen von einer Grundmiete von 241,50 Euro (fรผr 50 qm) aus, ein anderer Teil stellt auf die Brutto-Kaltmiete von 317,00 Euro (fรผr 50 qm) ab. Da die Berufung zugelassen wurde, wird sich herausstellen, welche Auffassung bei dem Obergericht Bestand haben wird. (Rechtsanwalt Jan Hรคuรler
Fachanwalt fรผr Sozialrecht)