Hartz IV: Alleinerziehende fast wohnungslos wegen Jobcenter

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Aufgrund eines anonymen Hinweises strich ein Jobcenter einer alleinerziehenden Mutter die Hartz IV-Leistungen, weil diese angeblich weiterhin mit ihrem frรผheren Mann in einer Bedarfsgemeinschaft lebe, ohne den Wahrheitsgehalt des Hinweises zu prรผfen. Das war rechtswidrig! รœber den Fall berichtete die Anwaltskanzlei “Rightmart”.

Anonymer Hinweis allein kann kein Grund fรผr Leistungsstreichungen bei Hartz IV sein

Denn der Verdacht hรคtte untersucht werden mรผssen. Stattdessen drohte der alleinerziehenden Mutter der Verlust ihrer Wohnung, da sie die Miete aufgrund der ausbleibenden Leistungen nicht bezahlen konnte.

Hiergegen legte die Betroffene Widerspruch ein. In einem Eilverfahren sah das Jobcenter seinen Fehler ein und beglich rรผckwirkend die verweigerten Leistungszahlungen.

Auch im anschlieรŸenden Hauptverfahren wurde der RechtsverstoรŸ durch das Jobcenter festgestellt. SchlieรŸlich sah sich das Jobcenter noch mit einer Untรคtigkeitsklage konfrontiert, da es zu dem Widerspruch in der Zwischenzeit nicht entschieden hatte.

Viele Hartz IV-Bescheide sind fehlerhaft und rechtswidrig โ€“ daher lohnt es sich, Bescheide zu prรผfen, Widerspruch einzureichen und nรถtigenfalls zu klagen, um den eigenen Anspruch auf Grundsicherung durchzusetzen!

Die Prรผfung Ihres Hartz IV-Bescheides

Bild: detailblick-foto / AdobeStock