Hartz IV: Alleinerziehende fast wohnungslos wegen Jobcenter

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Aufgrund eines anonymen Hinweises strich ein Jobcenter einer alleinerziehenden Mutter die Hartz IV-Leistungen, weil diese angeblich weiterhin mit ihrem früheren Mann in einer Bedarfsgemeinschaft lebe, ohne den Wahrheitsgehalt des Hinweises zu prüfen. Das war rechtswidrig! Über den Fall berichtete die Anwaltskanzlei “Rightmart”.

Anonymer Hinweis allein kann kein Grund für Leistungsstreichungen bei Hartz IV sein

Denn der Verdacht hätte untersucht werden müssen. Stattdessen drohte der alleinerziehenden Mutter der Verlust ihrer Wohnung, da sie die Miete aufgrund der ausbleibenden Leistungen nicht bezahlen konnte.

Hiergegen legte die Betroffene Widerspruch ein. In einem Eilverfahren sah das Jobcenter seinen Fehler ein und beglich rückwirkend die verweigerten Leistungszahlungen.

Auch im anschließenden Hauptverfahren wurde der Rechtsverstoß durch das Jobcenter festgestellt. Schließlich sah sich das Jobcenter noch mit einer Untätigkeitsklage konfrontiert, da es zu dem Widerspruch in der Zwischenzeit nicht entschieden hatte.

Viele Hartz IV-Bescheide sind fehlerhaft und rechtswidrig – daher lohnt es sich, Bescheide zu prüfen, Widerspruch einzureichen und nötigenfalls zu klagen, um den eigenen Anspruch auf Grundsicherung durchzusetzen!

Die Prüfung Ihres Hartz IV-Bescheides

Bild: detailblick-foto / AdobeStock