Bürgergeld: Nur so lange auf die Bearbeitung eines Weiterbewilligungsantrags warten

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Beim Bürgergeld stellt sich In der Praxis sich oft die Frage, wie lang sich die Jobcenter für die Bearbeitung eines Weiterbewilligungsantrags Zeit lassen dürfen und welche Maßnahmen unternommen werden müssen, bevor wegen der ausstehenden Leistungen gerichtlicher Eilrechtsschutz in Anspruch genommen werden darf.

Nach dem Gesetz sollen die Bürgergel-Leistungen monatlich im Voraus erbracht werden, § 42 Abs. 1 SGB II. Die Leistungen für einen bestimmten Monat müssen dem Hilfebedürftigen also am ersten Werktag dieses Monats tatsächlich zur Verfügung stehen.

Wie haben bisher die Gerichte entschieden?

Das Landessozialgericht NRW entschied, dass eine angemessene Bearbeitungszeit von weniger als drei Wochen nach Antragstellung bis zur Bescheidung keinesfalls zu beanstanden sei (Urteil v. 18.12.2012 – L 7 AS 2012/12-).

Das Sozialgericht Berlin entschied, dass eine Bearbeitungsfrist von mehr als drei Wochen, wenn keine Veränderung in den Verhältnissen der Leistungsberechtigten gegenüber den Vorgängerzeiträumen bestehen, nicht gerechtfertigt ist.

Weiteres Zuwarten auf die Weiterbewilligung von ALG II-Leistungen und mehrmalige Kontaktaufnahme mit dem Jobcenter vor Anrufung des Gerichts, würden die Anforderungen an eine Schadensminderungspflicht überspannen (Beschluss v. 20.08.2015 – S 99 AS 7893/15 ER-).

Das Sozialgericht Stuttgart hat geurteilt, dass Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Bürgergeld gemäß § 42 Abs. 1 SGB II monatlich im Voraus auszuzahlen sind, wobei Verzögerungen bei der Auszahlung von Bürgergeld, veranlasst durch das Jobcenter – existenzbedrohend sind.

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Haben Leistungsbezieher der Grundsicherung nach dem SGB II/ Bürgergeld rechtzeitig ( hier 6 Wochen vor Bewilligungsende ) einen Weiterbewilligungsantrag gestellt, welcher auch keinen erheblichen Bearbeitungsaufwand ( nur 1 Änderung hinsichtlich Einkommen ) verursacht hat, ist das Jobcenter verpflichtet, rechtzeitig den Antrag auf Weiterbewilligung von Bürgergeld zu bescheiden und die Leistungen auszuzahlen.

Eine alleinerziehende Mutter mit 3 Kindern muss nicht auf ihre Leistungen nach dem Bürgergeld warten, wenn das Jobcenter nicht innerhalb von 6 Wochen ihren Weiterbewilligungsbescheid beschieden hat (Beschluss vom 21.02.2025 – S 7 AS 4623/24 ER -).

Expertentipp von Detlef Brock

Sollte es bei der verspäteten Auszahlung zu zusätzlichen Kosten für den Leistungsempfänger kommen, etwa wie, er kann seine Miete nicht pünktlich zahlen, Mahnkosten oder Rückläufergebühren, so muss das Jobcenter diese Kosten übernehmen.

Mahnkosten der Energieversorger oder Rückläufergebühren des Vermieters muss das Jobcenter als Unterkunftskosten übernehmen.

Stellen Sie den Antrag auf Weiterbewilligung frühzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen.

Geht kein Geld auf ihr Konto ein, sprechen Sie persönlich beim Jobcenter vor. Erfolgt auf ihre Mitteilung hin bezüglich der ausstehenden Leistungen keine unverzügliche Anweisung der Leistungen, kann dann zur Durchsetzung des Anspruchs gerichtlicher Eilrechtsschutz in Anspruch genommen werden.