Bürgergeld: Keine Erstausstattung bei Aufgabe der möblierten Wohnung im Ausland

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Entschließen sich moldauische Staatsbürger ihre eingerichtete Wohnung in Moldawien aufzugeben, um in Deutschland eine Arbeit zu finden, besteht kein Anspruch auf Erstausstattung der Wohnung. So entschieden vom LSG Sachsen mit Urteil vom 08.05.2024 – L 3 AS 1279/19 -.

Eine Wohnungserstausstattung ist immer dann zu gewähren, wenn der Bedarf für die Ausstattung einer Wohnung besteht, der nicht bereits durch vorhandene Möbel gedeckt ist.

Auch nach einer Erstbeschaffung von Einrichtungsgegenständen vor oder während des SGB II-Bezugs kann eine Wohnungserstausstattung bei erneutem Bedarf in Betracht kommen.

Erstausstattungen für die Wohnung

Erstausstattungen für die Wohnung können nach einem Wohnungsbrand oder bei Erstanmietung nach einer Haft zu gewähren sein, bei Trennung vom Partner, bei Bezug einer neuen Wohnung, wenn vorher im Frauenhaus oder in einer Obdachlosenunterkunft gewohnt wurde, bei Verlust durch Krankheit oder Untergang der Möbel im Ausland bei Zuzug nach Deutschland.

Zuschuss bei erneutem Bedarf

Der Anspruch auf eine zuschussweise Bewilligung einer Erstausstattung für eine Wohnung bei einem erneuten Bedarf setzt von außen einwirkende außergewöhnliche Umstände bzw ein besonderes Ereignis voraus, das regelmäßig geeignet sein muss, den plötzlichen Untergang oder die Unbrauchbarkeit wohnraumbezogener Gegenstände zu bewirken.

Der Entschluss der moldauischen Familie, ihre eingerichtete Wohnung aufzugeben, um sich zur Arbeitssuche und Arbeitsaufnahme nach Deutschland zu begeben, stellt kein außergewöhnliches Ereignis dar im Sinne der Rechtsprechung des BSG zur Wohnungserstausstattung.

Ein Umzug stellt kein außergewöhnliches Ereignis dar, etwas anderes würde aber gelten, wenn der Umzug durch das Jobcenter veranlasst worden wäre. (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juli 2009 – B 4 AS 77/08 R – ).

Hinweis zum SGB XII

Auch eine Krankheit, die aufgrund von Wahnvorstellungen zu einem vollständigen Verlust der Wohnungseinrichtung geführt hat, wird als ein von außen einwirkender außergewöhnlicher Umstand betrachtet (vgl. BSG, Urteil vom 16. Februar 2022 – B 8 SO 14/20 R – ).

Interessant zu wissen:
1. Anspruch auf Wohnungserstausstattung aufgrund gesundheitlicher und psychischer Probleme

2. Bürgergeld-Umzug: Jobcenter muss neue Möbel zahlen. Werden bei einem vom JobCenter veranlassten Umzug Möbel beschädigt, haben Bürgergeld-Bezieher Anspruch auf eine neue Grundausstattung. So entschieden vom Bundessozialgericht (Az.: B 4 AS 77/08 R).

BSG, Urteil vom 27.09.2011 – B 4 AS 202/10 R –
Einem Anspruch auf Ersatzbeschaffung ( Zuschuss ) einer Wohnungserstausstattung nach dem SGB 2 bei Zuzug aus dem Ausland steht ein in der Vergangenheit liegender fahrlässiger Verlust vorhandener Möbel nicht entgegen.

Rechtstipp zum Bürgergeld

ebenso im Ergebnis SG Wiesbaden, Urteil v. 17.12.2015 – S 33 AS 300/13 – bestätigt durch LSG Hessen, Urt. v. 25.01.2017 – L 6 AS 205/16 – Jobcenter muss Kosten für Möbel nach willentlicher Aufgabe wegen Umzugs nach Italien und wieder zurück nach Deutschland nicht noch einmal übernehmen.