Stromkosten sind in Deutschland für viele Haushalte ein wachsendes Problem. Steigende Energiepreise treffen vor allem Menschen, die auf Leistungen nach dem Bürgergeld angewiesen sind.
Doch wann muss das Jobcenter einspringen? Und in welchen Fällen bleiben Betroffene auf den Stromkosten sitzen? Ein Blick auf die Rechtslage zeigt: Die Regelungen sind komplex und oft ungerecht.
Inhaltsverzeichnis
Stromkosten sind im Regelbedarf enthalten
Die Stromkosten für den Haushalt müssen Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger grundsätzlich aus dem monatlichen Regelbedarf bezahlen. Dieser umfasst alle laufenden Ausgaben des täglichen Lebens, darunter auch die sogenannte Haushaltsenergie. Gemeint sind damit Stromkosten für Licht, Kühlschrank, Waschmaschine, Fernseher oder sonstige Geräte.
Im Regelbedarf 2025 sind für eine alleinstehende Person etwa 8,84 Prozent für Wohnen, Energie (Strom) und Wohninstandhaltung eingeplant. Das entspricht rund 50 Euro monatlich. Dass dieser Betrag für viele nicht ausreicht, ist ein offenes Geheimnis.
Die realen Stromkosten liegen oft deutlich darüber. Trotzdem bleibt das Jobcenter in diesen Fällen in der Regel untätig. Eine Übernahme der Stromkosten erfolgt nur in wenigen, genau definierten Ausnahmefällen.
Heizstrom: Wenn Strom als Heizung dient
Eine Ausnahme ergibt sich, wenn Strom nicht nur für Haushaltsgeräte, sondern zur Beheizung der Wohnung verwendet wird. Das betrifft vorwiegend Wohnungen mit Elektroheizungen, wie Nachtspeicherheizungen oder elektrische Direktheizungen.
In solchen Fällen zählt der sogenannte Heizstrom zu den “Kosten der Unterkunft und Heizung” (KdU), die das Jobcenter erstatten muss – sofern sie angemessen sind.
Damit der Strom als Heizkosten anerkannt wird, muss der Verbrauch eindeutig dem Heizen zugeordnet werden können. Im Idealfall erfolgt das über einen separaten Stromzähler. Ist das nicht möglich, kann es kompliziert werden. Betroffene sollten den Verbrauch genau dokumentieren und beim Jobcenter auf eine Einzelfallprüfung bestehen.
Warmwasser per Strom: Anspruch auf Mehrbedarf
Eine weitere Ausnahme besteht, wenn das Warmwasser in der Wohnung dezentral mit Strom erzeugt wird. Das ist bei vielen Wohnungen mit Durchlauferhitzern oder elektrischen Boilern der Fall. In solchen Fällen steht Bürgergeld-Beziehenden ein Mehrbedarf zu.
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Bescheid prüfenDieser Mehrbedarf ist pauschal geregelt und beträgt:
- 2,3 Prozent des Regelbedarfs für Alleinstehende
- 1,4 Prozent für Partner in einer Bedarfsgemeinschaft
- 0,8 Prozent für Kinder zwischen 7 und 14 Jahren
- 0,3 Prozent für Kleinkinder
Die Voraussetzung ist, dass das Warmwasser tatsächlich nicht zentral über die Heizkosten bereitgestellt wird. Bei Unklarheiten hilft ein Blick in den Mietvertrag oder eine Bestätigung des Vermieters.
Stromnachzahlungen und Stromschulden: Hilfe in Notlagen
Was passiert, wenn der Stromverbrauch höher ausfällt als gedacht und eine Nachzahlung droht? Grundsätzlich gilt: Stromnachzahlungen für den normalen Haushaltsstrom sind aus dem Regelbedarf zu bestreiten. Kommt es jedoch zu einer existenzbedrohenden Lage, etwa einer drohenden Stromsperre, kann das Jobcenter auf Antrag ein Darlehen gewähren.
Voraussetzung dafür ist, dass die Zahlung notwendig ist, um die Stromversorgung sicherzustellen, und dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. In der Praxis entscheiden die Jobcenter jedoch oft restriktiv. Betroffene sollten sich im Falle einer Ablehnung nicht scheuen, Widerspruch einzulegen oder sich rechtlich beraten zu lassen.
Übersicht: Wann zahlt das Jobcenter Stromkosten?
| Situation | Was das Jobcenter zahlt / nicht zahlt | 
| Haushaltsstrom (z. B. Licht, Geräte) | Nicht übernommen, im Regelbedarf enthalten | 
| Heizstrom (z. B. Nachtspeicherofen) | Ja, als Teil der Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) | 
| Warmwasserbereitung per Strom (z. B. Durchlauferhitzer) | Ja, Anspruch auf Mehrbedarf | 
| Stromnachzahlung oder Stromschulden | Mögliches Darlehen zur Abwendung einer Stromsperre | 
Angemessenheit und Nachweispflichten
In allen Fällen, in denen das Jobcenter Stromkosten ganz oder teilweise übernimmt, gilt das Prinzip der Angemessenheit. Die Kosten müssen nachvollziehbar, nachgewiesen und plausibel sein. Ungewöhnlich hohe Stromverbräuche müssen erklärt werden. Wer etwa einen medizinischen Mehrbedarf hat oder ein stromintensives Hilfsmittel nutzt, sollte das glaubhaft machen können.
Auch Stromkosten im Rahmen der KdU (etwa Heizstrom) können vom Jobcenter als “unangemessen hoch” eingestuft werden. Dann droht eine Kürzung oder Ablehnung. In solchen Fällen lohnt es sich, gegen den Bescheid rechtlich vorzugehen. Die Erfolgsaussichten sind oft besser, als viele glauben.
Fazit: Aktiv werden lohnt sich
Wer Bürgergeld bezieht und mit hohen Stromkosten zu kämpfen hat, sollte die Spielräume genau kennen. Zwar sind normale Haushaltsstromkosten im Regelbedarf enthalten und werden nicht gesondert erstattet. Doch bei Heizstrom, dezentraler Warmwasserbereitung oder drohender Stromsperre bestehen klare Anspruchsgrundlagen.
Nicht abwarten, sondern handeln! Wer Strom für Heizung oder Warmwasser nutzt, sollte dies frühzeitig beim Jobcenter anzeigen und die entsprechenden Mehrbedarfe oder KdU-Leistungen beantragen. Bei Stromschulden kann ein rechtzeitig gestellter Antrag auf ein Darlehen vor Schlimmerem bewahren.




