Rente: Steuer-Änderungen 2025: Was Rentner jetzt tun sollten

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Seit 2005 steigt der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Rente jährlich an. Wer 2025 erstmals eine Rente bezieht, muss dauerhaft 83,5 Prozent seiner Bruttorente in der Einkommensteuer veranlagen; nur 16,5 Prozent bleiben als individueller Freibetrag erhalten.

Dieser Betrag wird einmalig anhand der ersten vollen Jahresrente berechnet und anschließend unverändert festgeschrieben. Wachstumsimpulse durch spätere Rentenerhöhungen vergrößern somit zwar das Bruttoeinkommen, erhöhen aber zugleich die Bemessungsgrundlage für die Steuer – ein Effekt, der insbesondere Neurentner trifft, die bislang davon ausgegangen waren, mit ihrer Rente unter der Steuergrenze zu bleiben.

Warum gewinnt der Grundfreibetrag dennoch an Bedeutung?

Um das steuerliche Existenzminimum abzuschirmen, steigt der Grundfreibetrag 2025 auf 12 096 Euro für Alleinstehende und 24 192 Euro für Ehepaare.

Erst wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen – also die Summe aller Einkünfte nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen – diesen Betrag übersteigt, entsteht tatsächlich eine Steuerzahlungspflicht.

Die Anhebung wirkt damit wie ein Polster gegen die gleichzeitige Ausweitung des Rentenbesteuerungsanteils, reicht jedoch für viele nicht mehr aus, um die Steuerpflicht dauerhaft zu vermeiden, weil Neben- und Kapitaleinkünfte hinzugerechnet werden müssen.

Welche Folgen hat die Rentenerhöhung zum 1. Juli 2025?

Die Bundesregierung hat eine Steigerung des aktuellen Rentenwerts um 3,74 Prozent beschlossen. Für Rentnerinnen und Rentner bedeutet das eine spürbare Bruttoaufstockung, zugleich aber einen Zuwachs beim steuerpflichtigen Teil der Rente.

Wer bislang knapp unterhalb des Grundfreibetrags lag, kann durch diese Dynamik nach der Anpassung in die Steuerpflicht hineinwachsen – oft erst sichtbar, wenn der Lohnsteuerabzug im Folgejahr berechnet wird.

Deshalb empfiehlt sich eine Hochrechnung der zu erwartenden Einkünfte schon im Frühjahr 2025, um Rücklagen für eine mögliche Steuernachzahlung bilden zu können.

Was bedeutet der höhere Pflegeversicherungsbeitrag für die Nettorente?

Zum Jahresanfang 2025 steigt der Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte. Für Rentner erfolgt die Verrechnung gebündelt erst im Juli, wenn die Rentenversicherung den Einbehalt für alle zurückliegenden Monate nachholt.

Die Nettozahlung im Juli fällt deshalb doppelt belastet aus: Sie enthält die reguläre Pflegebeitragsrate ab Juli und den Nachzug für Januar bis Juni. Dieser Einmaleffekt kann Haushaltskassen empfindlich treffen, lässt sich jedoch steuerlich teilweise abfedern, weil die Pflegebeiträge als Sonderausgaben abzugsfähig bleiben.

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Bleibt der Solidaritätszuschlag wirklich Geschichte für die meisten Rentner?

Der sogenannte Soli fällt nur noch an, wenn die festgesetzte Einkommensteuer über der stark angehobenen Freigrenze liegt. 2025 liegt diese Schwelle bei 19 950 Euro Einkommensteuer für Alleinstehende beziehungsweise 39 900 Euro für zusammen veranlagte Paare.

Da selbst gut verdienende Rentner diese Beträge selten erreichen, bleibt der Solidaritätszuschlag faktisch ausgesetzt – er lebt nur für sehr hohe Gesamteinkommen fort. Dennoch sollte der Steuerbescheid geprüft werden, denn das Finanzamt erhebt den Zuschlag automatisch, sobald die Freigrenze überschritten wird.

Wie lässt sich die individuelle Steuerpflicht rechtzeitig prüfen?

Die Deutsche Rentenversicherung meldet alle Bruttobezüge direkt an die Finanzverwaltung. Richtig ist die Meldung trotzdem nicht immer: Korrekturen wegen Hinterbliebenenrenten, steuerpflichtigen Betriebsrenten oder geänderten Zahlstellen gelangen häufig erst zeitverzögert in die Datenbank.

Rentner können deshalb beim Finanzamt eine sogenannte „Nichtveranlagungs-Bescheinigung“ beantragen oder mit einer einfachen Einkommensteuer-Simulation – etwa dem Rechner der Stiftung Warentest – selbst ermitteln, ob eine Erklärungspflicht entsteht.

Wer sich unsicher ist, sollte sich frühzeitig an einen Lohnsteuerhilfeverein oder eine Steuerberaterin wenden, denn eine verspätete Abgabe kann zu Säumniszuschlägen führen.

Was schützt vor unliebsamen Nachzahlungen?

Erstens empfiehlt es sich, bereits im Laufe des Jahres freiwillige Vorauszahlungen auf die voraussichtliche Einkommensteuer zu leisten. Das verteilt die Belastung gleichmäßig und vermeidet einen hohen Einmalbetrag im Folgejahr.

Zweitens lohnt es sich, mögliche Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen zu bündeln – etwa durch Sammelabrechnungen für Krankheits- und Pflegekosten oder Spenden.

Drittens können Ehepaare durch eine Änderung der Veranlagungsform Steuervorteile nutzen: In einigen Fällen wirkt das Faktorverfahren günstiger als die klassische Zusammenveranlagung, insbesondere wenn ein Partner noch erwerbstätig ist.

2025 ist ein Wendepunkt für die Steuerfreiheit im Alter

Die gleichzeitige Anhebung des steuerpflichtigen Rentenanteils, die Dynamik der Renten und der Abgabedruck in der Pflegeversicherung markieren eine Zäsur. Durchschnittsrenten, die vor wenigen Jahren noch vollständig steuerfrei blieben, überschreiten jetzt häufig die maßgeblichen Schwellen.

Auch künftige Jahrgänge werden im Stufenplan der Rentenbesteuerung weiter in Richtung Vollversteuerung rücken. Wer die eigene Steuerlast nicht fortlaufend im Blick behält, riskiert daher Rückforderungen und Zinsaufschläge. Die Devise lautet: Daten früh prüfen, Belege sammeln, Beratung nutzen und nötigenfalls Rücklagen bilden. Nur so lässt sich sicherstellen, dass die Rente nicht nur nominal, sondern auch netto spürbar ankommt.