Hartz IV: Brutto-Kaltmiete muss angemessen sein

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Brutto-Kaltmiete muss bei Hartz IV angemessen sein

17.05.2011

In dem Urteil vom 6 April 11 (S 41 AS 3047/10) hat das Sozialgericht Duisburg für die Stadt Essen einen anderen Berechnungsmodus für die Bedarfe der Unterkunft angewendet, als dieses vom Jobcenter selbst seit 2005 geschieht. Während das Jobcenter nur die Netto-Kaltmiete oder auch Grundmiete genannt auf ihre Angemessenheit kontrolliert, ist nach dem SG-Urteil die Summe von Grundmiete und Nebenkosten entscheidend.

Das SG stützt sich hierbei auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 19 Okt 10 (B 14 AS 50/10 R, Rz. 33ff.). Demnach gibt es im Gesetzestext nur den Begriff der Kosten der Unterkunft (neuerdings "Bedarf für Unterkunft") und es findet anders als bei den Heizkosten keine Unterteilung in die Bestandteile Grundmiete und Nebenkosten statt.

Während das SG auf eine angemessene Grundmiete von 4,45 Euro pro qm in Essen kommt, nimmt es als angemessene kalte
Nebenkosten 1,89 Euro pro qm an. Dieser Wert ist demBetriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes für NRW als
Durchschnittswert entnommen. Der Gesamt-qm-Preis von 6,34 Euro wäre demnach mit der angemessenen Grundfläche zu multiplizieren, welche für eine Person 50 qm und für jede weitere Person 15 qm beträgt. Für einen Ein-Personen-Haushalt sind 317,00 Euro die angemessene Brutto-Kaltmiete.

Grundsätzlich ist das Urteil aus meiner Sicht zu begrüßen, da die tatsächlichen Betriebskosten in den meisten Wohnungen wohl den Wert von 1,89 Euro/qm nicht erreichen dürften und somit ein größerer Spielraum für die Betroffenen verbleibt,
sich nicht an die engen Grenzen der Grundmiete halten zu müssen. Unangemessene Grundmieten könnten somit durch
niedrige Betriebskosten kompensiert werden. Im Detail geht das SG nicht auf die Berechnung der Grundmiete und hier insbesondere nicht auf die Ausstattungsmerkmale ein, die einen Faktor der Berechnung für die Grundmiete bilden.

Für die Betroffenen ist jetzt eine unübersichtliche Lage entstanden. Das Jobcenter hält an seinem Wert von 217,50
Euro Grundmiete (für 45 qm) fest. Ein Teil der Rechtsprechung geht für Essen von einer Grundmiete von 241,50 Euro (für 50 qm) aus, ein anderer Teil stellt auf die Brutto-Kaltmiete von 317,00 Euro (für 50 qm) ab. Da die Berufung zugelassen wurde, wird sich herausstellen, welche Auffassung bei dem Obergericht Bestand haben wird. (Rechtsanwalt Jan Häußler
Fachanwalt für Sozialrecht)

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