Das Gesetz räumt Leistungsbeziehern keinen klagbaren Anspruch auf eine „fachgerechte“ Vermittlung ein. So entschieden aktuell vom LSG BW, Urt. v. 20.02.2024 – L 13 AS 1462/23 –
Denn nach § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB II unterstützen die Träger der Leistungen nach diesem Buch, dem SGB II, erwerbsfähige Leistungsberechtigte umfassend und nachhaltig mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit und Überwindung der Hilfebedürftigkeit.
Leistungsberechtigte Personen erhalten (hierzu) Beratung (§ 14 Abs. 2 Satz 1 SGB II).
Im Rahmen der Beratung wird gemeinsam eine individuelle Strategie zur Erreichung der in Absatz 1 genannten Ziele erarbeitet und deren schrittweise Umsetzung begleitet (§ 14 Abs. 2 Satz 2 SGB II).
Aufgabe der Beratung ist darüber hinaus die Erteilung von Auskunft und Rat, insb. zur Berechnung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, zum Eingliederungsprozess und zu den Mitwirkungspflichten und Selbsthilfeobliegenheiten sowie dem Schlichtungsverfahren, zu den Leistungen der Eingliederung nach diesem Abschnitt sowie zur Möglichkeit der Inanspruchnahme von Leistungen anderer Träger.
Art und Umfang der Beratung richten sich gemäß § 14 Abs. 2 Satz 4 SGB II nach dem Beratungsbedarf der leistungsberechtigten Person.
Aus § 14 SGB II lassen sich jedoch unmittelbar keine Ansprüche des Einzelnen auf (konkrete) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit ableiten
Denn die Norm statuiert vielmehr ausschließlich eine objektiv-rechtliche Aufgabenzuweisung zur Unterstützung und zur Leistungserbringung, begründet aber nach dem Wortlaut keine entsprechenden subjektivrechtlichen Ansprüche der Leistungsberechtigten (BSG, Urteil vom 22. September 2009 – B 4 AS 13/09 R -).
Das Gesetz räumt Bürgergeld- Empfängern keinen klagbaren Anspruch ein
Der erwerbsfähige Hilfebedürftige hat zwar Anspruch auf Arbeitsvermittlung und Beratung, das Gesetz räumt ihm aber keinen klagbaren Anspruch auf eine „fachgerechte“ Vermittlung ein.
Soweit der Kläger zur Begründung (auch) § 2 SGB II anführt, enthält auch diese Norm, in der der Grundsatz des Forderns normiert ist, kein subjektives Recht des Klägers auf Vermittlung einer Erwerbstätigkeit mit einem bestimmten Entgelt.
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Detlef Brock ist Redakteur bei Gegen-Hartz.de und beim Sozialverein Tacheles e.V. Bekannt ist er aus dem Sozialticker und später aus dem Forum von Tacheles unter dem Namen “Willi2”. Er erstellt einmal wöchentlich den Rechtsticker bei Tacheles. Sein Wissen zum Sozialrecht hat er sich autodidaktisch seit nunmehr 17 Jahren angeeignet.