Erzieherausbildung: Kindergeld bis zum letzten Ausbildungsmonat

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Fรผr Erzieherinnen Kindergeld bis zum letzten Ausbildungsmonat
FG Stuttgart: Bundesbildungsgesetz ist nicht anwendbar

Bei einer Ausbildung der Tochter zur Erzieherin endet der Kindergeldanspruch der Eltern nicht bereits mit der Bekanntgabe der Prรผfungsergebnisse. Auf Ausbildungen, die wie hier dem Landesrecht unterliegen, sind entsprechende bundesrechtliche Vorgaben nicht anwendbar, wie das Finanzgericht (FG) Baden-Wรผrttemberg in Stuttgart in einem am Montag, 2. Juli 2018, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 10 K 112/18). MaรŸgeblich ist danach das Ende der vereinbarten Ausbildungszeit.

Im Streitfall hatte die Tochter mit einer Stadt in Baden-Wรผrttemberg einen Ausbildungsvertrag zur Erzieherin geschlossen. Nach den landesrechtlichen Vorgaben dauerte die Ausbildung drei Jahre vom 9. September 2013 bis zum 8. September 2016. Wรคhrend dieser Zeit besuchte die Tochter eine Fachschule fรผr Sozialpรคdagogik und sammelte praktische Erfahrung in den Kitas der Stadt.

Ihre Abschlussprรผfungen bestand die Tochter im Juli 2016, โ€žStaatlich anerkannte Erzieherinโ€œ durfte sie sich aber erst ab dem 9. September 2016 nennen.

Die Familienkasse hatte der Mutter Kindergeld zunรคchst bis einschlieรŸlich September 2016 gezahlt, forderte das Geld fรผr August und September aber wieder zurรผck. Nach den Vorgaben des Bundesbildungsgesetzes habe die Ausbildung mit Bekanntgabe der Prรผfungsergebnisse im Juli 2016 geendet. Auf die Vertragliche Ausbildungsdauer komme es nicht an.

Auf die Klage der Mutter betonte nun das GF Stuttgart, dass die Ausbildung zur Erzieherin landesrechtlichen Vorgaben unterliegt. Danach sei die Vermittlung aller auch praktischen Kenntnisse erst mit dem Ende der dreijรคhrigen Ausbildung abgeschlossen. Erst danach habe die Tochter auch die neu erworbene Berufsbezeichnung als โ€žStaatlich anerkannte Erzieherinโ€œ tragen dรผrfen. Das Berufsbildungsgesetz stehe dem nicht entgegen. Denn bei Ausbildungsgรคngen, die dem Landesrecht unterliegen, sei es gar nicht anwendbar.

Das Stuttgarter Urteil vom 24. April 2018 ist bereits rechtskrรคftig. mwo