Aufgrund eines anonymen Hinweises strich ein Jobcenter einer alleinerziehenden Mutter die Hartz IV-Leistungen, weil diese angeblich weiterhin mit ihrem frรผheren Mann in einer Bedarfsgemeinschaft lebe, ohne den Wahrheitsgehalt des Hinweises zu prรผfen. Das war rechtswidrig! รber den Fall berichtete die Anwaltskanzlei “Rightmart”.
Anonymer Hinweis allein kann kein Grund fรผr Leistungsstreichungen bei Hartz IV sein
Denn der Verdacht hรคtte untersucht werden mรผssen. Stattdessen drohte der alleinerziehenden Mutter der Verlust ihrer Wohnung, da sie die Miete aufgrund der ausbleibenden Leistungen nicht bezahlen konnte.
Hiergegen legte die Betroffene Widerspruch ein. In einem Eilverfahren sah das Jobcenter seinen Fehler ein und beglich rรผckwirkend die verweigerten Leistungszahlungen.
Auch im anschlieรenden Hauptverfahren wurde der Rechtsverstoร durch das Jobcenter festgestellt. Schlieรlich sah sich das Jobcenter noch mit einer Untรคtigkeitsklage konfrontiert, da es zu dem Widerspruch in der Zwischenzeit nicht entschieden hatte.
Viele Hartz IV-Bescheide sind fehlerhaft und rechtswidrig โ daher lohnt es sich, Bescheide zu prรผfen, Widerspruch einzureichen und nรถtigenfalls zu klagen, um den eigenen Anspruch auf Grundsicherung durchzusetzen!
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